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Vor Gericht ist die AfD gescheitert und ist nun offiziell ein rechtsextremistischer Verdachtsfall. Doch sie lässt sich nicht bremsen, solange Rassismus gedeiht.
Berlin – Die Würde des Menschen ist unantastbar. So steht es im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Wer die Würde antasten will, ist daher ein Fall für den Verfassungsschutz. Das trifft auf die AfD zu.
Der Geheimdienst darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall einstufen und nachrichtendienstlich beobachten. Das hat das Oberlandesgericht Münster entschieden und liegt damit richtig. Dem AfD-„Flügel“ bestätigten die Richter:innen die Hochstufung zur „erwiesen extremistischen Bestrebung“.
Der formell aufgelöste Parteiflügel hat in Wahrheit die ideologische Hoheit über große Teile der AfD erobert. Ihr Wortführer Björn Höcke, der wegen seines wiederholten Rückgriffs auf eine nationalsozialistische Parole vor Gericht steht, ist das Gesicht dieser Radikalisierung.
AfD: Hetze gegen Muslime und sexuelle Minderheiten
Die Hetze der rechten Partei insbesondere gegen Menschen mit Migrationshintergrund und muslimischem Glauben, aber auch gegen sexuelle Minderheiten, Vertreter:innen demokratischer Parteien und andere missliebige Personen stellt eine Gefahr dar für das friedliche Zusammenleben, für die körperliche Unversehrtheit und für die Würde dieser Menschen. Der immer weitere Anstieg von rechts motivierten Gewalttaten und von Angriffen auf Demokratie und Rechtsstaat sind Alarmzeichen.
Der AfD lässt sich mit dem Verfassungsschutz allein nicht beikommen. Die Beobachtung der Partei ist zwar sinnvoll. Aber der entscheidende Impuls muss aus der Gesellschaft kommen. Solange Rassismus, Rechtsextremismus und Autoritarismus sich derart in den Köpfen ausbreiten wie derzeit, lässt sich die AfD kaum bremsen. Das Wichtigste ist, dass diese Partei nicht in verantwortungsvolle Positionen gewählt wird – und keinen Zugriff bekommt auf Polizei, Justiz, Schulen und andere staatliche Einrichtungen.
Nach dem Urteil vom Montag hat die AfD sogleich gezeigt, was sie vom deutschen Rechtsstaat hält: nichts. Sie kopiert den notorischen Hetzer Donald Trump, der jeden Prozess gegen ihn zur Hexenjagd erklärt. So hieß es denn auch von führenden AfD-Leuten, Münster habe „ein Unrechtsurteil“ gesprochen, das Verfahren sei eine Prozesssimulation“ gewesen.
In Wahrheit war das Auftreten der AfD vor Gericht eine Rechtsstaatssimulation. Mit einer Flut von Anträgen hat die Partei versucht, das Verfahren ins Endlose zu ziehen. Das Gericht in Münster hat sich dadurch nicht beeindrucken lassen. „Die wehrhafte Demokratie ist kein zahnloser Tiger“, sagt der Vorsitzende Richter des Senats. So ist es.
Trotz AfD-Kritik – die Gewaltenteilung funktioniert
Der Fall zeigt, dass die Gewaltenteilung in diesem Land funktioniert. Denn egal, was man von der AfD und ihrer geheimdienstlichen Beobachtung halten mag: Es ist zentral, dass die Tätigkeit des Verfassungsschutzes durch Gerichte kontrolliert wird, wie das in Münster geschehen ist. Der Verfassungsschutz ist schließlich keineswegs über jeden Zweifel erhaben, im Gegenteil. Skandale pflastern seinen Weg seit der Gründung.
Die rechtsextreme Mördergruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hätte mit Hilfe der Verfassungsschutzbehörden rechtzeitig gestoppt werden müssen – stattdessen hatte die Geheimhaltung der V-Leute für sie Vorrang vor allem anderen. Auch den späteren Mörder des hessischen CDU-Politikers Walter Lübcke verlor der Verfassungsschutz aus den Augen.
Zum Glück ist die heutige Bundesbehörde unter Leitung von Thomas Haldenwang nicht mehr zu vergleichen mit der seines Vorgängers Hans-Georg Maaßen. Sie ist beim Thema Rechtsextremismus wach geworden – und legt mittlerweile anscheinend selbst Notizen über Maaßen an, in der Rubrik Rechtsextremismus.
AfD: Gericht stuft Gesamtpartei als „gesichert rechtsextremistisch“ ein
Nach dem Urteilsspruch von Münster wird die Luft dünner für die AfD. Eine Einschätzung des Verfassungsschutzes, dass die Gesamtpartei „gesichert rechtsextremistisch“ tickt, wäre keine Überraschung mehr. Denkbare Konsequenzen, von Einschnitten bei der Parteienfinanzierung über ein Betätigungsverbot für einzelne Funktionäre bis zum Antrag auf Parteiverbot, stehen deutlicher als zuvor im Raum. All diese Möglichkeiten werden vom Grundgesetz ausdrücklich eröffnet – aus den bitteren Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus.
Die Demokratie funktioniert nur mit Demokratinnen und Demokraten. Jenseits aller gerichtlichen Entscheidungen müssen die Menschen die Augen dafür öffnen, dass die AfD Deutschland massiv schadet, auch wenn sie mit dem Slogan „Unser Land zuerst“ das Gegenteil suggeriert. Keine Stimme für die AfD – das wäre der wirksamste Verfassungsschutz.
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