„Jahrhundertprojekt“

Suche dauert länger als geplant: Atommüll-Endlager kommt wohl frühestens 2046

+
Ein Atommüll-Endlager für eine Million Jahre zu finden, gestaltet sich schwierig (Symbolbild).
  • schließen

Bis 2031 wollte Deutschland ein Atommüll-Endlager finden. Doch das verzögert sich nun womöglich um Jahrzehnte – im optimistischen Szenario steht der Standort 2046 fest.

Berlin - Die Anforderungen an ein Atommüll-Endlager sind umfangreich. Kurz gesagt, muss der radioaktive Müll für einen Zeitraum von einer Million Jahren von der Biosphäre ferngehalten werden. Das ist der wohl längste Planungshorizont für ein Projekt in der Menschheitsgeschichte. Eigentlich sollte bis 2031 ein Atommüll-Endlager in Deutschland gefunden sein, doch am Donnerstag bestätigte das Bundesumweltministerium als oberste Atomaufsicht: Die Suche wird länger dauern. Doch wie lange genau?

Atommüll-Endlager „frühestens 2046“ – im optimistischen Szenario

Ein Standort für das Atommüll-Endlager in Deutschland steht offenbar frühestens 2046 fest. Das geht aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom Freitag hervor, die aus einem internen Papier der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zitiert. 2046 wäre allerdings die optimistischere von zwei möglichen Varianten. Im langsameren Szenario wäre ein Endlager erst im Jahr 2068 gefunden. Der Bau eines solchen Lagers könnte dann überhaupt erst starten. Noch im Dezember vergangenen Jahres hieß es vonseiten der Verantwortlichen, dass alles nach Plan laufe.

„Es handelt sich bei der Standortauswahl um ein gesamtgesellschaftliches Jahrhundertprojekt“, teilte der für die Standortauswahl zuständige Geschäftsführer bei der BGE, Steffen Kanitz, am Freitag in einer Stellungnahme mit. „Der durch die Soll-Vorschrift 2031 erzeugte berechtigte Zeitdruck hat allen Beteiligten geholfen, schnell in das Verfahren zu starten und die entsprechenden Kapazitäten aufzubauen“, so sein Resümee zum nicht-erfüllten Termin. Ursprünglich war geplant, den Standort bis 2031 festzulegen und die Abfälle ab 2050 einzulagern. Die Bauzeit würde demnach mindestens 19 Jahre dauern, sobald der Standort des Endlagers gefunden ist.

Drei Stufen der Endlager-Suche für radioaktiven Müll

Stufe 1: Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat anhand von vorliegenden Daten zunächst Teilgebiete in Deutschland ermittelt, die etwa aufgrund ihres Gesteinstyps potenziell als Standort infrage kommen könnten. Diese 90 Teilgebiete müssen dann auf nur einige wenige zusammengefasst werden. Eine Rolle spielen hier beispielsweise der Abstand eines potenziellen Standorts zu Wohngebieten oder die Lage zu Trinkwasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten.

Stufe 2: Dann beginnt die übertägige Erkundung, die den Standort etwa mittels seismischen Untersuchungen und Bohrungen überprüft. [geschätzte Dauer: Etwa acht Jahre]

Stufe 3: Untertägige Erkundungen erfordern Bohrungen oder sogar den Bau eines Bergwerks. [geschätzte Dauer: Zwischen fünf und 21 Jahren]

Ein Zug mit Castoren fährt vom Bahnhof Biblis zum Zwischenlager am stillgelegten Kernkraftwerk im südhessischen Biblis (Archivbild, November 2020).

Bundesgesellschaft für Endlagerung will auch Bevölkerung einbinden

Die Suche nach dem Atommüll-Endlager erfolgt in drei Stufen und in jeder dieser Phasen will die Bundesgesellschaft für Endlagerung auch die Öffentlichkeit, die Bevölkerung sowie die Volksvertreter mitnehmen. Nach jeder Phase wird auch der Bundestag mit einbezogen. Das Parlament entscheidet dann per Gesetz, wo und wie die Suche weitergeht. Auf ihrer Homepage ruft die BGE Bürgerinnen und Bürger auf, Hinweise für Gebiete mit günstigen geologische Voraussetzungen zu liefern. Ebenso können sich Menschen – auch anonym – dort melden, falls sie Hinweise haben, die klar gegen ein Gebiet sprechen. Generell kann die Bevölkerung während des ganzen Prozesses Stellungnahmen abgeben, Einwände bekannt machen und Nachprüfungen fordern.

Das BGE will künftig jährlich Zwischenstände der jeweils in der engeren Wahl befindlichen Regionen veröffentlichen. „Im Januar 2023 wird die BGE einen Fahrplan für die Eingrenzung der 90 Teilgebiete zu Standortregionen (Schritt 2 der ersten Phase des Standortauswahlverfahrens) vorlegen und einen ersten Ausblick für die weiteren Phasen geben“, hieß es in einer Stellungnahme der BGE vom Freitag.

Kommentare