Grundsteuererklärung

Grundsteuererklärung: Gewerkschaft kritisiert Fristverlängerung in Bayern

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Bayern hat die Abgabefrist der Grundsteuererklärung um drei Monate verlängert.

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft zeigt sich unzufrieden mit der Ausweitung der Abgabefrist der Grundsteuererklärung in Bayern. Zuvor hatte das Bundesland die Frist um drei Monate verlängert.

Berlin - Der Bundesvorsitzende Florian Köbler sagte der Deutschen Presse-Agentur. «Die Fristverlängerung in Bayern ist für mich unverständlich.» Das Ziel müsste jetzt vielmehr sein, die Betroffenen nochmals persönlich an die Abgabe zu erinnern. Die Finanzverwaltung brauche das restliche Drittel der Erklärungen so schnell wie möglich, sagte Köbler. Er fügte hinzu: «Jeder der abgibt, hat’s endlich hinter sich.»

Bayern hatte in einem Alleingang die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende April verlängert. Andere Länder schlossen sich dem nicht an - die Frist endete wie geplant am Dienstag.

In Bayern fehlt noch knapp ein Drittel aller Grundsteuererklärungen. Bundesweit lag die Quote der abgegebenen Grundsteuererklärungen bis Montag nach Angaben des Bundesfinanzministeriums in Berlin bei etwas mehr als 71 Prozent.

Frist für Grundsteuererklärung abgelaufen - nur Bayern verlängert

Für die allermeisten Immobilienbesitzer in Deutschland ist am Dienstag die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Nur in Bayern haben die Menschen dafür noch drei Monate länger Zeit. Dabei dürften bundesweit nach wie vor immer noch viele Grundsteuererklärungen fehlen. Bis zum Montag waren bundesweit etwa 71,36 Prozent der Erklärungen eingegangen, wie ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums gesagt hatte.

Die Frist war bereits verlängert worden. Ursprünglich war sie auf Ende Oktober 2022 festgesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs der Erklärungen war die Frist dann aber deutschlandweit bis einschließlich Dienstag (31. Januar) verlängert worden.

Die Finanzämter wollen bei nicht fristgerecht abgegebenen Grundsteuererklärungen zunächst säumige Immobilienbesitzer anschreiben und auf mögliche Konsequenzen hinweisen. Wie etwa ein Sprecher der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen sagte, wird in einem Schreiben an die Abgabe der Erklärung erinnert und auch darauf hingewiesen, dass im Falle der Nichtabgabe grundsätzlich Verspätungszuschläge und Zwangsgelder möglich sind. Sollten die säumigen Eigentümerinnen und Eigentümer auch dann nicht reagieren, müssten die Finanzämter die Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gelten. Das hatte das Bundesverfassungsgericht gefordert, denn zuletzt kalkulierten die Finanzämter den Wert einer Immobilie auf Grundlage völlig veralteter Daten, von 1935 in Ostdeutschland und von 1964 in Westdeutschland. Für die Neuberechnung müssen jetzt fast 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Die Steuerbehörden brauchen von allen Eigentümern Daten, selbst wenn sie nur einen Kleingarten besitzen. (dpa)

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