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Christian Deutschländerschließen
Klagen, beschweren – und den Bundespräsidenten bitten, das Gesetz nicht zu unterschreiben: So will sich die CSU verzweifelt gegen die Wahlrechtsreform wehren.
München – Der CSU-Chef klingt wuchtig, aber auch ein bisschen hilflos. „Es ist ein Anschlag auf die Demokratie“, sagt Markus Söder über das neue Wahlrecht. „Doppelmoral“, wirft er der Ampel-Koalition vor, unter dem Deckmantel einer Parlamentsverkleinerung „die Opposition und Bayern schwächen“ zu wollen. Wie er das noch verhindern kann, weiß allerdings auch Söder nicht.
Drei Wege hat sich die Parteispitze bei ihrer Krisen-Videoschalte am Samstag (18. März) ausgedacht. In Karlsruhe wollen Partei (Verfassungsbeschwerde) und Staatsregierung (Normenkontrollklage) gegen das am Freitag beschlossene Gesetz vorgehen. Söder forderte zudem den Bundespräsidenten auf, „dass er dieses offensichtlich verfassungswidrige Gesetz nicht unterschreibt“ – das wäre ein sehr seltener, aber möglicher Vorgang.
Bundestags-Verkleinerung: CSU hofft FDP-Schützenhilfe - hinter vorgehaltener Hand gibt es Kritik
Als Drittes hofft die CSU ausgerechnet auf Hilfe der FDP, das Gesetz noch zu ändern oder zumindest die Möglichkeit von Listenverbindungen (etwa von CDU und CSU) zu schaffen. So soll ausgeschlossen werden, dass die CSU bei einem schlechten Ergebnis komplett mit Mann und Maus aus dem Parlament fliegt. Beteiligte berichten, dass Bayerns FDP-Chef Martin Hagen Söder per SMS Hilfe anbot. Hagen schaltete seit Montag auch seine Bundesspitze ein, es reichte aber nicht, um den Gesetzentwurf vor Freitag abzumildern.
Dass es am Ende der Ampel als recht billiges Manöver ausgelegt werden dürfte, wenn dutzende CSU- und Linke-Abgeordnete rausfliegen, ist zumindest Teilen der FDP und auch einzelnen Grünen klar. Andererseits wird auch in der CSU hinter vorgehaltener Hand diskutiert, ob man sich strategisch bisher klug verhalten habe. Laut spricht das aber niemand aus. In der Vorstandssitzung meldete sich zwar, so berichten Zuschauer, ein halbes Dutzend Christsoziale zu Wort, stellte sich aber nicht gegen Söder oder Landesgruppenchef Alexander Dobrindt.
Die CSU will nun das Thema auch im bayerischen Landtagswahlkampf prominent platzieren. Noch am Sonntag ließ Söder einen Argumentations-Leitfaden an die Mitglieder senden, um die komplexe Materie griffig zu erklären. Tenor: Die Ampel nimmt Bayern das Recht zur Wahl.
Wahlrechts-Zoff: Ampel verweist auf Experten - doch fast alle dementieren
Wer am Ende Recht bekommt, ist völlig offen. Die Streichung der für CSU und Linke wichtigen „Grundmandatsklausel“ begründen die Ampel-Parteien auch mit Verweis auf eine Expertenanhörung im Februar. Man habe die „eindeutige Rückmeldung erhalten, dass die Grundmandatsklausel systemwidrig ist“, sagte etwa SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast. Mehrere der zehn geladenen Sachverständigen weisen das aber zurück. Fast alle sprechen sich gegen den ersatzlosen Wegfall der Klausel aus – selbst jene, die die Ampel selbst zur Expertenrunde geladen hatte.
Schon in ihrem Februar-Gutachten nannten die Rechtswissenschaftler Jelena von Achenbach, Florian Meinel und Christoph Möllers die Klausel „unabdingbar“, anderenfalls leide die Glaubwürdigkeit des Entwurfs. Achenbach sagte der taz vor der Abstimmung am Freitag, die Stellungnahme gelte noch immer. Ihr Frankfurter Kollege Uwe Volkmann, von den Grünen geladen, schrieb in einem Beitrag für den „Verfassungsblog“ von einem „Störgefühl, das viele empfinden werden“. Er hält es für möglich, dass die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert.
Der von der Union vorgeschlagene Jurist Bernd Grzeszick, der sich für eine modifizierte Beibehaltung der Klausel aussprach, glaubt an eine überhastete Streichung der Klausel, die nun Probleme bereite. (cd/mmä)

