Bundestag

Berlin: Bundestag verschärft Zugangs- und Verhaltensregeln

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Auch für ehemalige Abgeordnete werden die Zugangsregeln zum Bundestag verschärft.

Der Bundestag in Berlin hat seine Zugangs- und Verhaltensregeln geändert.

Berlin - So werden zum Beispiel auch Abgeordnete grundsätzlich verpflichtet, ihre Ausweise am Eingang der Gebäude zu zeigen. Auch für kurzfristig angemeldete Gäste soll es eine Zuverlässigkeitsprüfung geben, bevor sie ein Bundestagsgebäude betreten. Der Kreis derjenigen Personen, die beim Betreten die Sicherheitskontrollen durchlaufen müssen, wird ausgeweitet. Für Besitzer von Bundestagsausweisen, die nicht durch diese Kontrollen gehen müssen, sollen stichprobenartige, anlassunabhängige Sicherheitskontrollen an den Eingängen möglich sein.

Den Änderungen hat der Ältestenrat am Donnerstag auf Vorschlag von der in Walsum, Duisburg geborenen Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) zugestimmt, wie das Parlament mitteilte. Er zog damit die Konsequenzen aus Störungen von Aktivisten der Gruppe Letzte Generation und aus den Ermittlungen des Generalbundesanwalts in der «Reichsbürger»-Szene wegen Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung. Bei einer Razzia in diesem Zusammenhang war auch die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann verhaftet worden.

Daher werden die Zugangsregeln für ehemalige Bundestagsabgeordnete ebenfalls verschärft. Sie müssen nun eine Zuverlässigkeitsüberprüfung über sich ergehen lassen, erst dann erhalten sie einen Ausweis für die laufende Wahlperiode. Die Zuverlässigkeitsüberprüfungen für alle diejenigen, die einen Bundestagsausweis mit einer Gültigkeit von mehr als einem Jahr besitzen, sollen künftig jährlich wiederholt werden.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, muss sich erst noch der Personalrat der Bundestagsverwaltung damit befassen. (dpa)

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