Der EuGH entscheidet heute über sichere Herkunftsstaaten. Das Urteil betrifft Italiens Albanien-Modell und könnte die Asylpolitik in ganz Europa verändern.
Update, 14.22 Uhr: Die Grünen haben nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu sicheren Herkunftsländern die Bundesregierung aufgefordert, ihre Pläne zur Erweiterung der Liste solcher Staaten unverzüglich zu beenden. Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete der Grünen, erklärte am heutigen Freitag (1. August) gegenüber der Nachrichtenagentur AFP: „Staaten dürfen nur dann als sicher eingestuft werden, wenn sie wirklich für alle Menschen sicher sind.“
Polat betonte, dass „das EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten ein großer Erfolg für die Einhaltung von Menschenrechten und das individuelle Recht auf Asyl in Europa“ sei. Die Bundesregierung müsse „ihr Vorgehen sofort stoppen“. Die Entscheidung des EuGH mache deutlich, dass die von der schwarz-roten Koalition geplante Einstufung per Rechtsverordnung nicht umsetzbar sei. Daher sei „weiterhin die Kontrolle von Bundestag und Bundesrat für die Sicherung individueller Schutzrechte“ erforderlich.
Rechte von Asylsuchenden vom EuGH weiter gestärkt: Entscheidung zu Fall in Irland
Update, 13.36 Uhr: Nicht nur zum „Albanien-Modell“ fiel am heutigen Freitag ein EuGH-Urteil in Asylfragen. Auch in anderer Hinsicht hat der EuGH heute die Rechte von Asylsuchenden gestärkt. Er entschied, dass Irland zwei Asylbewerbern zu Unrecht sowohl eine Unterkunft als auch ausreichende materielle Unterstützung verweigert hatte. Nach Ansicht des EuGH rechtfertigte die von Irland angeführte Überlastung durch die hohe Zahl an Flüchtlingen aus der Ukraine keine Ausnahme.
Geklagt hatten ein afghanischer und ein indischer Flüchtling, die mehrere Wochen lang unter prekären Bedingungen in Irland leben mussten, weil ihnen dort die Mindestleistungen für Asylbewerber verweigert wurde. Die Männer bekamen jeweils lediglich einen Gutschein über 25 Euro. Sie mussten in der Folge auf der Straße oder in Obdachlosenunterkünften leben, hatten nach eigenen Angaben nicht genug zu essen und konnten ihre Hygiene nicht pflegen.
Meloni kritisiert EuGH-Urteil zu „Albanien-Modell“: „Sollte alle beunruhigen“
Update, 12.58 Uhr: Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Einstufung sicherer Herkunftsländer kritisiert. Die Entscheidung sei überraschend und schränke den ohnehin begrenzten Handlungsspielraum der Regierungen weiter ein, teilte sie mit. „Dies ist ein Schritt, der alle beunruhigen sollte.“
„Die Entscheidung des Gerichtshofs schwächt die Politik zur Bekämpfung der illegalen Masseneinwanderung und zum Schutz der nationalen Grenzen“, sagte die Chefin der rechten Regierungspartei Fratelli d‘Italia (Brüder Italiens).
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EU-Gerichtshof mit überraschendem Urteil zu sicheren Herkunftsländern
Update, 10.34 Uhr: Der Europäische Gerichtshof hat soeben erklärt, dass die EU-Mitgliedsstaaten nur dann Listen sicherer Länder festlegen können, wenn sie die Quellen für ihre Einschätzungen offenlegen. Außerdem müsse die gesamte Bevölkerung in dem Land sicher sein, entschied das Gericht in Luxemburg.
Erstmeldung: Luxemburg/Brüssel – Das Oberste Gericht der Europäischen Union entscheidet am heutigen Freitag (10.00 Uhr) über die Aufstellung von Listen sicherer Herkunftsstaaten. Unter anderem legte Italien eine solche Liste für das umstrittene „Albanien-Modell“ für die Bearbeitung von Asylanträgen im Ausland fest.
Demnach sollen Asylanträge von Menschen, die im Mittelmeer aufgegriffen wurden und aus Staaten auf der Liste kommen, in einem schnelleren Verfahren geprüft werden – und zwar in Zentren in Albanien. Die rechte Regierung in Rom will durch dieses Vorgehen weniger Menschen die Einreise nach Italien ermöglichen.
In dem Prozess vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geht es darum, unter welchen Voraussetzungen EU-Mitgliedsstaaten Länder als sogenannte sichere Herkunftsländer einstufen dürfen. Zwei Staatsangehörige aus Bangladesch zogen gegen die Ablehnung ihrer Asylanträge vor Gericht. Sie beanstanden die Liste Italiens, auf der ihr Herkunftsland steht.
EuGH-Urteil zu sicheren Herkunftsstaaten wird auch Folgen für Deutschland haben
Das mit dem Fall befasste italienische Gericht wandte sich an den EuGH, weil es Zweifel hat, ob die italienische Regelung rechtens ist. Die Entscheidung wird vor allem in Italien, aber auch von vielen anderen EU-Regierungen mit Spannung erwartet. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni ist die erste europäische Regierungschefin, die in einem Nicht-EU-Land für viele Millionen Euro Lager finanziert hat.
Das Urteil könnte auch für Deutschland wegweisend sein, weil es auch hier eine Liste sicherer Herkunftsstaaten gibt. Sie umfasst neben den EU-Mitgliedstaaten die Westbalkanländer sowie Georgien, Ghana, Moldau und Senegal. „Das Urteil ist auch für Deutschland wegweisend, denn die europäischen Vorgaben zur Einstufung sicherer Herkunftsstaaten gelten auch hier“, sagt Migrationsrechts-Expertin Pauline Endres de Oliveira.
Das italienische Abkommen mit Albanien wurde in mehreren EU-Staaten aufmerksam verfolgt – nicht zuletzt, weil sich einige Regierungen ähnliche Modelle vorstellen könnten. Dänemark etwa zeigte früh Interesse an Asylverfahren in Drittstaaten. Zusätzlich schlug die Europäische Kommission im April eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer vor.
Rückführungszentren außerhalb der EU? Bundesregierung will neue Asyl-Modelle prüfen
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zeigte sich grundsätzlich offen für entsprechende Modelle. Man werde die Auslagerung von Asylverfahren trotz der Erfahrungen in Italien prüfen, sagte er im Mai bei einem Besuch in Rom. Nach einem Bericht, den das Bundesinnenministerium in diesem Jahr noch unter der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) vorstellte, wäre eine Auslagerung von Asylverfahren in Staaten außerhalb der EU aber praktisch nicht so einfach umzusetzen.
Das schwarz-rote Kabinett brachte vor kurzem zudem eine Reform auf den Weg, um sichere Herkunftsstaaten per Verordnung festlegen zu können – ohne Beteiligung des Parlaments und Bundesrats.
Mehrere EU-Staaten sprechen aktuell auch über die Idee, bereits endgültig abgelehnte Asylbewerber in Drittstaaten außerhalb Europas unterzubringen – in sogenannten Rückführungszentren. Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) bestätigte zuletzt dieses Ziel. Die EU-Kommission hat dazu ein Gesetz vorgeschlagen, die EU-Staaten und das Parlament müssen noch verhandeln. Nach dem ursprünglichen „Albanien-Modell“ soll aber schon die Antragsprüfung im Ausland stattfinden.
„Albanien-Modell“ für Asylverfahren wirft zahlreiche Rechtsfragen auf
Die Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung des „Albanien-Modells“. Hintergrund ist, dass die EU-Mitgliedstaaten den Schutzstatus bei Menschen, die aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten kommen, in einem Schnellverfahren prüfen können. Solche Verfahren will Italien außerhalb der EU durchführen, konkret in Albanien. Der EuGH klärt also eine Teilfrage des Modells und steckt Rahmenbedingungen für die Prüfung von Asylanträgen von Mittelmeer-Flüchtlingen außerhalb der EU ab.
Ob und wie es nach der Entscheidung mit dem „Albanien-Modell“ weitergehen kann, ist laut de Oliveira unklar. „Es gibt noch zahlreiche Rechtsfragen, die beim ‚Italien-Albanien-Modell‘ im Raum stehen“, erklärte die Professorin der Humboldt-Universität Berlin. Zum Beispiel, ob die geplante Unterbringung von Asylsuchenden in solchen Zentren rechtlich einer Inhaftierung gleichkomme. Das wäre problematisch, denn nach internationalem Recht dürfe niemand ohne rechtlichen Grund inhaftiert werden – und eine Asylantragstellung sei kein Haftgrund. (nak/dpa)