AfD-Verbot nimmt erste Hürde - besser spät als nie die Verfassung schützen
VonMoritz Post
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Die CDU startet eine Initiative auf ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Das hat im politischen Deutschland nicht nur Befürworter. Die Kolumne.
Frankfurt am Main – Sie kommt also doch: Eine parlamentarische Initiative im Deutschen Bundestag, die ein Verbot der Alternative für Deutschland fordert. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz, ehemaliger Beauftragter der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, hat Medienberichten zufolge mehr als die benötigten 37 Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefunden, die den Antrag auf Eröffnung eines Verbotsverfahren gegen die AfD beim Bundesverfassungsgericht unterstützen. Sie stammen aus den Fraktionen von der Union, SPD und Grünen sowie aus den Reihen der Linken.
Verbotsverfahren gegen die AfD: Das schärfste Schwert der demokratischen Grundordnung
Demnach gehöre die AfD unter Verweis auf Artikel 21 des Grundgesetzes als Partei mit verfassungswidrigen Zielen verboten. So berichtet der Spiegel aus dem ihm vorliegenden Antragstext: »Im Lichte der deutschen Geschichte, den bisher bekannten Erkenntnissen der Verfassungsschutzämter sowie der obergerichtlichen Rechtsprechung« gebiete »die Verantwortung des Deutschen Bundestags für unsere freiheitliche Demokratie«, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Und so dies mit der Bundespartei nicht möglich sei, fordere der Antrag das Verbot einzelner Landes- und Jugendverbände der AfD, oder aber ihren Ausschluss aus der staatlichen Parteienfinanzierung.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Es ist das schärfste Schwert der demokratischen Grundordnung, das nun gegen die rechtsextreme Alternative für Deutschland zum Einsatz kommen soll. Und es wird auch Zeit, dass dies endlich geschieht! Viel zu lange schon wird in der Medienöffentlichkeit über einen Umgang mit der extremen Rechten und der AfD diskutiert. Ein verfehlter Meilenstein in dieser Diskussion war das Buch „Mit Rechten reden“ des Philosophen Daniel-Pascal Zorn, das im Jahr 2019 die Mär vom offenen Diskurs mit Rechtsextremen und dem Stellen der Verfassungsfeinde durch das Aufzeigen argumentativer Inkonsistenzen ins Leben gerufen hat. Doch wo Argumente nicht mehr interessieren, kann auch niemand mehr durch diese eingefangen werden.
Mit Rechten reden? AfD-Verbotsverfahren würde Zeichen setzen
Das Narrativ hält sich aber weiterhin und wurde jüngst von der BSW-Co-Chefin Amira Mohamed Ali nach den Wahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg erneuert. Man wolle anders mit den Rechtspopulisten, „als es die anderen in den vergangenen zehn Jahren getan haben“, sagte Mohamed Ali der ARD. Was das konkret aber bedeutet, wird nicht klar.
Häufig ist die Rede davon, die Ängste und Nöte der Bürgerinnen und Bürger ernstnehmen zu wollen. Von mangelnder öffentliche Fürsorge und Infrastruktur, über nicht existente ÖPNV-Anbindungen, hin zu fehlenden Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Probleme, die die Politik ernst nehmen muss. Aber keine Gründe, um mit einer potenziell verfassungsfeindlichen Gruppierung gemeinsame Sache in den Parlamenten zu machen. Man würde ihre menschenverachtenden Positionen nur legitimieren.
Parteiverbote in Deutschland
Ein Parteiverbotsverfahren beruft sich in Deutschland auf Art. 21, Abs 2 des Grundgesetzes. Es kann nur eingeleitet werden, wenn eine Partei eindeutig extremistische Ziele verfolgt oder „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen“ versucht. Seit Gründung der Bundesrepublik wurden nur zwei Parteien verboten: 1952 die Sozialistische Reichspartei (SRP) und 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Ein Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) wurde 2003 aus verfahrensrechtlichen Gründen eingestellt.
Vielmehr würde ein Verbotsverfahren gegen die AfD ein Zeichen an all jene Wählerinnen und Wähler senden, die die Partei nicht trotz, sondern gerade wegen ihres geschlossen rechtsextremen Weltbildes gewählt haben. Ein Zeichen einer wehrhaften Demokratie, die sich aus historischer Erfahrung und aus der strukturellen Beschaffenheit gegen den Rechtsextremismus wehrt. Doch in der Medienöffentlichkeit geht das Zögern und Zaudern weiter: In der Zeit war jüngst zu lesen, dass es gut sei, dass die Debatte über ein AfD-Verbot den Bundestag erreiche. Das Parteiverbot aber „wäre die falsche Entscheidung“.
Eklat im Thüringer Landtag: AfD möchte sich nicht an die Verfassung halten
Zunächst einmal stimmt nicht der Bundestag über ein Verbot ab, sondern ruft das Bundesverfassungsgericht nach einer Entscheidung über eine etwaige Verfassungswidrigkeit an. Und zugleich hat die Posse um die Wahl des Präsidenten des thüringischen Landtags, die nur durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichts des Landes durchgeführt werden konnte, gezeigt, dass die AfD sich nicht an die Verfassung halten möchte.
Die AfD in Thüringen schickt sich außerdem an, den Posten eines stellvertretenden Verfassungsrichters am Thüringer Verfassungsgerichtshof besetzten zu wollen, nachdem mit Wolfgang Weißkopf dieser Richter nun für die CDU in den Landtag eingezogen ist. Oder bleibt der Sitz frei? Fest steht: Ohne Stimmen aus den Reihen der AfD wird die Besetzung dieses Amtes aufgrund der nötigen Zweidrittel-Mehrheit nicht möglich sein. Ein Menetekel. (Moritz Post)