VonJoshua Schößlerschließen
Der Bundestag in Deutschland wird in der Regel alle vier Jahre neu gewählt. Doch was genau macht dieser eigentlich?
Berlin – Nach dem Ampel-Aus hat Bundeskanzler Olaf Scholz am 11. Dezember die Vertrauensfrage beantragt. Wenn alles nach Plan verläuft, ist somit die nächste Bundestagswahl am 23. Februar 2025. Doch was ist eigentlich der Bundestag? Zu den Grundprinzipien der deutschen Demokratie gehört die Gewaltenteilung. Daher ist diese auch im Grundgesetz verankert. So ist die staatliche Gewalt auf drei Institutionen verteilt: Die Judikative ist die Recht sprechende Gewalt und wird in Deutschland von Bundes- und Landesgerichten ausgeübt. Die Exekutive ist die vollziehende Gewalt und ist Aufgabe der deutschen Bundesregierung.
| Name | Deutscher Bundestag |
|---|---|
| Sitz | Reichstagsgebäude, Berlin |
| Erste Sitzung | 7. September 1949 |
| Abgeordnete | 630 (aktuell 733) |
| Vorsitz | Bärbel Bas (SPD) |
Der Bundestag ist die gesetzgebende Gewalt des deutschen Staats
Die Legislative, also die gesetzgebende Gewalt, ist die Aufgabe des deutschen Bundestags. Das bedeutet, dass der Bundestag Gesetze verabschieden kann. Als einziges Verfassungsorgan des Bundes werden seine Mitglieder, die Bundestagsabgeordneten, vom Volk gewählt. Die Legislaturperiode des Bundestags beträgt vier Jahre.
Bundestagswahl 2025: Alle deutschen Bundeskanzler:innen seit 1949
- 1949-1963: Konrad Adenauer (CDU)
- 1963-1966: Ludwig Erhard (CDU)
- 1966-1969: Kurt Georg Kiesinger (CDU)
- 1969-1974: Willy Brandt (SPD)
- 1974-1982: Helmut Schmidt (SPD)
- 1982-1998: Helmut Kohl (CDU)
- 1998-2005: Gerhard Schröder (SPD)
- 2005-2021: Angela Merkel (CDU)
- 2021-2024: Olaf Scholz (SPD)
Gewählt wird der Bundestag nach den Wahlrechtsgrundsätzen der personalisierten Verhältniswahl in freier, gleicher und geheimer Wahl. In 299 deutschen Wahlkreisen können Bundestagsabgeordnete gewählt werden. Wird eine Person gewählt, erhält sie ein Mandat, also einen politischen Vertretungsauftrag für das Volk.
Anzahl der Bundestagsabgeordneten ist gesetzlich auf 630 festgelegt
Gesetzlich ist die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 festgelegt. Durch die Wahlrechtsreform wurden die Ausgleichs- und Überhangmandate gestrichen, um zu verhindern, dass der Deutsche Bundestag immer größer wird. Das bedeutet konkret: Für die Wählerinnen und Wähler ändert sich nichts am bisherigen Wahlablauf. Doch für die Parteien heißt das, es könnte passieren, dass direkt gewählte Kandidaten nicht in den Bundestag einziehen können. Denn die Erststimme muss bei der kommenden Bundestagswahl auch von der Zweitstimme prozentual gedeckt sein.
Hauptaufgabe des Bundestags ist die Gesetzgebung
Der Bundestag hat vielfältige Aufgaben. Dazu gehört in erster Linie die Gesetzgebung: Der Bundestag schafft das Bundesrecht und kann das Grundgesetz sowie die Verfassung ändern. Darüber hinaus genehmigt der Bundestag Verträge mit anderen Staaten und Organisationen. Weiterhin beschließt er den Bundeshaushaltsplan. Damit kann der Bundestag darüber entscheiden, wie genau das Staatsbudget aufgeteilt und wofür es verwendet wird. Nach Artikel 110 des Deutschen Grundgesetzes wird die Übertragung des Rechts auf Kontrolle über die Staatsfinanzen wie ein Gesetz gehandhabt, allerdings ist eine Zustimmung des Bundesrats hier nicht notwendig. Außerdem wählt der Bundestag den Regierungschef, also den:die Bundeskanzler:in.
Eine weitere wichtige Funktion besteht in der parlamentarischen Kontrolle: So überwacht der Bundestag die Geschäfte der Bundesregierung und der Bundes- und Landesgerichte sowie den Einsatz der Bundeswehr. Dazu haben die Mitglieder des Bundestags verschiedene Nach- und Anfragemöglichkeiten. Wichtig ist außerdem die Öffentlichkeitsfunktion des Bundestags, nach der er die Aufgabe hat, die Wünsche des Volkes auszudrücken und es umgekehrt zu informieren.
Der Deutsche Bundestag kann sich nicht selbst auflösen
Laut dem Grundgesetz hat der Bundestag keine Möglichkeit, sich selbst aufzulösen. Ebenso kann der Bundespräsident das Parlament nur im Rahmen eng gefasster Bedingungen auflösen.
Der:die Bundespräsident:in hat laut Artikel 63 des Deutschen Grundgesetzes die Erlaubnis, den Deutschen Bundestag aufzulösen, wenn die Wahl zum:zur Bundeskanzler:in gescheitert ist. Dies ist der Fall, wenn keiner der von dem:der Bundespräsident:in oder den Bundestagsabgeordneten vorgeschlagenen Kanzlerkandidat:innen eine Wahlmehrheit im Parlament erreicht. In diesem Falle muss eine Neuwahl angeordnet werden. Scheitert diese ebenfalls an mangelnden Mehrheiten, kann der Bundespräsident den:die Bundeskanzler:in entweder selbst ernennen, oder den Bundestag auflösen. Letzteres ist in der Geschichte des Deutschen Bundestags jedoch noch nie geschehen.
Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Bundestag nach Artikel 68 des Deutschen Grundgesetzes im Rahmen der sogenannten Vertrauensfrage aufzulösen. Der:die Bundeskanzler:in kann einen Antrag auf Vertrauenszusicherung an das Parlament stellen. Sollte der Deutsche Bundestag daraufhin nicht mehrheitlich sein Vertrauen aussprechen, kann der:die Bundespräsident:in den Bundestag auflösen, es sei denn, das Parlament bestimmt innerhalb von 21 Tagen eine:n neue:n Bundeskanzler:in.
Zusammenspiel von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
Der Deutsche Bundestag ist als Legislative zwar zentrale Kraft in der Gesetzgebung, schafft diese allerdings nicht alleine. Bis auf wenige Ausnahmen muss nämlich jeder Gesetzesentwurf vor dem Inkrafttreten zunächst vom Bundesrat sowie der Bundesregierung abgesegnet werden. Beides sind selbstständige Instanzen im Regierungssystem Deutschlands. Der Bundesrat hat ebenfalls legislative Befugnisse, womit er einer zweiten Parlamentskammer ähnelt.
Um eine gesetzliche Änderung vorzunehmen, muss als Erstes ein Gesetzesentwurf ausgearbeitet und zur Abstimmung innerhalb des Deutschen Bundestags freigegeben werden. Initiativrecht lautet der Name des Rechts, Gesetzesvorschläge einzureichen. Wenn das vorgeschlagene Gesetz anschließend im Parlament eine Mehrheit erhält, so gelangt es weiter zum Bundesrat und der Bundesregierung. Auch im Bundesrat benötigt das Gesetz eine Mehrheit. Einzige Ausnahme bilden sogenannte Einspruchsgesetze, welche auch ohne Zustimmung des Bundesrats vom Bundestag verabschiedet werden können.
Wahl der Amtsträger durch den Deutschen Bundestag
Eine wesentliche Funktion des Bundestags ist die Wahl der Mitglieder von Exekutive und Judikative. Wichtig ist hierbei vor allem die Wahl des:der Bundeskanzler:in. Der:die Bundespräsident:in spielt hierbei eine entscheidende Rolle, da er die Kandidaten für dieses Amt dem Parlament vorschlägt. Per demokratischer Abstimmung kann das Parlament im Anschluss eine:n Bundeskanzler:in wählen.
Zudem ist der Bundestag auch an der Wahl des:der Bundespräsident:in sowie der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts beteiligt. Die Hauptverantwortung für die Wahl zum:zur Bundespräsident:in fällt jedoch auf die Bundesversammlung. Die Amtsträger des Bundesverfassungsgerichts werden lediglich zur Hälfte durch den Bundestag bestimmt.
Parlament und Exekutive – Kontrolle über die Amtsträger
Der Deutsche Bundestag hat bestimmte Kontrollbefugnisse, um zu beurteilen, ob die gewählten Mitglieder der Exekutive ihrem Amt in rechtmäßiger Weise nachkommen. So hat er unter anderem das sogenannte Zitierungsrecht. Mit diesem können Bundestagsabgeordnete Mitglieder der Bundesregierung jederzeit zu Verhandlungen herbeirufen.
Wird ein Bundestagsabgeordneter zur Verhandlung herbeigerufen, ist dieser zur Anwesenheit verpflichtet. Mit diesen Befugnissen ist es dem Parlament möglich, Regierungsmitglieder zu bestimmten Anlässen zur Rede zu stellen und Erklärungen oder Lösungen zu verlangen. Mit der Kontrolle des Parlaments über die Exekutive wird dafür gesorgt, dass Regierung und Bundestag sich in stetem Austausch miteinander befinden. (Joshua Schößler)
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