VonFelix Busjaegerschließen
Windenergie ist ein wichtiger Baustein für die künftige Energieversorgung. Ein Urteil könnte die Technologie nun attraktiver machen – auch in Niedersachsen.
Karlsruhe/Hannover – Der Ukraine-Krieg von Wladimir Putin zwingt die Welt zum Umdenken: Die Ordnung, die in ihren Grundzügen seit dem Ende des Kalten Kriegs besteht, würde grundlegend erschüttert und hat in Deutschland Reformen angestoßen, die die Bundesrepublik unabhängig von russischen Energielieferungen machen soll. Während Vizekanzler und Klimaminister Robert Habeck (Grüne) mit seinem Osterpaket 2022 die bundesweite Energiewende voranbringen will, könnte nun ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts Auftrieb geben. Es geht um Geld, Beteiligung und Ausbau der Windkraft.
Windenergie: Ausbau in Deutschland könnte von Gerichtsurteil profitieren
Wie am Donnerstag, dem 5. Mai 2022, bekannt wurde, könnten Menschen, die in der Nachbarschaft von Windparks leben, künftig häufiger vom finanziellen Ertrag profitieren. Die Richter in Karlsruhe gaben grünes Licht für gesetzliche Regelungen, die Anlagenbetreiber verpflichten, betroffene Anwohner und Kommunen am Projekt zu beteiligen. Zur Begründung wurden wichtige Gemeinwohlziele wie der Klimaschutz und eine gesicherte Stromversorgung genannt. Hintergrund des Richterspruchs war eine Klage eines Windenergie-Unternehmens wegen einer bundesweit bislang einmaligen Regelung in Mecklenburg-Vorpommern.
Seit 2016 sind Unternehmen in dem Bundesland durch die Politik nämlich verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land eine Projektgesellschaft zu gründen und mindestens 20 Prozent der Anteile den Anwohnern und Kommunen anzubieten. Als Alternative ist eine jährliche Ausgleichsabgabe vorgesehen. Die Regelung aus Mecklenburg-Vorpommern kommt allen im Umkreis von fünf Kilometern zugute und soll die Akzeptanz für Windenenergie erhöhen. Anfang des Jahres hatte Robert Habeck indes davor gewarnt, dass Deutschland seine Klimaziele verfehlt.
Windenergie in Deutschland: Verfassungsgericht rechtfertigt schwerwiegenden Eingriff
Während die gesetzliche Regelung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch bundesweit einzigartig ist und Windkraft-Betreiber in ihr ein Hindernis für einen schnellen Ausbau erneuerbarer Energien und einen Eingriff in ihre Berufsfreiheit sehen, sprachen die Verfassungsrichter zwar von einem schwerwiegenden Eingriff, der allerdings gerechtfertigt sei. Unmittelbarer Zweck der Pflichten sei die Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien, teilte der Erste Senat unter Gerichtspräsident Stephan Harbarth mit.
Windenergieanlagen, beziehungsweise der Ausbau ebendieser, haben in Deutschland seit jeher mit Akzeptanzproblemen zu kämpfen. Durch kommunale und bürgerschaftliche Teilhabe könnten diese verringert werden. Zwar können Unternehmen auf Bundesebene betroffene Kommunen seit 2021 auf freiwilliger Basis finanziell beteiligen. Anteile für die Anwohner sind nicht vorgesehen. Darüber hinaus können die Länder allerdings auch weitergehende Regelungen erlassen.
Urteil könnte richtungsweisend sein und mehr Akzeptanz für Windenergie in Deutschland schaffen
Die jetzige Entscheidung der Verfassungsrichter aus Karlsruhe ist zwar nicht grundständig, allerdings wurde das Modell aus Mecklenburg-Vorpommern als nachahmenswert für die Windenergie in Deutschland eingestuft: „Das Gesetz kann daher als Modell für vergleichbare Regelungen zur Sicherung einer akzeptanzsteigernden bürgerschaftlichen und kommunalen Beteiligung am Ausbau der Windenergie dienen“, heißt es im Urteil.
Das umstrittene Modell könnte Projekt mit Pilotcharakter verstanden werden und dem Ausbau von Windenergie einen Aufschwung geben. Denn derzeit hinken die meisten Länder dem Ausbauziel deutlich hinterher. Ziel der Bundesregierung ist es, zwei Prozent der Landesfläche für den Bau von Windrädern auszuweisen. Der Bundesverband Windenergie (BWE) reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. Es würde eine bundeseinheitliche Regelung zur Beteiligung geben, erklärte Geschäftsführer Wolfram Axthelm. „Es gilt zu vermeiden, dass parallel erlassenes Landesrecht den notwendigen zügigen Ausbau der Windenergie blockiert.“
Osterpaket 2022 von Robert Habeck: Gesetzentwurf sieht die Überarbeitung der finanziellen Beteiligung bei Windenergie in Deutschland vor
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) hatte kürzlich ein umfassendes Osterpaket 2022 zum Ökostrom-Ausbau vorgestellt. Seiner Vorstellung nach müsse die finanzielle Beteiligung der Kommunen „maßvoll überarbeitet“ und weiterentwickelt werden. Wie künftig Anwohner an den Ausbau von Windenergie beteiligt werden können, wird auch in den kommenden Wochen in Niedersachsen eine zunehmende Rolle spielen.
Zwar verfügt das Land nach eigenen Angaben bereits dank seiner Küstenlage über anteilig viel Windenergie, aber in wenigen Monaten wird in Niedersachsen eine Landtagswahl stattfinden. Derweil wird in Niedersachsen auch auf LNG-Terminals gesetzt. Umweltschützer sehen durch LNG-Terminals Schweinswale gefährdet.
Windenergie in Niedersachsen: Vor Landtagswahl 2022 könnte Ausbau ein wichtiges Thema werden
Wie es in den Wahlprogrammen zur Niedersachsenwahl 2022 heißt, wollen insbesondere die Grünen das Bundesland möglichst schnell klimaneutral machen. Nun bleibt abzuwarten, wie die Parteien in den kommenden Monaten das Thema Windenergie in den politischen Diskurs in Niedersachsen bringen werden. Während durch die jetzige Entscheidung der Verfassungsrichter hauptsächlich die Windenergienutzung an Land einen größeren Zuspruch erhalten könnte, soll bei einem Gipfeltreffen am 18. Mai in Dänemark über das Potenzial der Offshore-Windenergie in der Nordsee gesprochen werden.
Neben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) wird auch unter anderen auch EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der Hafenstadt Esbjerg erwartet. Zentrale Rolle soll die Frage einnehmen, wie Offshore-Windenergie bei den Plänen der EU unterstützen kann, sich frei von fossilen Brennstoffen zu machen. Dänemark wolle dabei vorangehen und den Weg dafür bahnen, dass die Nordsee zu „einem grünen Kraftwerk für ganz Europa“ werde, zitierte die Deutsche Presse-Agentur die dänische Regierungschefin Mette Frederiksen.
