Asylpolitik der Ampel: Zwischen Öffnung und Abwehr
VonFabian Scheuermann
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Der Sachverständigenrat für Integration lobt die Ampel-Migrationspolitik – mit Einschränkungen. Und jetzt ist klar: Das neue EU-Asylsystem kommt, samt Verschärfungen.
Berlin/Brüssel – Der Zeitpunkt dürfte nicht ganz zufällig gewählt gewesen sein: Drei Wochen vor der Europawahl hat der Ministerrat am Dienstag (14. Mai) in Brüssel den Umbau des Europäischen Asylsystems (Geas) beschlossen. Wie wichtig es den Beteiligten war, die zehn Gesetzestexte noch vor der Wahl durchzubringen, war schon im Dezember spürbar, als Unterhändler:innen der EU-Institutionen einen „Durchbruch“ bei den Verhandlungen verkündeten. „Europa kann liefern“, sagte EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola damals mehrfach.
Die Asyl-Reform regelt, wie EU-weit mit Schutzsuchenden umgegangen wird. Beschlossen wurden etwa einheitliche Verfahren in Grenzlagern und schnelle Abschiebungen mancher Menschengruppen von dort. Zudem soll es einen Verteilmechanismus geben.
Migranten befinden sich an Bord eines sinkenden Schlauchboots, bevor sie von einem Team der Sea Watch-3 gerettet werden. Die EU-Asylreform ist nach jahrelangem Streit endgültig beschlossen.
Asylreform laut Sachverständigenrat „dringend nötig“ – aber Rechtsstaat muss bleiben
Grundsätzlich begrüßt wird die Einigung vom Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR). Das geht aus dessen Jahresgutachten hervor, das ebenfalls am Dienstag veröffentlicht wurde. Die Asyl-Reform sei „dringend nötig“, heißt es in dem 279-seitigen Bericht. Als Gründe dafür werden die hohe Fluchtzuwanderung nach Europa angeführt, die Zunahme von Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen sowie fehlende „Lasten- und Verantwortungsteilung“ im jetzigen EU-Asylsystem.
Der SVR-Vorsitzende Hans Vorländer mahnte anlässlich der Präsentation des Gutachtens aber an, dass im neuen System rechtsstaatliche Prinzipien gewahrt bleiben müssten. Das gelte besonders für die neuen beschleunigten Grenzverfahren, so der Migrationsexperte: „Schutzsuchende müssen dort jederzeit Zugang zu unabhängiger Rechtsberatung haben und menschenwürdig untergebracht werden – dafür tragen die EU-Mitgliedstaaten gemeinsam Verantwortung“.
Der SVR ist ein von Stiftungen gegründetes interdisziplinäres Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung mit neun Mitgliedern, das seit 2021 institutionell vom Bund gefördert wird.
Das Europäische Asylsystem (Geas)
Die EU-Staaten haben am Dienstag nach jahrelanger Debatte den Umbau des EU-Asylsystems (Geas) besiegelt.
Geplant sind etwa einheitliche Grenzverfahren und ein härterer Umgang mit Menschen, die aus Ländern kommen, die als eher sicher gelten. Sie sollen unter haftähnlichen Bedingungen untergebracht werden, Schnellverfahren durchlaufen und auch in Drittstaaten abgeschoben werden können.
Während der Verfahren gelten die Menschen juristisch als „nicht eingereist“. Man will in vier Jahren 120.000 Lagerplätze schaffen. Einige Zehntausend Anerkannte sollen verteilt werden – wer niemanden nimmt, soll zahlen. In zwei Jahren müssen die Beschlüsse in nationales Recht umgesetzt sein.
Kritik kommt europaweit von Menschenrechts-NGOs – und von Rechten, die noch mehr Härte fordern. fab/afp
Neue Zuwanderungsmöglichkeiten der Ampel-Koalition bekommen Lob
Lob gibt es im SVR-Gutachten für die von der Ampel-Koalition geschaffenen neue Zuwanderungsmöglichkeiten für Arbeits- und Fachkräfte, für Neuerungen im Einbürgerungsrecht und für neue Möglichkeiten des „Spurwechsels“ vom Asylsystem zur Arbeitsmigration.
Hier ist auch das Chancen-Aufenthaltsrecht zu nennen, das vielen langjährig Geduldeten zu einem regulären Aufenthalt verholfen hat. „Der SVR unterstützt diese Entwicklung nicht nur mit Blick auf den zunehmenden Arbeitskräftemangel, sondern auch aus integrationspolitischer Perspektive“, heißt es im Bericht. Es gelte aber „begleitend zu erforschen“, ob eine höhere Durchlässigkeit zwischen Flucht- und Erwerbszuwanderung womöglich „die Motivation für eine irreguläre Einreise“ erhöhe.
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Überlastete Behörden bei Asylreform in Deutschland großes Problem
Ein großes Problem sind laut SVR-Vorsitzendem Vorländer die „chronisch überlasteten Behörden“. Mehr Zentralisierung und Digitalisierung könnten helfen. Die Bundesmigrationsbeauftragte Reem Alabali-Radovan sagte zu dem Gutachten: „Wenn wir Menschen schneller in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt integrieren wollen, müssen wir weiter unnötige Hürden abbauen“.
Kritisch sieht Vorländer Leistungskürzungen für Asylsuchende: „Dass dadurch Fluchtzuwanderung deutlich abnimmt, sollte man nicht erwarten – und entsprechende Erwartungen nicht schüren.“ Der SVR empfiehlt stattdessen „wirkungsvolle Migrationsabkommen“ mit Drittstaaten. „Rücknahmeverpflichtungen würden dann etwa mit Erleichterungen für Arbeitsvisa einhergehen“, schlägt Vorländer vor.