Amtsperiode frühzeitig beenden

Neuwahlen in Deutschland: Wann wird die Bundestagswahl vorgezogen?

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Die nächste Bundestagswahl ist 2025 (Symbolbild).
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Die Bundestagswahl darf in manchen Fällen vorgezogen werden. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein und wie läuft die Wahl ab? Ein Überblick.

Berlin – Die Bundestagswahl ist der zentrale Mechanismus, um den Willen des Volkes auszudrücken und die politische Führung in Deutschland zu legitimieren. In der sogenannten Neuwahl geben die Wählenden ihre Stimmen ab, um die politische Richtung des Landes für die nächsten vier Jahre festzulegen. In Ausnahmefällen können Neuwahlen auch zu einem früheren Zeitpunkt stattfinden, dann spricht man von „vorgezogenen Neuwahlen“.

Bundestagswahl 2025
Wann findet die Bundestagswahl 2025 statt?28. September 2025
Wann war die letzte Bundestagswahl?26. September 2021
Wann war die letzte vorgezogene Bundestagswahl?21. Juli 2005

Die letzte reguläre Neuwahl für den Bundestag fand am 26. September 2021 statt. Bis zur nächsten Bundestagswahl ist noch Zeit. Am 25. September 2025 dürfen die Wahlberechtigten turnusgemäß wieder in die Wahlkabine. Die Ampel-Koalition durchlebt jedoch eine Krise nach der anderen – die Kritik an der Regierung ist laut, das Vertrauen geschwächt. Könnte es zu vorgezogene Neuwahlen kommen?

Bundestagswahl 2025: Wann kann es zu vorgezogenen Neuwahlen kommen?

Vorgezogene Neuwahlen finden nach der Auflösung des Parlaments im Zuge einer vorgezogenen Beendigung der Amtsperiode der gesetzgebenden Volksvertretung statt. Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestags gibt es nicht. Laut dem deutschen Grundgesetz können die Bundestagsabgeordnete selbst also keine vorzeitigen Neuwahlen beschließen. Auch der Bundeskanzler hat nicht das Recht, Neuwahlen anzusetzen.

Das Recht, die Amtsperiode vorzeitig zu beenden, liegt ausschließlich beim Bundespräsidenten und ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich:

  1. Laut Artikel 63 Absatz 4 Grundgesetz (Wahl des Bundeskanzlers) kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, wenn der Bundestag keinen Kanzler mit der absoluten Mehrheit der Stimmen gewählt hat.
  2. Laut Artikel 68 Grundgesetz (Vertrauensfrage) kann der Bundeskanzler beim Bundestag einen Antrag stellen, ihm das Vertrauen auszusprechen. Zwischen dem Antrag und der Abstimmung müssen 48 Stunden liegen. Wenn der Kanzler die Mehrheit im Bundestag verliert, kann er den Bundespräsidenten innerhalb 21 Tagen darum bitten, den Bundestag aufzulösen. Das Recht zur Auflösung des Parlaments erlischt, sobald der Bundestag mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählt.

Das Parlament ist aufgelöst: Jetzt kommt es zu vorgezogenen Neuwahlen – Was ist das Procedere?

Wenn der Bundestag aufgelöst wird, muss innerhalb von 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden. Dabei können Fristen und Termine für die Wahlvorbereitung durch das Innenministerium verkürzt werden. Eine vorgezogene Neuwahl wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung wie eine „reguläre“ Bundestagswahl – nur eben mit verkürzten Fristen – vorbereitet und durchgeführt.

Für die Wählerinnen und Wähler ändert sich nichts im Vergleich zu einer regulären Wahl. Personen, die nicht von Amts wegen in die Wählerverzeichnisse eingetragen werden – wie etwa dauerhaft im Ausland lebende Deutsche – müssen erneut Anträge auf Eintragung in die Wählerverzeichnisse stellen. Auch wer an der vorgezogenen Neuwahl durch die Briefwahl teilnehmen möchte, muss diese erneut beantragen.

Vorgezogene Neuwahlen für den Deutschen Bundestag: Ein Überblick über das Vorgehen

In Deutschland können vorgezogene Neuwahlen nur durch den Bundespräsidenten angeordnet werden. Dies geschieht entweder, wenn ein Kanzler nicht mit der absoluten Mehrheit gewählt wird oder wenn eine Vertrauensfrage des Kanzlers im Bundestag scheitert. In beiden Fällen muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung des Bundestages stattfinden.

In der Bundesrepublik Deutschland: Wann gab es vorgezogene Neuwahlen in der Vergangenheit?

Seit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 gab es drei Fälle, in denen vorgezogene Neuwahlen stattfanden. Alle drei Neuwahlen wurden herbeigeführt durch das Verlieren der Vertrauensfrage:

  • 1972: Es gab ein Misstrauensvotum gegen den damaligen Bundeskanzler Willy Brandt (SPD). Das Votum scheiterte an zwei Stimmen. Obwohl Brandt das Misstrauensvotum überstand, hatte seine Koalition keine stabile Mehrheit mehr. Daher löste Bundespräsident Gustav Heinemann den Bundestag nach einer verlorenen Vertrauensfrage auf.
  • 1982: Die FDP verließ die sozialliberale Koalition und bildete mit der CDU eine neue Regierung unter Helmut Kohl. Um diese Koalition zu legitimieren, wurde eine gescheiterte Vertrauensfrage genutzt, um Neuwahlen herbeizuführen. Das Parlament entzog Kohl das Vertrauen. Bundespräsident Karl Carstens löste den Bundestag auf und setzte vorgezogene Neuwahlen für den 6. März 1983 an.
  • 2005: Nach der Wahlniederlage der SPD bei der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen 2005 kündigte der Bundes- und Fraktionsvorsitzende, Franz Müntefering, eine Neuwahl an. Er begründete dies damit, dass das Vertrauen der Bevölkerung in die rot-grüne Bundesregierung nicht mehr erkennbar sei. Bundeskanzler Gerhard Schröder stellte dem Parlament die Vertrauensfrage und erhielt kein Vertrauen. Daraufhin schlug er Bundespräsident Horst Köhler die Auflösung des Bundestages vor. Köhler löste am 21. Juli 2005 den Bundestag auf und ordnete die vorgezogene Neuwahl an.

Vorgezogene Neuwahlen für den Deutschen Bundestag: Wie geht es danach weiter?

Mit einer vorgezogenen Neuwahl des Deutschen Bundestages beginnt eine neue reguläre Legislaturperiode. Nach vier Jahren finden wieder Neuwahlen statt. Ein Beispiel hierfür ist die vorgezogene Neuwahl 2005. Eigentlich sollte das Parlament erst 2006 neu gewählt werden, doch die vorgezogene Neuwahl führte dazu, dass die Legislaturperiode von 2005 bis 2009 dauerte. (lw)

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