Um Arbeitsanreize zu setzen

Neues System „unterhalb des Bürgergeldes“: Union will weniger Geld für Geflüchtete

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Alexander Dobrindt (CSU) will Sozialleistungen für Asylbewerber einschränken und teilweise komplett streichen. Die Grünen wittern eine „billige Kampagne“.

Berlin – Es ist eins der großen Themen, der sich die CDU/CSU in der Opposition verpflichtet hat: Die Unionsparteien wollen das Bürgergeld der Ampel-Regierung in seiner jetzigen Form abschaffen. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann will beispielsweise arbeitsunwilligen Personen die Sozialleistung komplett streichen, wie er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe erklärte. „Die Statistik legt nahe, dass eine sechsstellige Zahl von Personen grundsätzlich nicht bereit ist, eine Arbeit anzunehmen“, so Linnemann.

Jetzt scheint die Union ihr Augenmerk noch auf eine weitere Personengruppe zu legen. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt will Geflüchteten weniger Geld zur Verfügung stellen. Menschen, die nach Deutschland geflohen sind, sollen seiner Ansicht nach weniger Geld vom Staat erhalten, wie er gegenüber der Bild erklärt. „Es muss es ein neues soziales Leistungssystem für Asylbewerber geben, das unterhalb des Bürgergeldes anzusiedeln ist“, so Dobrindt.

Dobrindt will bestimmten ukrainischen Geflüchteten das Bürgergeld streichen

Bereits im Juni sprach sich Dobrindt für weitreichende Einschränkungen im Asylrecht aus. So beklagte er gegenüber der Bild, dass Ukrainer, die vor dem Angriffskrieg Russlands nach Deutschland geflüchtet sind, zu selten einer Arbeit nachgehen. „Wir brauchen stärkere Mitwirkungspflichten für Asylbewerber, wenn es um die Arbeitsaufnahme geht“, so Dobrindt. Laut dem CSU-Politiker soll Deutschland den Ukrainern ein Arbeitsangebot machen. Werde dieses nicht angenommen, gelte der Grundsatz: „Arbeitsaufnahme in Deutschland, oder Rückkehr in sichere Gebiete der West-Ukraine.“ Eine Forderung, die massive Kritik nach sich zog.

Für bessere Arbeitsanreize für Ukrainer sprach sich auch CDU-Chef Friedrich Merz aus. „Wir müssen uns darum bemühen, diese Flüchtlinge, die hier sind und längere Zeit hier bleiben, auch besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren“, so Merz im Juni. Er distanzierte sich aber von der Forderungen aus der Schwesterpartei und sprach sich für den Schutz von Ukrainern in Deutschland aus: „Deren Schutz darf nicht infrage gestellt werden.“

Alexander Dobrindt (l. CSU) will das Bürgergeld für Asylbewerber streichen. Auch CDU-Chef Friedrich Merz (r.) setzt sich für strengere Regeln bei Sozialleistungen ein.

Die Kritik am Bürgergeld teilte der CDU-Chef jedoch. Denn dieses setze nicht genügend Anreize, Menschen, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen, in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Im ARD-Morgenmagazin (MoMa) vom 1. Februar erzählte Merz, dass sich Bürgergeldempfänger ausrechnen würden, wie viel sie bei einer Arbeitsstelle im Vergleich zum Bürgergeld bekommen würden. „Und wenn es 200 Euro Unterschied sind, dann geht dafür kaum noch jemand arbeiten“, so Merz. Bekommen Bürgergeldempfänger also zu viel Geld?

Grüne kritisieren Bürgergeldpläne der Union – und fordern stattdessen einen höheren Mindestlohn

„Herr Dobrindt schürt Vorurteile gegen Menschen aus der Ukraine, damit macht er das Geschäft Moskaus in Deutschland. Putin freut sich.“ So urteilte der stellvertretende Grünen-Fraktionschef Andrea Audretsch gegenüber der Welt. Im Gespräch mit der Zeitung beklagte er zudem, dass die CDU und CSU bei „einer der großen Fragen unserer Zeit eine billige Kampagne wichtiger ist als der Kompass für Frieden und Freiheit“.

Zu einer ähnlichen Einschätzung kam auch Katja Mast, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD. Sie halte Dobrindts Forderungen für „unfassbar, populistisch und unchristlich“. Trotz aller Kritik, würden die Unionsparteien keine konkreten Maßnahmen außer dem Kürzen von Sozialleistungen liefern, wie Menschen schneller in Arbeit kommen sollen. Damit spiele die Union Menschen gegeneinander aus, „denen es ohnehin schon schlecht geht“.

Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie

Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.
Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).  © Carsten Koall/dpa
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.  © Bernd Weißbrod/dpa
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.  © William Archie/Detroit Free Pre/dpa
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.  © Patrick Pleul/dpa
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.  © Jens Büttner/dpa
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Annegret Hilse/dpa
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben.
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben. © Martin Gerten
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © Christoph Soeder/dpa

Die Grünen fordern stattdessen eine Erhöhung des Mindestlohns auf 14 bis 15 Euro, wie es eine neue EU-Verordnung fordere. In der Richtlinie der Europäischen Union werde festgelegt, dass der Mindestlohn bei 60 Prozent des Median-Einkommens liegen müsse. Das seien aktuell etwa 14 Euro. „Wir wollen einen Mindestlohn, von dem Menschen, die Vollzeit arbeiten, auch leben können“, gegenüber den RND-Zeitungen.

Urteil zu Bürgergeld-Streichungen: „Mit verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“

Dobrindts Forderungen nach der teilweise ersatzlosen Streichung von Sozialleistungen fußt auf der Tatsache, dass immer mehr Asylbewerber das Bürgergeld in Anspruch nehmen. Laut der Bundesagentur für Arbeit wuchs der Anteil von ausländischen Sozialhilfeempfängern seit 2013 von 19,6 Prozent, auf 47,3 Prozent (2023). Doch darf man den Menschen die Sozialleistungen überhaupt entziehen?

Das Bundesverfassungsgericht hatte dazu bereits 2019 ein Grundsatzurteil gefällt und festgehalten: Die vollständige Streichung existenzsichernder Leistungen ist „auf Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben nicht vereinbar“. Es gebe keine Erkenntnisse dazu, dass ein Wegfallen der Leistungen „das Ziel der Mitwirkung an der Überwindung der eigenen Hilfebedürftigkeit und letztlich der Aufnahme von Erwerbsarbeit“ fördern würde. (nhi)

Rubriklistenbild: © Uli Deck/dpa

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