Afghanistan

Afghanische Geflüchtete in Pakistan: Eine unverlässliche Zusage aus Deutschland

+
Erzwungene Einreise nach Afghanistan: Pakistan drängt hunderttausende Menschen aus Afghanistan zurück in das von den Taliban beherrschte Land.
  • schließen

Afghanische Geflüchtete fühlen sich von Deutschland im Stich gelassen: Einer Familie, die nach Pakistan geflohen ist, wird die Aufnahmezusage entzogen. Am Vorgehen der deutschen Behörden gibt es Kritik.

Shabnam Sharif trifft es Ende September wie ein Schlag, als die Afghanin eine knappe E-Mail der deutschen Entwicklungsorganisation GIZ liest: Deutschland ziehe seine Aufnahmezusage für sie zurück, ebenso die ihres Bruders Aren, seiner Frau Fahar (alle Namen Geflüchteter geändert, d. Red.) und ihrer vier Kinder. Eine Begründung, warum man sie nicht mehr nach Deutschland lassen will, gibt es nicht. Dafür teilt ihnen die sogenannte Afg-Pak-Taskforce der GIZ mit, alle sieben müssten binnen vier Tagen die von Deutschland gestellte Unterkunft in Islamabad verlassen, in der sie seit knapp vier Monaten auf das Visum gewartet haben.

Shabnam zieht es den Boden unter den Füßen weg. Pakistan nämlich droht den 1,7 Millionen afghanischen Geflüchteten ohne Aufenthaltsstatus inzwischen mit Rückschiebung ins Land der Taliban. Einige Hunderttausend wurden schon zurückgeschickt. Panisch tippt Shabnam so eine Mail in ihr Handy, adressiert an alle deutschen Stellen in der Stadt, die ihr bekannt sind: „Bitte helfen!“, steht im Betreff, und im Text in abgehackten Sätzen, dass sie mittellos seien, auf einer schwarzen Liste der Taliban stünden, ihnen in Afghanistan der Tod drohe. Denn sie und ihre Schwägerin waren vor der Machtübernahme der Taliban Journalistinnen bei einem Regionalradio, ihr Bruder Aren Lehrer in der Nordprovinz Balkh. Die Familie war regional bekannt, trat für Modernisierung und westliche Werte ein. Das macht sie nun zur Zielscheibe der Radikalislamisten. Die Zusage, dass die drei Erwachsenen und vier Kinder zwischen sechs und 16 Jahren wegen der drohenden Verfolgung nach Deutschland kommen dürften, hatte das Bundesinnenministerium (BMI) schon im Sommer 2022 erteilt.

Damals waren sie noch in Afghanistan auf der Flucht, schafften es irgendwie nach Pakistan, durchliefen zwei Visaanhörungen in der deutschen Botschaft in Islamabad. Jetzt, nach dem fatalen September-Bescheid, sind sie wochenlang ohne Bleibe umhergeirrt, haben teils im Freien übernachtet, immer die Angst im Nacken, aufgegriffen und abgeschoben zu werden. Shabnam Sharif ist inzwischen krank, muss Antidepressiva nehmen. Auch Aren ist angeschlagen. Die Familie hält sich in Islamabad nur mühsam über Wasser, mit etwas Geld, das ihnen Shabnams und Arens Bruder Rahim Sharif schicken kann. Er lebt mit seiner Frau Meena in Frankfurt. Das Paar muss aber selbst drei Kinder ernähren.

Warum wurde die Aufnahmezusage kassiert? Bis heute gibt es keine Antwort der Behörden darauf. Larissa Faust, die Frankfurter Anwältin der Sharifs, hat schon vor Wochen Akteneinsicht beim Auswärtigen Amt (AA) beantragt – bisher ohne Reaktion. Das habe System, beklagen Hilfsorganisationen. Elaha Hakim von der Initiative Kabul Luftbrücke, die gefährdete Afghan:innen betreut, sagt: „Die Verfahren sind sehr intransparent, die Betroffenen werden nur unzulänglich über ihre Rechte aufgeklärt“.

Hakim leitet die Aktivitäten der Organisation in Islamabad. Sie beklagt auch einen riesigen Rückstau an noch nicht entschiedenen Visaverfahren für Afghan:innen mit Aufnahmezusage, die in Pakistan darauf warten, nach Deutschland weiterreisen zu dürfen: „In vielen Fällen warten die Menschen schon seit Monaten auf eine Entscheidung. Man erfährt nichts: Wurden sie vielleicht vergessen? Kommt demnächst eine Absage? So etwas darf nicht sein.“ Denn der Rückstau sei angesichts der Abschiebungen durch die pakistanischen Behörden hochgefährlich für die Menschen.

Afghan:innen in Pakistan: Ein langer und gefährlicher Rückstau von Anträgen

Auch die Bundesregierung räumt ein, dass Ende November noch rund 11 500 Afghan:innen mit Aufnahmezusagen darauf warteten, nach Deutschland ausreisen zu dürfen, davon etwa 3000 in Pakistan, 300 im Iran und mehr als 8000 in Afghanistan selbst. Insgesamt seien seit dem Rückzug des Westens aus Afghanistan gut 31 000 Betroffene nach Deutschland gekommen. Darunter sind etwa 19 500 ehemalige Ortskräfte, also Afghan:innen, die für deutsche Institutionen tätig waren, sowie ihre Angehörigen. Die übrigen Menschen sind Afghan:innen, die aufgrund ihres Engagements für Menschenrechte und Demokratie besonders gefährdet waren, und enge Angehörige.

Für die zweite Gruppe gibt es seit Herbst 2022 das Bundesaufnahmeprogramm (BAP). Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) hatte es seinerzeit mit den Worten „Jeder Tag zählt“ ausgerufen. Bis zu 1000 Gefährdete sollten pro Monat geholt werden, über Pakistan als Transitland, kündigten sie und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) an. Allerdings räumte das Auswärtige Amt auf FR-Anfrage ein, dass über das BAP bis kurz vor Weihnachten (20. Dezember) insgesamt nur gut 900 Aufnahmezusagen erteilt worden und erst 90 Menschen nach Deutschland gekommen seien. „Eine unterirdische Bilanz“, kritisiert die Migrationsexpertin der Linken im Bundestag, Clara Bünger, schon seit Monaten.

Seit Sommer müssen Afghan:innen mit Aufnahmezusage zusätzlich zu den Visabefragungen noch eine Sicherheitsüberprüfung durchlaufen, bevor über ein Visum entschieden wird. Die Sicherheitsbefragungen führen Vertreter:innen von Bundespolizei, BKA und Inlandsgeheimdienst in Islamabad durch, der Fragenkatalog ist geheim. Mehrere Hundert Interviews seien es monatlich, so das BMI auf FR-Anfrage. Bünger nennt diese zusätzliche Hürde eine „Schikane und Verzögerungstaktik“, die Abgeordnete hat erhebliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit. Vor allem seien die Befragungen überflüssig, denn auch ohne sie seien „vereinzelte Missbrauchsversuche zuverlässig aufgedeckt“ worden. Dafür dürfte sprechen, dass die Zahl der Ablehnungen nach Sicherheitsüberprüfungen nach BMI-Angaben „im unteren einstelligen Bereich“ liegt.

Nadelöhr für afghanische Frauen

Frauen aus Afghanistan haben inzwischen in der EU in Asylverfahren gute Chancen, einen dauerhaften Schutzstatus zu bekommen. Die große Hürde liegt davor – nämlich darin, es überhaupt in einen EU-Staat zu schaffen, um einen Asylantrag stellen zu können. Legale Zugangswege nämlich sind dünn gesät. Auch die deutschen Aufnahmeprogramme für ehemalige Ortskräfte und gefährdete Afghan:innen entpuppen sich als Nadelöhr auch für Tausende Frauen.

Arbeitsverbote, Verhüllungszwang, stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit, Ausschluss aus Schulen und Hochschulen, massenhafte Zwangsehen, keine politischen Rechte – Frauen werden von den Taliban so massiv unterdrückt, dass die UN-Arbeitsgruppe gegen Frauendiskriminierung sogar von „Gender-Apartheid“ spricht. Auch die Europäische Asylagentur (EUAA) hat im Januar in ihren neuen Richtlinien festgestellt, Frauen würden vom Taliban-Regime aufgrund ihres Geschlechts pauschal verfolgt und hätten deshalb in der EU Anspruch auf Anerkennung als Geflüchtete.

Die Empfehlung der Asylagentur ist nicht bindend, aber viele Staaten folgen ihr zumindest teilweise, so Schweden, Dänemark, Finnland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Belgien, Lettland, Malta und Portugal. Auch in Deutschland sind die Anerkennungsquoten für Afghaninnen im Asylverfahren gegenüber den Vorjahren deutlich gestiegen, auf zwei Drittel im ersten Halbjahr 2023. Frauen, die keinen Flüchtlingsstatus bekommen, erhalten mindestens Abschiebeschutz.

Das deutsche Ortskräfteverfahren dagegen schließt bestimmte Gruppen pauschal vom Zugang nach Deutschland aus, so das Patenschaftsnetzwerk Afghanische Ortskräfte, das die Praxis seit langem kritisiert. Das trifft auch viele Frauen, die etwa als Dolmetscherinnen, in Entwicklungs- und anderen Projekten für deutsche Stellen tätig waren. So können nur Personen eine Aufnahmezusage bekommen, die seit 2013 für deutsche Institutionen gearbeitet haben. Überdies darf nur die „Kernfamilie“ einer anerkannten Ortskraft mit nach Deutschland kommen, also Ehepartner:in und minderjährige Kinder. Damit haben auch volljährige Töchter keine Chance auf Aufnahme in Deutschland, obwohl sie, allein in Afghanistan zurückgelassen, etwa besonders von Zwangsverheiratungen bedroht sind.

Das Bundesaufnahmeprogramm für gefährdete Afghan:innen soll nach dem Willen der Bundesregierung ausdrücklich unter anderem Frauen schützen, die „aufgrund ihres Geschlechts“ bedroht sind – ferner Personen, die sich für Demokratie und Menschenrechte eingesetzt haben, womit auch Frauenrechtsaktivistinnen gemeint sind. Allerdings beklagen Hilfsorganisationen durchweg das undurchsichtige und komplizierte Auswahlverfahren sowie die monatelangen Wartezeiten, in denen diese nicht wissen, ob sie ein Visum für Deutschland bekommen.

Einen Asylantrag können die Betroffenen vom Ausland aus nicht stellen, auch nicht in deutschen Botschaften etwa in Islamabad. Dazu müssten sie erst nach Europa gelangen – und sich für die gefährliche Flucht auf illegalen Wegen entscheiden. rü

Die Sharifs sind nicht an den Sicherheitsinterviews gescheitert, sondern bereits vorher im Visaverfahren. Zwei Termine hatten sie, mit Mitarbeitenden der Bundespolizei und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Kabul Luftbrücke habe erlebt, dass auch bei diesen Befragungen Mängel vorkämen, sagt die Engagierte Elaha Hakim: „Zentrale Verfahrensstandards werden häufig nicht eingehalten.“ So weise die deutsche Botschaft die Betroffenen nicht auf ihr Einspruchsrecht hin, immer wieder würden Minderjährige ohne Eltern befragt.

Eine förmliche Mitschrift dieser Befragungen gibt es nicht. Aber Shabnam und ihr Bruder Aren haben niedergeschrieben, wie sie die Anhörungen erlebt haben. Sie beklagen sich bitter: Botschaftsangehörige hätten sie eingeschüchtert, die Arbeit Shabnams für den Regionalsender Naw Bahare Balkh („Neuer Frühling für Balkh“) angezweifelt, ihnen vorgehalten, sie seien in Wahrheit pakistanische Staatsangehörige. Der FR liegen allerdings Kopien der afghanischen Pässe aller sieben vor, ebenso Belege über die journalistische Arbeit von Shabnam Sharif in Balkh. Die Pässe hat die Familie nach eigenen Angaben „unter Lebensgefahr“ in Kabul besorgt, schon während der Flucht, wie Shabnam andeutet. Sie wirkt verzweifelt angesichts des Misstrauens, das ihr begegnet, schreibt E-Mails noch tief in der Nacht, um doch noch irgendwo Hilfe zu finden.

Die Frage stellt sich: Was hat den Ausschlag gegeben für die Zurückweisung der Familie – fast anderthalb Jahre, nachdem Deutschland ihnen zunächst geglaubt und die Aufnahme zugesagt hat? Die Unterlagen und Belege waren schließlich damals schon geprüft worden. Das Auswärtige Amt hilft auf FR-Anfrage nicht weiter. Aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ könne man Einzelfälle nicht kommentieren.

Elaha Hakim kennt dieses Schweigen. Sie hat zudem die Erfahrung gemacht, dass in den undurchsichtigen Verfahren folgenschwere Fehler vorkommen können. Hakim nennt ein Beispiel: Deutsche Stellen hätten in einem Fall plötzlich die Identität eines jungen Mannes angezweifelt, der mit seinen Eltern und Geschwistern nach Deutschland habe kommen wollen, und ihm die Aufnahmezusage entzogen. Mittels DNA-Test habe Kabul Luftbrücke nachgewiesen, dass es sich um den Sohn handele, „trotzdem sitzt die Familie weiter in Pakistan fest, inzwischen seit über einem Jahr“.

Viele Betroffene haben keinen Zugang zu juristischem Beistand

In einem anderen Fall, berichtet Hakim, habe das AA erst nach einem halben Jahr auf den Antrag auf Akteneinsicht reagiert, habe dann aber nur lückenhafte Unterlagen geschickt. Viele Betroffene hätten keinen Zugang zu juristischem Beistand, der rechtliche Schritte einleiten könnte. Derweil hat Anwältin Larissa Faust im Fall der Sharifs einen seltenen Schritt getan: Sie will das Außenamt per Verpflichtungsklage zur Herausgabe der Akten zwingen. Für die sieben Menschen in Islamabad geht das Bangen so lange weiter.

Ein kleiner Lichtblick immerhin: Die pakistanischen Behörden haben ihre Anträge auf Visa bewilligt – damit hoffen sie, zumindest bis März vor einer Abschiebung nach Afghanistan sicher zu sein. 2500 Dollar haben die Visa sowie die Strafgebühren für die visalosen Monate zuvor gekostet. Finanzieren mussten das die Verwandten in Frankfurt. Sie hätten ein Darlehen dafür aufnehmen müssen, sagt Meena Sharif. Und sie werden auch weiter Geld schicken müssen, denn arbeiten dürfen Shabnam, Aren und seine Frau Fahar in Pakistan nicht.

Ob die sieben es jemals nach Deutschland schaffen? Und die Kinder dann nach Jahren wieder eine reguläre Schule besuchen können? Meena Sharif gibt die Hoffnung darauf nicht auf. Sie und ihr Mann, die in Deutschland schon 2015 als Flüchtlinge anerkannt worden waren, haben sogar überlegt, wenigstens die vier Kinder zu sich zu holen. Fraglich allerdings, ob das überhaupt gelänge. Bitter und wütend ist Meena jedenfalls über das, was den Verwandten in Pakistan widerfährt: Eineinhalb Jahre hätten die deutschen Behörden sie in dem Glauben gelassen, dass sie kommen könnten – „und plötzlich, ohne Begründung, lassen sie sie fallen. Sie spielen mit den Leben von Menschen.“

Hätte die Familie dagegen die Chance, in Deutschland Asylanträge zu stellen, hätte sie gute Aussichten auf Schutz – vor allem die beiden Frauen (siehe Box). Aber dazu müssten sie es erst einmal nach Europa schaffen.

Kommentare