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„Wenn nötig auch beim Verfassungsgericht“: Holetschek ruft zum Widerstand gegen Lauterbach-Reform auf

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Auf Konfrontation wegen der Krankenhausreform: Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach.
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Bayern stimmte als einziges Bundesland gegen Karl Lauterbachs Krankenhausreform. Dem Münchner Merkur erklärt Gesundheitsminister Klaus Holetschek, warum.

Berlin/München – Klartext-Ansage an die Ampel-Regierung aus dem Süden: In der aktuellen Form will der Freistaat Bayern der Krankenhausreform nicht zustimmen. Das sagt Gesundheitsminister Klaus Holetschek unserer Redaktion. Der CSU-Politiker hatte Lauterbachs Pläne monatelang öffentlich angeprangert – und ist immer noch nicht zufrieden. Notfalls soll es bis nach Karlsruhe vor das Bundesverfassungsgericht gehen.

Holetschek kündigt Widerstand gegen Krankenhausreform an

Holetschek sieht die „Gefahr einer schleichenden Zentralisierung in der Krankenhauspolitik“ und kündigt dem Münchner Merkur an: „Dagegen wehren wir uns.“ Gebe es aus Freistaat-Sicht keine Verbesserungen, so behalte man sich gar vor, auch im Bundesrat Nein zu sagen. „Und wenn nötig auch beim Bundesverfassungsgericht“, stellte der Landesminister klar.

„In einigen für Bayern wichtigen Punkten ist das Papier noch zu unkonkret“, sagt Holetschek. Der Minister wünscht sich insbesondere mehr Ländermitsprache bei der Zuweisung der Leistungsgruppen sowie bei der Berücksichtigung von Kooperationsmodellen und Verbundlösungen. Nur so sei eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. „Die Erreichbarkeit des Krankenhauses entscheidet schließlich auch mit über die Qualität der stationären Versorgung in der Fläche.“ Die Zugeständnisse im Eckpunktepapier im Bereich der Ausnahmeregelungen für die Länder seien bislang viel zu vage und unverbindlich.

Die Krankenhausreform – Lauterbach spricht von einer „Revolution“ – sieht eine Abkehr vom System der Bezahlung nach behandelten Fällen sowie eine stärkere medizinische Spezialisierung vor. Heißt: Nicht mehr jedes Krankenhaus soll alles anbieten. Vor allem die kleineren Krankenhäuser sollen sich künftig auf jene Eingriffe beschränken, die sie gut beherrschen. Kritiker befürchten dadurch ein Krankenhaussterben und Versorgungsprobleme im ländlichen Raum.

Krankenhaussterben durch Lauterbach-Reform?

„Wir laufen Gefahr, dass viele Kliniken unkontrolliert sterben werden, weil sie die laufenden Kosten nicht mehr decken können“, sagt Holetschek und fordert mehr Geld vom Bund. Es brauche eine bessere Finanzierung der Betriebskosten und auch eine kurzfristige Vergütung. „Sonst laufen wir geradewegs in ein unkontrolliertes Krankenhaussterben, bevor die Reform überhaupt Wirkung entfalten kann.“

Über den Sommer wollen Bund und Länder nun an einem Gesetzentwurf arbeiten. Die Länder sollen einen Anreiz erhalten, die Reform möglichst schnell umzusetzen. Sie können die entsprechenden Landesgesetze 2024 oder 2025 neu regeln. Im Jahr „x plus 1“ gebe es dann die Vorhaltepauschale, sagte Lauterbach. „Die im Eckpunktepapier lediglich zugesagte Prüfung weiterer Maßnahmen in Bezug auf die Tarif- und Inflationsentwicklung ist mir zu wenig“, kritisiert Holetschek.

Dass es Reformbedarf gibt, weiß man auch in der CSU. Viele Krankenhäuser stehen auf finanziell miserablen Beinen. Selbst Lauterbach gab am Montag zu, dass wohl „noch sehr viele Kliniken in die Insolvenz gehen“ und einige schließen werden, bis die Reform wirke. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder twitterte: „Unzählige Krankenhäuser werden sterben.“ Der CSU-Chef sprach zudem von einer „Zwei-Klassen-Medizin“, da die medizinische Versorgung im ländlichen Raum nicht mehr finanziell gefördert werde und damit nicht mehr hochwertig sei. (as)

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