„Bürger-Speed-Dating“: Kommende Wahlsendung ohne Beteiligung der Union
VonErkan Pehlivan
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Der Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz hat seine Teilnahme am „Bürger-Speed-Dating“ von Sat 1 und Pro 7 abgesagt. Er äußerte sich nicht zu den Gründen für seine Entscheidung.
Berlin – Am 23. Februar findet die Bundestagswahl statt und der Wahlkampf in Deutschland läuft auf Hochtouren. Einen Abend vor dem Wahltag treffen Scholz, Habeck und Weidel ein letztes Mal aufeinander. Im „Bürger-Speed-Dating“ sollen sich sie sich 130 Minuten lang den Fragen von Wählerinnen und Wählern stellen. Zehn Menschen hätten jeweils drei Minuten Zeit, den Kandidaten ihre persönlichen Fragen zu stellen, teilten Pro7 und Sat.1 mit. Merz hätte auch teilnehmen sollen, sagte aber ab; einen Grund dafür nannten die Sender nicht.
Merz nennt Grund für Absage von „Bürger-Speed-Dating“ vor Bundestagswahl 2025 nicht
„Zu unserer Wahlsendung #WahlCountdown: Die Kandidaten im Bürger-Speed-Dating, die wir am Samstag (22.) zeigen, kommen drei Kanzler-Kandidaten. Olaf Scholz, Robert Habeck und Alice Weidel stellen sich den Bürger-Fragen auf ProSieben und in SAT.1. Friedrich Merz kommt leider nicht“, teilte der Sender auf X mit. Ein Grund für die Absage wurde jedoch nicht genannt. Dennoch hat Merz mehrere Termine in anderen TV-Sendern wahrgenommen. Am Montag (17. Februar) nahm der Unions-Kanzlerkandidat in der „Wahlarena“ von ARD teil. Am Donnerstag (20. Februar) steht um 22 Uhr die „Schlussrunde der Spitzenkandidaten“ von ARD und ZDF an.
Bundestagswahl 2025: Von „Tünkram“ bis zum „Tor zur Hölle“ – denkwürdige Zitate aus dem Wahlkampf
TV-Shows sind bei den Politikern besonders beliebt – aus gutem Grund. Die ARD-„Wahlarena“ am Montagabend im Ersten haben 5,06 Millionen Menschen live im Fernsehen gesehen. Das entspricht einem Marktanteil von 23,6 Prozent, wie die ARD-Medienforschung am Dienstag in München auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) mitteilte.
Auch Bundesverfassungsgericht erteilt BSW vor Bundestagswahl 2025 eine Abfuhr
Das Bündnis Sahra Wagenknecht(BSW) durfte bei der „ARD Wahlarena“ nicht dabei sein und klagte dagegen. Das Bundesverfassungsgericht nahm eine Verfassungsbeschwerde der Partei wegen der Nichtberücksichtigung in der Fernsehsendung nicht an. Die Partei habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit von Parteien und Gleichberechtigung verletzt worden sei, teilte das Gericht am Montag in Karlsruhe mit.
Sowohl das Verwaltungsgericht Köln als auch das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatten entschieden, dass der Westdeutsche Rundfunk (WDR) nicht dazu verpflichtet sei, die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht in die „Wahlarena“ einzuladen. Die Partei hatte beklagt, durch die Nichtberücksichtigung werde das Recht auf Chancengleichheit verletzt.
Die Gerichte betonten zwar, der öffentlich-rechtliche Sender habe bei redaktionell gestalteten Sendungen jeder Partei grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im Wahlkampf offenzuhalten. Ein willkürlicher Ausschluss sei nicht möglich. Das Konzept der Sendung sehe allerdings vor, dass die Kandidaten eingeladen werden, deren Parteien in den Umfragen deutlich oberhalb von zehn Prozent liegen und damit in den kommenden Jahren in besonderem Maße Einfluss auf die politischen Entwicklungen nehmen können.
Schlechte Umfrage-Ergebnisse zur Bundestagswahl 2025 für Wagenknecht
Da das BSW in den Umfragen zur Bundestagswahl 2025 lediglich bei rund fünf Prozent liege, sei es nicht geboten, dass Wagenknecht eingeladen werden müsse. „Dies stimmt mit dem Gebot der (abgestuften) Chancengleichheit überein, denn Umfragewerte liefern jedenfalls gewisse Anhaltspunkte für die gegenwärtige Bedeutung der Parteien“, argumentierte das OVG. (erpe mit Agenturen)