„Geben Würde zurück“: Ampel-Pläne für Trans, Inter und Nicht-Binär da - Kritik folgt
VonChristina Denk
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Die Ampel-Koalition hat einen Entwurf zur leichteren Namens- und Geschlechtsänderung vorgelegt. Es gibt Zustimmung – doch ein Aspekt könnte „Ängste auslösen“.
Berlin – Die Pläne der Bundesregierung für eine leichtere Änderung des Geschlechtseintrags und Vornamens werden konkreter. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorgelegt. Er soll die Änderung der Einträge einheitlich und einfacher machen. Das Gesetz wendet sich laut der Ampel-Koalition an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
„So geben wir den Betroffenen einen Teil ihrer Würde zurück, die ihnen von Staats wegen jahrzehntelang vorenthalten wurde“, sagte Paus. Bis Ende Mai können Verbände eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf bei den Ministerien einreichen. Doch schon jetzt gibt es auch Kritik.
Selbstbestimmungsgesetz: Entwurf stößt zunächst auf Zustimmung der Verbände
Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) begrüßte die Veröffentlichung des Entwurfs. „Betroffene und ihre Interessensvertretungen haben seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers im Juni 2022 lange auf diesen nächsten Schritt gewartet, der sich mehrfach verschoben hat“, sagte Mara Geri aus dem Bundesvorstand. Der Verband wolle die Regelungen nun genau analysieren.
Selbstbestimmungsgesetz
Den Plänen zufolge soll jeder Mensch in Deutschland künftig sein Geschlecht und seinen Vornamen selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Die Ampel-Parteien hatten das Vorhaben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Das Gesetz richtet sich laut Familien- und Justizministerium an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen.
Trans umfasst den Ministerien zufolge Personen, die sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht identifizieren, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.
Inter bedeutet angeborene körperliche Merkmale zu haben, „die sich nach medizinischen Normen nicht eindeutig als (nur) männlich oder (nur) weiblich einordnen lassen“.
Nicht-Binär wird als Selbstbezeichnung für Menschen, die sich weder als Mann noch als Frau identifizieren, definiert.
Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Trans*. Viel zu lange habe auf politischer Ebene diese Regelung gefehlt. „Endlich geht die aktuelle Regierung dieses längst überfällige Vorhaben an und präsentiert den Verbänden einen Entwurf“, sagte Kalle Hümpfner.
Selbstbestimmungsgesetz: Queerbeauftragter des Bundes mahnt – „Hausrechtsparagraf löst Ängste aus“
Sven Lehmann, der Queerbeauftragte der Bundesregierung, begrüßte ebenfalls den Entwurf, bei dem er selbst in die Kompromissfindung involviert war. Es sei ein Meilenstein und „sehr gut, dass mit dem Gesetz die psychiatrische Zwangsbegutachtung von transgeschlechtlichen Menschen abgeschafft wird“, sagte er dem Tagesspiegel.
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Lehmann äußerte jedoch auch Kritik. Er habe mitbekommen, dass „der Hausrechtsparagraf Ängste auslöst“. Der Absatz besagt, dass Betreiber einer Einrichtung das letzte Wort haben – eine Formulierung, die Betroffenen offenbar Sorge bereitet. Das Hausrecht dürfe aber „nie willkürlich ausgeübt werden, sondern immer im Rahmen des Diskriminierungsschutzes“, betont Lehmann im Interview. „Es wird weiterhin verboten bleiben, transgeschlechtliche Menschen wegen ihrer Transgeschlechtlichkeit auszuschließen.“ Die Rechtslage ändere sich nicht. Lehmann fordert daher eine Streichung des Hausrechtsparagrafen oder eine Ergänzung.
Weitere Anmerkungen können die Verbände ab sofort einreichen. Die Bundesregierung plant im Sommer zu einem Beschluss zu kommen, um den Entwurf noch in diesem Jahr Gesetz werden zu lassen. Ein weiteres Thema steht indes in den Startöchern: Am Mittwoch soll im Kanzleramt über die Flüchtlingspolitik beraten werden - ein internes Papier stellt vier Forderungen.. (chd mit dpa)