Corona-Kredite für Klima-Fonds

Ampel vor Schwierigkeiten? Union klagt gegen Lindners Nachtragshaushalt

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CDU-Vorsitzender Friedrich Merz
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Die Ampel-Regierung möchte 60 Milliarden Euro, die für die Bewältigung der Corona-Pandemie vorgesehen waren, in den Energie- und Klimafonds überführen. Jetzt klagt die Union.

Berlin - Die Union im Bundestag hat Verfassungsklage gegen einen Nachtragshaushalt des Bundes zugunsten von Investitionen in den Klimaschutz eingereicht. Das teilte Unionsfraktionschef und CDU-Vorsitzender Friedrich Merz am Freitag (8. April) in Berlin mit. Die Bundesregierung schichtet mit Zustimmung des Bundestags 60 Milliarden Euro nicht genutzte Kreditermächtigungen im Haushalt so um, dass sie in den kommenden Jahren für Investitionen in den Klimaschutz genutzt werden können. Genehmigt worden waren die Kredite ursprünglich zur Bekämpfung der Corona-Krise. Merz kritisierte: „Dies ist eine einfachgesetzliche Umgehung der Schuldenbremse.“

Verfassungsklage: „Keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise“

Merz betonte: „Dies ist keine Klage gegen ausreichende Mittel zur Bewältigung der Klimakrise.“ Die Union wende sich ausschließlich gegen eine haushälterische Maßnahme. Sie stelle nicht den Klima- und Transformationsfonds an sich in Abrede, sondern nur die Finanzierung. Die Mittel für den Klimaschutz müssten stattdessen über den normalen Haushalt mobilisiert werden. Bei Finanzierungsproblemen müsse es Einsparungen an anderer Stelle geben. Nötig sei angesichts der aktuellen Krisen eine Verständigung auf neue Prioritäten, sagte Merz. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, die Union hoffe darauf, dass es nach der Klage noch in diesem Jahr Hinweise vom Bundesverfassungsgericht gegen eine Verletzung der Schuldenbremse gebe.

Sollte die Regierung diese Ausgaben nicht mit ihrem Haushalt vereinbaren können, müsse die Regierung sagen, dass sie die Schuldenbremse ändern wolle, sagte Merz weiter. Er äußerte in diesem Zusammenhang Zweifel, ob diese heute noch einmal in der bestehenden Form im Grundgesetz verankert würde. Dobrindt warf der Regierung vor, bislang sei nicht einmal klar, wann und wofür die in den Energie- und Klimafonds überführten Mittel überhaupt eingesetzt werden sollen. Dieser Fonds wurde inzwischen in einen Klima- und Transformationsfonds umgewandelt.

Hintergrund: Corona-Kredite sollen in Energie- und Klimafonds überführt werden

Hintergrund ist der Beschluss der Regierung, 60 Milliarden Euro, die kreditfinanziert ursprünglich zur Bewältigung von Folgen der Corona-Krise vorgesehen waren, in den Energie- und Klimafonds (EKF) zu überführen. „Wir halten diese Vorgehensweise für verfassungswidrig“, sagte Merz. Er wies darauf hin, dass die Überschreitung der Grenzen der Schuldenbremse für diese Kredite ausdrücklich nur in Verbindung mit der Corona-Pandemie vom Bundestag genehmigt worden sei.

Verfassungsklage: SPD stellt Corona-Schäden mit Klimakrise in einen Zusammenhang

Der haushaltspolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Dennis Rohde, wies die Vorwürfe der Union zurück. Er argumentierte, dass es aus Sicht der Koalition durchaus einen Zusammenhang zur Corona-Krise gebe. „Mit dem Nachtragshaushalt möchte die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie überwinden und schnell wieder auf einen Wachstumspfad gelangen“, erklärte Rohde in Berlin.

„Damit das nachhaltig geschieht, wollen wir 60 Milliarden Euro in den Klimaschutz investieren und damit in deutlich mehr erneuerbare Energien, in die Wasserstofftechnologien, in den Ausbau der Elektromobilität und alternative Antriebe“, erläuterte der SPD-Politiker. Wenn die Union dies mit ihrer Klage infrage stelle, wende sie sich damit außerdem „gegen Deutschlands Energieunabhängigkeit von Russland“, argumentierte Rohde zudem. (afp/dpa/lp)

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