Bayerns Staatskanzleichef Florian Herrmann hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Reform des Verfassungsschutzgesetzes angekündigt.
München/Karlsruhe - «Natürlich beachten wir das Urteil», sagte der CSU-Politiker am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Bayern werde zunächst den Richterspruch aus Karlsruhe genau analysieren und dann das Gesetz entsprechend der Vorgaben anpassen, dazu gehöre auch, dass der Verfassungsschutz unverzichtbar sei, um die freiheitliche Demokratie im Land gegen ihre Feinde zu schützen.
Das Karlsruher Urteil sei einerseits ein Bekenntnis zur Notwendigkeit des Verfassungsschutzes, seiner Behörden und Befugnisse in einer wehrhaften Demokratie, zum anderen berücksichtige es auch die Grundrechte der Bürger. «Das in Ausgleich zu bringen, ist Kern des Urteils von heute», sagte Herrmann.
Zwar seien in dem 150-Seiten umfassenden Urteil «etliche Bestimmungen des bayerischen Gesetzes» kritisiert worden, es gehe aber dabei nicht darum, bestimmte Befugnisse zu verbieten, betonte Herrmann. Vielmehr müsse der Gesetzgeber nun die Voraussetzungen für Maßnahmen wie den Einsatz sogenannter V-Leute konkreter regeln. Dazu gehöre etwa die Regelung von Eingriffshürden wie einem Richtervorbehalt, um Maßnahmen einleiten zu können. Regelungsbedürftig sei auch das Verhältnis zwischen Verfassungsschutz und Polizei. Nach Ansicht von Herrmann enttäusche das Urteil all jene, die gehofft hatten, dass bestimmte Befugnisse verboten würden.
Das Bundesverfassungsgericht in Baden-Württemberg hatte zuvor zahlreiche Vorschriften des bayerischen Verfassungsschutzgesetzes beanstandet, sie müssen bis spätestens Ende Juli 2023 überarbeitet werden. Herrmann sagte, das sei machbar. «Und wir werden uns in Bayern auch daran setzen, das jetzt möglichst schnell umzusetzen.» Das Urteil stärke insgesamt den Verfassungsschutz in Deutschland. Es mache deutlich, dass das Gericht die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden «für grundsätzlich wichtig und richtig und notwendig hält». Gleichzeitig gebe es neue Hürden für die Übermittlung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden. Das mache die Arbeit nicht einfacher.
Buschmann will Überwachungsbefugnisse bald einschränken
Bundesjustizminister Marco Buschmann drängt nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum staatlichen Ausspähen in Bayern auf eine zügige Beschränkung der Befugnisse auch bei den Sicherheitsbehörden des Bundes. «Die Entscheidung gibt uns deutlichen Rückenwind für das Programm unseres Koalitionsvertrags zur Stärkung der Bürgerrechte», sagte der FDP-Politiker am Dienstag.
SPD, FDP und Grüne hätten unter anderem vereinbart, die Hürden für die Überwachung verschlüsselter Kommunikation - die sogenannte Quellen-TKÜ - künftig auf das Niveau zu erhöhen, das nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts bereits für die Online-Durchsuchung, also den heimlichen Zugriff auf die Festplatte eines Computers, gelte. Die Koalition werde zudem die Voraussetzungen für den Einsatz von Informanten der Sicherheitsbehörden gesetzlich regeln und unter Wahrung der notwendigen Anonymität hier auch eine Möglichkeit der Überprüfung durch das Parlament schaffen. «Ich setze mich nachdrücklich dafür ein, die Ziele des Koalitionsvertrages zügig umzusetzen, um Freiheit und Sicherheit in eine neue grundrechtsorientierte Balance zu bringen», betonte Buschmann.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte zuvor eine Reihe von Vorschriften im bayerischen Verfassungsschutzgesetz beanstandet. Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung und zur Handy-Ortung. (dpa)