Rechtsextremismus

Auto-Attacke auf Kundgebung gegen AfD: Zur Heldentat stilisiert

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Zum Prozessauftakt Anfang Juli 2023 hatte es vor dem Kieler Landgericht eine Kundgebung gegeben. Angeklagt ist ein Mann, der am 17. Oktober 2020 in Henstedt-Ulzburg mit seinem Auto in drei Demonstrationsteilnehmer hineingefahren sein soll.
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Im Prozess zum mutmaßlichen Angriff auf Protestierende sagt ein Freund des Angeklagten als Entlastungszeuge aus. Das Gericht muss ihn an die Wahrheitspflicht erinnern.

Der junge Mann auf dem Zeugenstuhl trägt zum Anzug einen messerscharf gezogenen Seitenscheitel. Und er scheint sich für diesen Montag im Kieler Landgericht etwas vorgenommen zu haben: für seinen Freund Melvin S. in die Bresche zu springen, der angeklagt ist, weil er Teilnehmer:innen einer Kundgebung gegen die AfD gezielt mit einem Pickup angefahren haben soll. In so ausgeprägter Loyalität steht der 21-Jährige zu seinem Kumpel, dass sich das Gericht genötigt fühlt, ihn schon bald an die Wahrheitspflicht zu erinnern.

Doch der Zeuge bleibt bei seiner Erzählung, die den Mann, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag vorwirft, nicht nur zum Opfer macht, sondern fast schon zum Märtyrer. „Ich finde“, sagt er irgendwann und ein Raunen geht durch den Saal, „er hat das so gelöst, dass möglichst wenig Schaden entstanden ist.“

Drei Gegendemonstrant:innen hat Melvin S. im Oktober 2020 in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg mit dem tonnenschweren Auto seiner Mutter angefahren und verletzt. Ein Vierter konnte sich mit einem Sprung zur Seite gerade noch retten. Das bestreitet nicht einmal der 22-Jährige selbst, auch wenn er wegen einer angeblichen Erinnerungslücke nicht mehr alles so genau wissen will, was an jenem Tag passiert ist. Außer dass er den VW Amarok nicht in böser Absicht auf den Gehsteig gesteuert habe, sondern in einer „Panikreaktion“: Einer seiner drei Begleiter sei von „Vermummten“ angegriffen worden, da habe er irgendwie helfen wollen.

Mit schwerem Pickup in eine Menschengruppe gefahren

Ob es diesen Angriff tatsächlich gegeben hat, ist noch unklar. Umso dramatischer schildert der angehende Mediengestalter, der nun als Erster der drei damaligen Begleiter in den Zeugenstand treten musste, was geschehen sein soll. Erst habe sie eine „bedrohlich“ wirkende Rollstuhlfahrerin aufgefordert, die Veranstaltung zu verlassen, dann seien sie von einer „dunkel bedrohlichen Gruppe“ verfolgt worden. „Da haben wir uns sehr doll gefürchtet.“

Und schließlich sei einer von ihnen, der es nicht rechtzeitig zu seinem Auto geschafft habe, „brutalst“ ins Gesicht geschlagen worden. „Ich hatte fast Angst, dass sie ihn umbringen.“ Allein um ihnen Einhalt zu gebieten, sei Melvin S. auf den Gehweg gefahren, „allerdings vorsichtig und langsam“, so der Zeuge. Ein Gutachten kam indes zum Ergebnis, dass der Angeklagte den Pickup auf 30 Stundenkilometer beschleunigt haben muss. Die Betroffenen leiden, wie sie berichtet haben, noch heute.

Zeuge demonstriert überbordende Loyalität mit Angeklagtem

Dass Melvin S. Menschen angefahren hat, dass er den Wagen bei seiner Verfolgungsjagd auch noch auf den Grünstreifen lenkte, davon will sein Freund, der mit ihm im Auto saß, nichts bemerkt haben. Dafür berichtet er wortreich von Tritten und Schlägen gegen das Fahrzeug. Warum er dann bei der Polizei und in Chats mit Freunden noch etwas ganz anderes gesagt hatte? „Ich nehme an, dass das der Schock war.“

Melvin S. gehörte damals der AfD an, sein Kumpel war angeblich CDU-Mitglied. Er besuchte aber, wie er schließlich etwas widerwillig zugibt, auch einen Stammtisch der AfD. Und er interessierte sich für die Mitgliedschaft in der extrem rechten Gymnasialen Burschenschaft Germania zu Kiel. Einen Tag nach der mutmaßlichen Tat schrieb er dem Angeklagten: „Weißt du, eigentlich bist du sogar ein Held. Einer von nicht vielen Visionären. Andere können nur reden, nicht du.“ Schmallippig erklärt der Zeuge: Das würde er heute wohl anders ausdrücken. Wirklich zurücknehmen aber mag er es nicht.

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