Höhere Regelsätze

Geplantes Bürgergeld: Das sieht der Gesetzesentwurf vor - FDP warnt vor unkalkulierbaren Kosten

+
Das geplante Bürgergeld wird in einem Gesetzesentwurf diskutiert. (Symbolbild)
  • schließen

Die Bundesregierung plant das Arbeitslosengeld Hartz IV ab Januar durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Ein Gesetzesentwurf des Arbeitsministers wird diskutiert.

Berlin - Ab Januar 2023 soll das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II, bzw. Hartz IV, ablösen. Jetzt nimmt der Vorschlag der Ampel Gestalt an. Ein Gesetzesentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird derzeit noch im Ressort diskutiert. Was der Arbeitsminister plant, im Überblick.

Aus Hartz IV wird Bürgergeld: Regelsätze steigen im Januar

Nach den Plänen des Bundessozialministeriums erhalten Alleinstehende ohne Kinder künftig 502 Euro im Monat. Das berichtet die ARD unter Berufung auf das Arbeitsministerium. Das geplante Bürgergeld stellt damit im Vergleich zum bisherigen Hartz-IV-Regelsatz eine Verbesserung um 53 Euro monatlich dar.

Geplant ist zudem, dass der Regelsatz für volljährige Partner auf 451 Euro angehoben wird. Die Regelsätze für Kinder unterscheiden sich je nach Alter. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für 6- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu 5-Jährige 318 Euro sein.

Neues Bürgergeld: Orientierung an Inflationsrate

Neu ist auch, dass das Bürgergeld künftig an die Inflationsrate angepasst werden soll. Bislang wurde für das Arbeitslosengeld II die tatsächliche Inflationsrate erst nachträglich berücksichtigt. Künftig will die Bundesregierung vorausschauender arbeiten. Ab Januar soll dann die bevorstehende Inflationsrate ausschlaggebend sein. Damit soll verhindert werden, dass die Preise schneller steigen, als die Anpassung an die Inflation möglich ist.

Kritik am Konzept kommt noch vom Regierungspartner. Die FDP warnte vor unkalkulierbaren Kosten. Parteichef Christian Lindner verwies darauf, dass das Bürgergeld kein bedingungsloses Grundeinkommen darstellen solle. Die Partei besteht bei der Umsetzung des Bürgergeldes auf mehr Strenge, zum Beispiel in Form von Sanktionen. Den Zeitungen der Funke Mediengruppe sagte er: „Viele Menschen können nicht verstehen, dass sie mit ihren Steuern nicht nur Bedürftige unterstützen sollen, sondern auch jene, die vorsätzlich Termine nicht wahrnehmen oder angebotene Bildung und Arbeit ablehnen.“

Besser so? Stimmen Sie mit ab.

Kommentare