Die Bundestagswahl 2025 naht. Hier erfahren Sie, wie die Stimmabgabe auf dem Wahlzettel problemlos funktioniert.
Berlin – Wenn am Wahlsonntag die Wahllokale schließen, schaut ganz Deutschland nach Berlin. Die Wahl des Deutschen Bundestags gilt als wichtigstes Votum, da aus den Stimmverhältnissen die Regierungskoalitionen erarbeitet werden. Jeder Wahlberechtigte ist daher aufgefordert, seine Stimme entweder im Wahllokal oder per Briefwahl abzugeben. Beim Ausfüllen des Wahlzettels für die Bundestagswahl 2025 gibt es ein mehrere Dinge zu beachten.
| Alle Infos zur Bundestagswahl 2025 | |
|---|---|
| Neuwahlen am: | 23. Februar 2025 |
| Sitze im Bundestag: | 630 (aktuell 733) |
| Bundestagspräsidentin: | Bärbel Bas (SPD) |
| Sitz des Bundestags: | Reichstagsgebäude Berlin |
Bundestagswahl 2025: Die Erststimme und die Zweitstimme auf dem Wahlzettel
Bei der Bundestagswahl hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: die Erst- und Zweitstimme. Mit der Erststimme wird der Direktkandidat aus dem jeweiligen Kreis gewählt, der sich für einen Sitz im Deutschen Bundestag bewirbt. Für dieses Kreuz ist die linke Hälfte des Wahlzettel da.
Die Zweitstimme befindet sich auf der rechten Seite. Sie gilt der Partei, die im Bundestag vertreten sein will. Für die Regierungsbildung ist die Zweitstimme daher signifikant, da anhand der prozentualen Stimmanteile die Mehrheitsverhältnisse abgebildet werden können. Entscheidend dabei: die Fünf-Prozent-Hürde. Parteien, die ins Parlament einziehen wollen, müssen mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erringen, um in den Bundestag einzuziehen.
Wahlzettel für die Bundestagswahl 2025: Wann eine Stimme ungültig ist
Der Wahlzettel ist farblich und inhaltlich zweigeteilt. Auf der linken Seite, die schwarz gehalten ist, sind die Bewerber aus dem jeweiligen Wahlkreis aufgelistet. Auf der rechten Seite, die blau markiert ist, können die Wahlberechtigten für die Landesliste einer der zugelassenen Parteien stimmen. Die Wahl findet durch das Ankreuzen jeweils eines Kreises auf einer Liste statt. Wichtig: Schreibt der Wahlberechtigte etwas auf den Wahlzettel, ist die Stimmabgabe ungültig. Um einen gültigen Wahlzettel abzugeben, dürfen Wahlberechtigte auf beiden Seiten lediglich jeweils ein Kreuz setzen.
Auch beim Kreuzchen-Setzen gibt es Vorgaben zu beachten. Kreuzt ein Wahlberechtigter mehr als eine Auswahlmöglichkeit pro Spalte an, ist die jeweilige Stimme ebenfalls ungültig. Wenn also mehr als ein Direktkandidat angekreuzt wird, zählt die Stimmabgabe für die Direktkandidaten nicht, ist jedoch ein Kreuz bei der Zweitstimme gesetzt, zählt diese. Umgekehrt gilt dasselbe.
Bundestagswahl 2025: Wie funktioniert die Stimmabgabe im Wahllokal?
Bei der Bundestagswahl können Wahlberechtigte ihre Stimme in einem Wahllokal abgeben. Im Vorfeld der Wahl erhalten sie eine Wahlbenachrichtigung, in der das Datum der Wahl und der Ort des Wahllokals genannt werden. Am Wahltag sind die Stimmberechtigten aufgefordert, mit Personalausweis oder Reisepass und Wahlbenachrichtigung im Wahllokal ihre Wahl vorzuzeigen. In der Kabine setzt der Wahlberechtigte seine Kreuze, faltet den Wahlzettel und wirft ihn in die Wahlurne.
Abstimmung zur Bundestagswahl 2025 auch per Briefwahl möglich
Die Stimmabgabe per Briefwahl muss im Vorfeld der Bundestagswahl beantragt werden. Dazu können Stimmberechtigte einen Wahlschein bei ihrer jeweiligen Gemeinde beantragen. Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, der Wahlschein kann spätestens bis Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr beantragt werden.
Bundestagswahl-Spezial
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Nachdem dem Wähler seine Unterlagen zugeschickt wurden, kann er seine Stimme abgeben. Der ausgefüllte Wahlzettel für die Bundestagswahl 2025 muss dazu in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) gelegt und zugeklebt werden. Auf dem Wahlschein ist außerdem eine eidesstattliche Versicherung mit Datum und Unterschrift zu versehen, bevor der Wahlschein gemeinsam mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt werden kann. Wahlberechtigte kleben den Wahlbriefumschlag zu und geben ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert in die Post. Bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr muss der Umschlag beim Wahlbüro angekommen sein, damit die Stimme mitgezählt wird. (red)
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