VonFabian Scheuermannschließen
Der Menschenrechtler Robert Nestler prangert Griechenlands harte Flüchtlingspolitik an. Athen praktiziere bereits, was künftig EU-weit gelten soll.
Die „New York Times“ veröffentlichte im Mai ein Video zu Pushbacks der griechischen Küstenwache. Es zeigt, wie sie Asylsuchende, die es nach Griechenland geschafft hatten, wieder aufs Meer bringt und die Menschen aus Somalia, Eritrea und Äthiopien – auch ein Baby – auf einem Floß aussetzt. Die Leute wurden dann von der türkischen Küstenwache gerettet.
Generell wird die griechische Praxis im Umgang mit Geflüchteten von Menschenrechts-Fachleuten als in vielerlei Hinsicht rechtswidrig kritisiert. Mit den Luxemburger Beschlüssen zu Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sollen Teile davon nun EU-weite Regel werden.
Herr Nestler, das Neue an der Veröffentlichung der „New York Times“ war, dass es gelungen ist, eine Pushback-Aktion europäischer Einsatzkräfte auf Video zu bannen. Solche Bilder haben Kraft. Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson forderte gleich eine unabhängige Untersuchung. Dabei sind solche illegalen Abschiebungen an den EU-Außengrenzen, vor allem in Griechenland, an der Tagesordnung, oder?
Genau, da ist nichts Neues dran, sondern das sind Szenen, die in Griechenland regelmäßig vorkommen.
Was macht Ihre NGO denn auf den griechischen Inseln?
„Wir bei „Equal Rights Beyond Borders“ leisten Rechtsbeistand für Asylsuchende, auch in Griechenland und begleiten durch das gesamte Verfahren. Dies betrifft das Asylverfahren selbst, den Zugang zum Asylverfahren, die Inhaftierung oder die Familienzusammenführung.
Was kann bei sogenannten Pushbacks getan werden?
Die Möglichkeiten sind begrenzt. Wer auf eine geplante Zurückweisung aufmerksam wird, kann alle Behörden, die dafür zuständig sind, darauf aufmerksam machen, dass die betroffene Person bereits in Griechenland ist und nicht einfach zurückgewiesen werden darf. Es kann versucht werden, dafür zu sorgen, dass die Person, die ja schon in Europa ist, hier auch tatsächlich um Asyl suchen kann, denn sie hat ein Recht darauf. Unter Umständen kann auch eine Beschwere beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht werden, die dann zu einem Eilverfahren führt. Das geht relativ schnell, alles innerhalb von 24 Stunden. Aber meistens sind sogar diese 24 Stunden zu viel.
Zur Person
Robert Nestler, 32, ist Geschäftsführer und Mitbegründer von „Equal Rights Beyond Borders“. Die griechisch-deutsche Menschenrechtsorganisation mit Büros in Athen, Berlin, Chios und Kos organisiert Rechtsbeistand für Geflüchtete in Griechenland und Deutschland. Mehr Infos unter equal-rights.org
Was meinen Sie damit?
Dass der Kontakt zu den betreffenden Personen abbricht. Berichten zufolge melden sich diese dann oft am nächsten Tag wieder – von der Türkei aus, wo sie hingeschleppt worden sind. Doch wenn die Menschen dort sind, sind die rechtlichen Möglichkeiten sehr begrenzt. Dann kann man nur noch auf ein Strafverfahren drängen gegen die Leute, die die illegale Abschiebung durchgeführt haben. Das Problem bei Pushbacks ist ja, dass sie meist im Dunkeln stattfinden – und das bedeutet, dass in der Regel niemand von solchen Aktionen etwas mitbekommt. Das ist ja auch so gewollt. Und tatsächlich müssen sich Personen in Griechenland genau überlegen, wie sie vorgehen, denn NGOs wie wir stehen seit ein paar Jahren im Fokus der Strafverfolgung. Gerade auf den griechischen Inseln gibt es immer wieder Strafverfahren gegen Menschenrechtsverteidiger:innen, die die Behörden auf anstehende Pushbacks aufmerksam machen. Da steht dann der Vorwurf der Schleusung oder Schlepperei im Raum oder wie auch immer man das nennen will.
Was passiert dann?
Dann wird ein Strafverfahren eingeleitet. Diese Verfahren enden zwar regelmäßig im Nichts, aber das Damoklesschwert des Strafverfahrens schwebt dann eben für drei, vier Jahre über der jeweiligen Person. Auch gegen selbstständig tätige Anwält:innen wird vorgegangen. Und auch Journalistinnen und Journalisten, die über Pushbacks und die Situation der Geflüchteten vor Ort berichten, wird in Griechenland das Leben schwer gemacht. Das Land ist ja nicht ohne Grund auf der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen auf den 107. von 180 Plätzen abgesackt. Der 107. Platz! Das ist extrem weit hinten für einen Mitgliedstaat der Europäischen Union.
Dass EU-Kommissarin Johansson den von der „New York Times“ aufgedeckten Fall untersuchen lassen will, ist das ein Fortschritt?
Die EU-Kommission ist im Prinzip die einzige europäische Institution die etwas gegen die Pushbacks machen könnte, sie könnte ein formelles Vertragsverletzungsverfahren einleiten. Das macht sie aber nicht. Man ist da „complicit“, man macht indirekt mit. Die griechische Küstenwache wird ja massiv von der EU finanziert. Nun gab es ja auch schon Urteile vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Pushbacks, tatsächlich interessiert hat sich dafür aber kaum jemand. Und wenn man sich nicht mal mehr an die Rechtsprechung des höchsten Organs des Europarats hält, dann haben wir ein Rechtsstaatsproblem.
Wer es nach Griechenland geschafft hat, ohne direkt zurückgeschleppt zu werden, landet in Lagern, etwa auf den Inseln Lesbos oder Chios, wo Ihre NGO auch arbeitet. Sind dort faire Asylverfahren möglich? Die EU möchte künftig ja verstärkt mit solchen Haftlagern arbeiten, womöglich auch außerhalb der EU.
Die Verfahren in diesen Lagern genügen rechtsstaatlichen Ansprüchen schon jetzt nicht. Es ist problematisch, dass die Zivilgesellschaft sowie Anwält:innen wenig Zugang zu den abgelegenen griechischen Lagern haben. Das ist Teil des Kalküls der Regierung. Denn überprüfen, ob Verfahren rechtsstaatlich zugehen, können Gerichte. Und Gerichte können nur angerufen werden, wenn Personen auch eine Rechtsvertretung haben, und die gibt es häufig in den Lagern auf den Inseln nicht. Wenn man dann überlegt, dass so etwas vielleicht noch in entferntere Drittstaaten ausgelagert werden soll, wenn man überlegt, Fristen zu verkürzen, dann sieht man auch, dass es das Kalkül von Griechenland und der EU ist, dass Menschen künftig überhaupt nicht mehr überprüfen lassen können, ob sie rechtlich korrekt behandelt worden sind. Medizinische Versorgung gibt es in manchen Lagern übrigens auch nicht, aber das nur am Rande.
Diese Lager, auch „Hotspots“ genannt, sind der Prototyp für Lager, die nach dem Beschluss der EU-Innenminister:innen künftig an den EU-Außengrenzen errichtet werden sollen. Auch die Ampel-Regierung hat dem zugestimmt.
Die Lager auf den griechischen Inseln sind Hightech-Gefängnisse, umgeben von Stacheldraht. Wer aus Syrien, Afghanistan, Bangladesch, Pakistan oder Somalia kommt, bekommt in diesen Lagern meist nur ein Verfahren, was lediglich die Frage behandelt, ob die Türkei für sie ein „sicherer Drittstaat“ ist oder nicht. In gut 90 Prozent der Fälle wird schließlich festgestellt, dass die Türkei für diese Menschen ein „sicherer Drittstaat“ wäre, unabhängig von der Frage, ob das tatsächlich so ist.
Und dann?
Dann passiert nichts. Es ist wichtig zu wissen, dass die Türkei seit März 2020 niemanden mehr zurücknimmt. Das heißt, das Ergebnis der Verfahren in den griechischen Lagern ist in der Praxis überhaupt nicht umsetzbar: In die Türkei kann niemand zurückgeführt werden. Die Schutzsuchenden sind also in einer Limbo-Situation gefangen, sie können nicht vor und nicht zurück. Sie sitzen in den Lagern auf den griechischen Inseln und warten auf eine Verbesserung der Situation, die in der Regel nicht eintritt. Sie sind absolut aussichtslos quasi zwischen zwei Welten gefangen.
Leitartikel
Unsere Redakteurin Ursula Rüssmann kritisiert hier den EU-Asylkompromiss als absolut inhuman.
Aber besagt der EU-Türkei-Deal nicht, dass die Türkei Menschen zurücknimmt, die es bis nach Griechenland geschafft haben?
Der Deal besagt genau das. Die Türkei hat dafür nicht unerhebliche Mengen an Geld bekommen, tatsächlich funktioniert hat dieser Deal aber nie, auch von einer konservativen Warte aus gesprochen nicht. Denn die Rücknahmen, die es gab, waren schon immer extrem gering. Wenn, dann gab es am ehesten noch Personen, die freiwillig in die Türkei zurückgekehrt sind, weil die Situation in Lesbos oder woanders so schlecht war, dass die Aussichtslosigkeit überhandgenommen hat. Deshalb ist es umso verwunderlicher, dass der EU-Türkei-Deal von konservativer Seite als Modellprojekt bezeichnet wird. Erst kürzlich hat der Chef der europäischen Konservativen, Manfred Weber, gesagt, man solle einen solchen Deal vielleicht auch mit Tunesien ausmachen. Und generell sind Drittstaatskooperationen ja relativ zentral in den Bestrebungen der Europäischen Union.
Menschen, die an den Rändern Europas quasi rechtlos in Lagern feststecken, die zunehmende Normalität illegaler Abschiebungen – haben Sie noch das Gefühl, mit Ihrer Arbeit einen Unterschied machen zu können?
Wenn man sich das große Ganze anschaut und sagt, dass man die europäische Asylpolitik zum Positiven beeinflussen will, dann muss man angesichts der vielen Rückschritte schon sagen, dass das ein Kampf gegen Windmühlen ist, der sehr, sehr frustrierend ist. Im Einzelfall vor Ort aber machen wir, sobald wir involviert sind, einen großen Unterschied. Und jeden Einzelfall, den wir irgendwie positiv beeinflussen können, für den hat sich die Arbeit gelohnt.
Transparenzhinweis: Einige Antworten wurden nach der Veröffentlichung auf Wunsch des Interviewpartners noch einmal angepasst.


