Die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) setzt nach einem Pressestatement ihre Maske auf. Nun könnten womöglich interne Protokolle zu Corona-Konferenzen öffentlich werden (Archivbild, März 2021).
Die Aufzeichnungen der Corona-Konferenzen müssen öffentlich gemacht werden, lautet ein Urteil aus Berlin. Das Bundeskanzleramt prüft die Entscheidung noch - bleiben Merkels Protokolle doch unter Verschluss?
Berlin - Die Ergebnisse der Corona-Gipfel hatten die Bürgerinnen und Bürger im Jahr 2020 gebannt erwartet. Schließlich ging es um teils tiefgreifende Grundrechtseingriffe und konkrete Auswirkungen im Alltag wie Lockdowns, Maskenpflicht oder Quarantänedauer. Die Beratungen fanden jedoch hinter verschlossenen Türen statt. Das Verwaltungsgericht Berlin legte nun in einem Urteil fest, dass das Bundeskanzleramt die internen Protokolle der Bund-Länder-Konferenzen in der Corona-Pandemie öffentlich machen muss. Doch das letzte Wort in der Sache ist noch nicht gesprochen.
Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Bundeskanzleramt muss Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben
Der Tagesspiegel hatte Ende 2020 geklagt, nachdem die Bundesregierung der Zeitung den Zugang zu den Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz verwehrt hatte. Die Regierung hatte die Unterlagen als vertraulich eingestuft und sich auf den „Schutz behördlicher Beratungen“ berufen. Eine Veröffentlichung könne einen künftigen freien und offenen Meinungsaustausch beeinträchtigen, so die Argumentation. Dem widersprach nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Zwar falle die Beratung der Behörden unter das Informationsschutzgesetz. Geschützt sei jedoch nur der eigentliche Vorgang der behördlichen Entscheidungsfindung als solcher, nicht die Ergebnisse und Grundlagen der Entscheidung, hieß es in der Urteilsbegründung. Zudem habe die Bundesregierung nicht nachvollziehbar eine konkrete Gefährdung des Beratungsverlaufs oder künftiger Beratungen dargelegt. Demnach müsse das Bundeskanzleramt die Protokolle zu Corona-Konferenzen herausgeben. Konkret geht es um die Aufzeichnungen von fünf Treffen im Jahr 2020 zur Zeit des ersten Lockdowns wegen des Coronavirus.
Corona-Gipfel-Dokumente: Bundeskanzleramt prüft das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlins
Das Bundeskanzleramt scheint der Ansicht des Gerichts nicht direkt folgen zu wollen. Das Kanzleramt habe noch nicht entschieden, ob es das Urteil akzeptiert, hieß es am Dienstag. Die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts Berlin liege noch nicht vor, teilte ein Regierungssprecher mit. „Sobald diese vorliegen, werden wir diese zunächst einmal sorgfältig auswerten.“ Nach Angaben einer Gerichtssprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur kann gegen die Entscheidung eine Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Dafür bleibt der Bundesregierung ein Monat Zeit, nachdem das Urteil zugestellt wurde.
Angela Merkel: Die wichtigsten Momente ihrer Karriere
Sowohl Angela Merkel (CDU), als auch ihr Nachfolger Olaf Scholz (SPD) waren dafür, die Protokolle geheim zu halten. In ihrer Argumentation vor Gericht gab die Regierung an, einen „öffentlichen Rechtfertigungsdruck“ und damit eine Beeinträchtigung der Willensbildung zu befürchten. Durch „entsprechende Berichterstattung“ könnte die Herausgabe eine „neue und ungewollte Dynamik“ verursachen. Möglicherweise wären Teilnehmer an Diskussionen um Corona-Schutzmaßnahmen gehemmt, neue Vorschläge einzubringen, hieß es.
Der Tagesspiegel hält die Protokolle der Corona-Gipfel aus den Anfangszeiten der Pandemie indes bereits jetzt für historische Dokumente, wie die Zeitung am Donnerstag darlegte. Denn mit der Verbreitung von Impfstoffen habe eine neue Phase begonnen, so die Argumentation. Zudem gebe es ein „erhebliches öffentliches Interesse“ daran, welche Positionen die Regierungschefs bei den damaligen Verhandlungen einnahmen.
Die Corona-Pandemie ist dabei noch lange nicht vorbei. Auch die aktuelle Regierung dürfte einiges zu diskutieren haben, in Schleswig-Holstein etwa riefen erste Kliniken bereits den Corona-Notstand aus.