VonJens Kiffmeierschließen
Ab 1. Januar gilt eine Erhöhung beim Bürgergeld. Doch wer Arbeit verweigert, soll bestraft werden, fordert die CSU – und stellt sich hinter Minister Heil.
Berlin – Das neue Jahr fängt für Arbeitslose mit einer guten Nachricht an: Die Höhe vom Bürgergeld steigt ab dem 1. Januar 2024. Doch von der höheren Auszahlung könnten am Ende vielleicht nicht alle gleichermaßen profitieren. So sollen Leistungsempfänger härter bestraft werden, wenn sie sich dauerhaft gegen die Jobvermittlung sperren. Darauf pocht die CSU. „Es muss so lange Leistungsstreichungen geben, wie ein Bürgergeldempfänger sich weigert, zumutbare Arbeit anzunehmen“, heißt es in einem Papier für die Klausurtagung der CSU-Bundestagsabgeordneten im oberbayerischen Kloster Seeon.
Der Bürgergeld-Entwurf der CSU lag dem Nachrichtenportal t-online.de und der Nachrichtenagentur dpa in ungekürzter Fassung vor. In dem Forderungskatalog hieß es konkret: „Wir wollen dafür sorgen, dass erwerbsfähige Bürgergeldempfänger eine verfügbare Arbeit annehmen müssen und dass diejenigen, die sich der Mitwirkung beharrlich verweigern, mit Leistungsstreichung sanktioniert werden.“ Eine Maximaldauer für Leistungsstreichungen lehne man aber ab.
Trotz neuer Höhe beim Bürgergeld 2024: Heil und CSU pochen auf Sperre und Sanktionen
Doch wie groß sind die Chancen auf Durchsetzung? Fest steht: Bei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) läuft die Union offene Türen ein. Der Sozialdemokrat hat der Bundesregierung bereits vorgeschlagen, Sanktionen für Bürgergeld-Empfänger zu verschärfen, die immer wieder zumutbare Arbeitsangebote ablehnen. Der Staat soll ihnen vorübergehend nur noch die Kosten für Unterkunft und Heizung zahlen, um Obdachlosigkeit zu vermeiden. Der Bürgergeld-Regelsatz soll für zwei Monate wegfallen, hieß es Ende Dezember. Im rot-grün-gelben Kabinett war die Initiative aber noch nicht endgültig abgestimmt.
Vor diesem Hintergrund ist es weiterhin unklar, ob die geforderte Sperre beim Bürgergeld 2024 wirklich kommt. Nach langem Schweigen regte sich am Wochenende verhaltene Kritik aus den Reihen der Ampel-Koalition an dem Heil-Vorschlag. Während die SPD-Parteispitzen um Saskia Esken und Kevin Kühnert sich bislang nicht äußerten, reagierte die SPD-Bürgergeld-Expertin Annika Klose mit Kritik: „Vollsanktionen sind keine Position der SPD und auch nicht von mir. Unser Sozialstaatsbeschluss ist glasklar: maximal 30 Prozent!“, schrieb sie auf der Plattform X. Und auch der SPD-Parteilinke Sebastian Roloff zeigte sich im Spiegel „verwundert“, dass Heil jetzt trotz des Bundesverfassungsgerichts eine komplette Streichung für zwei Monate vorgeschlagen habe.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im November 2019 zu Sanktionen beim Bürgergeld geurteilt und strenge Vorgaben für die Kürzung des Existenzminimums gemacht. Vor diesem Hintergrund zeigten sich auch die Grünen skeptisch, ob der von Heil eingeschlagene Weg überhaupt gangbar ist. „Artikel eins unseres Grundgesetzes garantiert allen Menschen in Deutschland ein Leben in Würde“, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch der Bild-Zeitung. Vor diesem Hintergrund werde man sehr genau prüfen, ob eine Sperre für Bürgergeld-Empfänger überhaupt rechtens sei.
Auszahlung vom Bürgergeld: Wer bekommt wie viel ab Januar 2024 – eine Liste zum Überblick
Ungeachtet dessen soll aber die Höhe des Bürgergeldes im neuen Jahr 2024 erst einmal steigen. Mit Beginn des neuen Jahres bekommen die Empfänger nun deutlich mehr Geld vom Staat: zwölf Prozent mehr als 2023. Das ist ein Plus von 61 Euro pro Monat. Doch wer bekommt welche Auszahlung? Hier ein paar Beispiele im Überblick:
- Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat
- Erwachsene, die mit einem Partner oder einer Partnerin zusammenleben, bekommen 506 Euro
- Für Kinder und Jugendliche liegen die Sätze je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro
Erhöhung beim Bürgergeld greift gestiegene Lebenshaltungskosten auf
Hintergrund der Erhöhung sind gestiegene Lebenshaltungskosten, die bei der Berechnung der Regelsätze berücksichtigt werden. Der Regelsatz für das Bürgergeld wird jährlich an Preise und Löhne angepasst und berücksichtigt auch die Inflation. Parallel zur Bürgergeld-Erhöhung sind auch die Regelsätze in der Sozialhilfe sowie die Beträge für den persönlichen Schulbedarf um zwölf Prozent gestiegen.
Auch Familien mit geringem Einkommen erhalten mehr Unterstützung vom Staat. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags beträgt nun 292 Euro pro Monat und Kind. Zuvor waren es 250 Euro. Das Geld können Eltern beantragen, deren Brutto-Einkommen die Mindestgrenze von 900 Euro nicht unterschreitet. Bei Alleinerziehenden liegt diese Grenze bei 600 Euro. (jeki/mit dpa)
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