Sozialgericht fällt Urteil

Jobcenter will Taschengeld von Hartz-IV-Empfänger auf Regelsatz anrechnen

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Hartz IV News: Ein Jobcenter will das Taschengeld auf den Regelsatz eines 24-jährigen Hartz-IV-Empfängers anrechnen. Doch das Sozialgericht Düsseldorf spricht ein Machtwort. (kreiszeitung.de-Montage)
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Dürfen regelmäßige Zuwendungen aus der Familie in Form von Taschengeld bei Hartz 4 angerechnet werden? Das Sozialgericht Düsseldorf mit klarem Urteil.

Düsseldorf – Ein 24-jähriger Hartz-IV-Bezieher erhält von seiner Oma Taschengeld in Höhe von 50 Euro. Diese Summe will ein Jobcenter auf den Regelsatz des jungen Mannes anrechnen. Ist das rechtens? Dürfen regelmäßige Zuwendungen aus der Familie in Form eines Taschengeldes in geringer Höhe überhaupt bei Hartz IV, das bald Bürgergeld heißen soll, angerechnet werden? Das Sozialgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung gefällt.

Hartz 4 News: Jobcenter will Taschengeld auf Hartz-IV-Regelsatz anrechnen – Sozialgericht Düsseldorf fällt Urteil

Wie „gegen-hartz.de“ berichtet, hat sich das Sozialgericht Düsseldorf mit seiner Entscheidung auf die Seite des 24-jährigen Hartz-IV-Beziehers gestellt. Das konkrete Urteil der Justizbehörde: Das Taschengeld seiner Großmutter in Höhe von 50 Euro darf nicht auf seinen Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden.

Es heißt, dass der 24-jährige Bezieher von Hartz IV eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Da dieses Einkommen allein zum Leben jedoch nicht reicht, stockt er es zusätzlich mit seinen Hartz-IV-Leistungen auf. Zusätzlich erhält der junge Mann 110 Euro von seiner Mutter und 50 Euro von seiner Großmutter, jeweils monatlich.

Hartz IV: Bezieher erhält zusätzlich 50 Euro von Großmutter – Jobcenter verbucht Taschengeld als reguläre Einnahme

Zu berücksichtigen gilt es jedoch, dass das Geld der Großmutter nicht für den Lebensunterhalt vom Hartz-IV-Bezieher angedacht ist. Stattdessen soll er mit dem Taschengeld von 50 Euro seine anfallenden Bewerbungskosten finanzieren. Und dennoch berücksichtigte das Jobcenter bei der Ermittlung der zustehenden Leistungen inklusive des Hartz-IV-Regelsatzes alle Einnahmen – und somit auch das Taschengeld der Großmutter.

Wie aber ging es weiter in diesem irren Rechtsstreit? Der Hartz-IV-Bezieher erhob Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid des Jobcenters. Da dieses aber seine Berechnungen nicht korrigierte, kam es, wie es fast schon kommen musste – nämlich zu einer Klage vor dem Sozialgericht Düsseldorf.

Hartz IV Regelsatz: Sozialgericht Düsseldorf stellt sich auf Seite vom Empfänger – Taschengeld darf nicht angerechnet werden

Wie eingangs erwähnt, hat das Sozialgericht entschieden, dass das Taschengeld der Großmutter vom Hartz-IV-Empfänger in Höhe von 50 Euro nicht auf dessen Hartz-IV-Regelsatz angerechnet werden darf. Begründet wird diese Entscheidung wie folgt:

Werden Einnahmen berücksichtigt, die grob unbillig wären, oder aber die Lage des Leistungsberechtigten nicht insofern begünstigen, als dass Hartz-IV-Leistungen nicht gerechtfertigt wären, sind Einnahmen nun mal nicht auf die Grundsicherungsleistungen anzurechnen.

24-jähriger Hartz-IV-Empfänger vorgeführt – Geld der Oma dient der Finanzierung von Bewerbungskosten

Im vorliegenden Fall sehe das Sozialgericht Düsseldorf die Berücksichtigung des Taschengeldes der Großmutter als unbillig an. Schließlich würde es dem Zweck der Finanzierung von Bewerbungskosten des Empfängers von Hartz IV dienen – und dies sei schlussendlich zu befürworten.

Demnach würden sich die Anrechnung der Kosten auch eher negativ auf die Bemühungen des Hartz-IV-Empfängers, künftig auf eigenen Beinen stehen zu können, auswirken. Zudem wolle der 24-jährige Kläger zukünftig ja auch nicht mehr von Hartz IV abhängig sein.

Hartz IV: Irrer Streit um 50 Euro Taschengeld von Oma – Sozialgericht hebt Widerspruchsbescheid vom Jobcenter auf

Nach Angaben des Sozialgerichts Düsseldorf sei der Wert von 50 Euro auch so gering, dass ein zusätzlicher Hartz-IV-Leistungsbezug nach wie vor gerechtfertigt ist. Dementsprechend hob das zuständige Sozialgericht den Widerspruchsbescheid vom Jobcenter auf.

Zudem wurde das Jobcenter durch das Sozialgericht Düsseldorf dazu verpflichtet, die fehlerhaften Bescheide und somit die fehlerhaften Hartz-IV-Regelsätze, die für den Alltag vorgesehen sind, zu korrigieren und die Hartz-IV-Leistungen nach Strafgesetzbuch (SGB) II künftig ohne Anrechnung der 50 Euro von der Großmutter zu gewähren. Abseits des Urteils kann sich auch dieser Empfänger auf einen Hartz-IV-Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022 freuen.

Hartz IV: Junger Empfänger will künftig auf eigenen Füßen stehen – doch Jobcenter macht ihm das Leben schwer

Denn in diesem Fall sollte das Taschengeld der Großmutter den Zweck erfüllen, ihren noch auf Hartz IV angewiesenen Enkel bei der Jobsuche finanziell zu unterstützen. Im Erfolgsfall wäre die logische Konsequenz, dass der junge Mann sein eigenes Einkommen erhält – und eben nicht mehr von Hartz IV leben muss.

Man sollte meinen, dass dies auch im Interesse des Jobcenters liegen müsste. Doch aus nicht erklärbaren Gründen legt es Leistungsbeziehern in Deutschland wie dem 24-Jährigen, die sich von Hartz IV lossagen möchten, Steine in den eh schon holprigen Weg.

Hartz IV: Jobcenter überraschen immer wieder mit negativen Schlagzeilen

Doch die Jobcenter in Deutschland sind vergangenen Monaten immer wieder mit negativen Schlagzeilen aufgefallen. Zum einen bügelte ein Jobcenter die Kühlschrank-Anfrage einer Empfängerin im Winter eiskalt ab oder zum anderen stellte ein weiteres Jobcenter eine lächerliche Nachzahlungsanfrage nach 15 Jahren.

Eine weitere Entscheidung sorgte für Aufsehen, als ein Jobcenter einem Hartz-IV-Empfänger die Auszahlung verweigerte, weil er monatelang im Zelt wohnte. Dennoch ist es mit Wohlwollen zu registrieren, dass ein Sozialgericht in Leipzig das hiesige Jobcenter dazu verdonnerte, einem Hartz-IV-Empfänger die Reisekosten für seine Fahrradtour zum Meldetermin zu erstatten.

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