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Die Ampel-Koalition treibt das Gebäudeenergiegesetz voran. Ein Papier, das Merkur.de vorliegt, offenbart nun, auf welche Fristen und Phasen sich die Regierung geeinigt hat.
Berlin – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist auch für politische Verhältnisse eine schwierige Geburt. Immerhin können Kritiker wie Befürworter nun klarer sehen, wo die Reise aus Sicht der Bundesregierung hingehen soll. Die drei Ampel-Parteien haben sich nach erneuten Diskussionen und Beratungen in einer Spitzenrunde auf wichtige Details geeinigt.
In einem Merkur.de von IPPEN MEDIA vorliegenden Papier wird von Leitplanken gesprochen, auch eine Übergangsfrist soll es bei der Wärmewende geben. Der Plan sieht vor, eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung einzuführen, spätestens bis zum Jahr 2028 wird es dann eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung geben. Kommunen wird also mehr Mitspracherecht eingeräumt, sie werden aber auch in die Pflicht genommen.
Wärmewende in Deutschland: Umrüstbare Gasheizungen dürfen auch in kommenden Jahren verbaut werden
Die Regelungen des GEG greifen beim Heizungstausch nicht, solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, heißt es weiter. Außerdem dürfen auch ab dem 1. Januar 2024 „Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind“. Die Ausnahme gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten. Für Neubaugebiete selbst sind die Regelungen des GEG „unmittelbar ab 1.1.2024“ verbindend.
Wie es weitergeht, hängt dann von der Kommunalen Wärmeplanung ab. Sieht diese ein klimaneutrales Gasnetz vor, gilt in dieser Übergangsphase, dass auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen weiter eingebaut werden dürfen. Im Falle einer Kommunalen Wärmeplanung, die kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, ist der Einbau von Gasheizungen nur dann weiterhin erlaubt, „wenn sie zu 65 Prozent mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden“.
Heizungsgesetz der Ampel: Keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Gebäuden
Sollte im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant sein, gelten „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie, die die Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern“. Ab Beginn des Jahres 2024 muss „der Verkauf von entsprechenden Heizungen“ mit einer Beratung verbunden werden, „die auf mögliche Auswirkungen der Kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist“. Zudem sind „entsprechende Aufklärungskampagnen über CO2-Bepreisung und Klimaschutzgesetz“ in Planung.
Es werden keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Häusern gemacht.
Gebäudeenergiegesetz in Deutschland: Neue Regelungen für Heizungen mit Holz und Pellets
Nachdem vor allem in der Öffentlichkeit monatelang erhitzt über die Wärmepumpe debattiert wurde, hat die Ampel-Koalition nun festgelegt, dass die verschiedenen Optionen von klimaneutralen Heizungssystemen gleichbehandelt werden sollen, „um den regionalen Unterschieden Rechnung zu tragen“. Es geht jedoch um die Praxistauglichkeit und die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien. Weiter besagt das Papier: „Die Bedingungen zur Erreichung des 65-Prozent-Ansatzes werden einheitlich für Neubau und Bestand überarbeitet.“
Gestrichen werden im GEG demnach „die diskriminierenden technischen Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur“. So würden mit Holz und Pellets betriebene Heizungen die 65-Prozent-Vorgabe ausnahmslos erfüllen, allerdings seien Fehlanreize zu vermeiden. Statt der Transformationspläne „müssen die Kommunen und Betreiber einen verbindlichen Fahrplan mit verbindlichen und nachvollziehbaren Zwischenzielen (Monitoring) zum Hochlauf des Wasserstoffs bis 2045 vorlegen, um die Transformation des Gasnetzes zu gewährleisten“.
Weiter entfallen „unnötige ordnungsrechtliche Vorgaben, die weder zur Erfüllung der 65-Prozent-Anforderung benötigt werden noch Bestandteil von Vereinbarungen der Koalition sind“.
Neues Gebäudeenergiegesetz: Besonderer Blick auf Vermieter-Mieter-Verhältnisse
Die Regierung will zudem Vermieter-Mieter-Verhältnisse besonders in den Fokus nehmen. Hier gilt: „Mieter sollen nicht über Gebühr belastet werden. Vermieter sollen Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren.“ In diesem Sinne soll „die bestehende Förderkulisse unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage“ weiterentwickelt werden. Angedacht ist auch eine weitere Modernisierungsumlage bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung, Voraussetzung ist allerdings, dass eine Förderung in Anspruch genommen wird und Mieter von diesem Schritt „auch unter Berücksichtigung der weiteren Modernisierungsumlage finanziell profitieren“.
Um Haushalte „im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen“ nicht zu überfordern, soll der Bund eine weitere Förderung umsetzen. Diese sei aus dem Klima- und Transformationsfonds zu finanzieren und müsse „möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und sozialen Härten bis in die Mitte der Gesellschaft“ berücksichtigen. Außerdem werden Ausnahmeregelungen überarbeitet und plausibler gestaltet.
Heizungsgesetz auf dem Weg: Neben Klimaschutz auch Bürger mehr in den Blick genommen
In die zäh verlaufenen Verhandlungen über das GEG hatten sich am Dienstag (13. Juni) auch Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), der im Zuge der bisherigen Ausarbeitungen enorm in die Kritik geratene Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) eingeschaltet. Nun soll das Gesetz nach den Plänen der Regierung noch vor der Sommerpause verabschiedet werden, die involvierten Parteien drücken also aufs Tempo. In dieser Sitzungswoche ist demzufolge eine erste Lesung im Bundestag angedacht, an deren Anschluss alle Beteiligten zu einer Diskussion aufgerufen sind.
Die Ampel nimmt sich vor, „die Harmonisierung relevanter EU-Rechtsakte mit geeinten GEG-Vorgaben“ zu erreichen. Das Gesetz soll den Klimaschutzaspekten Rechnung tragen, aber ebenso die Bürger nicht überfordern und wirtschaftlich vernünftig sein. (mg)
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