Das Wahlrecht in Deutschland

Kreuze bei der Bundestagswahl 2025: So viele Stimmen haben Sie

Bei der Bundestagswahl geben Wähler ihre Stimme ab, doch viele wissen nicht, wie viele Stimmen sie eigentlich haben und wie sie sich auf das Ergebnis auswirken.

Berlin – Im Februar 2025 findet die nächste Bundestagswahl statt. Dabei geben die Wähler zwei Stimmen ab, um die Zusammensetzung des neuen Bundestags zu bestimmen. (Mit unserem Politik-Newsletter bleiben Sie stets informiert über das nationale und internationale politische Geschehen.)

Alle Infos zur Bundestagswahl 2025
Neuwahlen am:23. Februar 2025
Sitze im Bundestag:630 (aktuell 733)
Bundestagspräsidentin:Bärbel Bas (SPD)
Sitz des Bundestags: Reichstagsgebäude Berlin

Stimmen bei der Bundestagswahl: Die Erststimme

Der Wahlschein für die Bundestagswahl ist in zwei Spalten aufgeteilt, für jede Stimme eine. In der linken Spalte wird die Erststimme erfasst - 299 Wahlkreise gibt es in der Bundesrepublik Deutschland. In jedem Wahlkreis können die zur Teilnahme an der Bundestagswahl qualifizierten Parteien einen Direktkandidaten aufstellen, dazu kommen eventuell von Parteien unabhängige Bewerber. Der Bewerber, der in seinem Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, zieht direkt als Abgeordneter in den Bundestag ein, sofern die Zweitstimme der Partei das Ergebnis prozentual abdeckt.

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Alle anderen gehen bei der Erststimme leer aus. Auf diesem Weg gelangen voraussichtlich 299 Abgeordnete in das Parlament. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass aus jeder Region des Landes ein Vertreter im Abgeordnetenhaus seine Arbeit verrichtet und keine Gegend ohne eigenen Repräsentanten bleibt. Obwohl die Erststimme dem Namen nach wichtiger wirkt, hat die Zweitstimme jedoch größeren Einfluss auf die Verteilung der Sitze im Bundestag.

Stimmen bei den Neuwahlen 2025: Die Zweitstimme

Die Zweitstimme geben Wähler nicht einer bestimmten Person, hier entscheiden sie sich für die Landesliste einer Partei. Während die Erststimme nur für den eigenen Wahlkreis zählt und dessen Ergebnis beeinflusst, wird die Zweitstimme bundesweit ausgezählt. Erreicht eine Partei bei der Bundestagswahl zum Beispiel 50 Prozent aller abgegebenen Zweitstimmen, stehen ihr auch 50 Prozent der Sitze im Bundestag zu. Die gesammelten Zweitstimmen zählen nur, wenn eine Partei mindestens 5 Prozent aller Stimmen (5-Prozent-Hürde). Ansonsten verfallen diese.

Auf dem Stimmzettel der Bundestagswahl 2025 dürfen Sie mehrere Kreuze setzen. (Symbolbild).

Die Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt schrittweise: Zuerst werden 299 Mandate an die Gewinner der Erststimme in den Wahlkreisen verteilt. Um nun die über die Zweitstimme ermittelten Verhältnisse zu schaffen und die restlichen Sitze zu verteilen, rücken die Kandidaten der Landesliste nach. Wer weit oben auf der Liste steht, hat gute Chancen auf einen Platz in Berlin, Kandidaten mit hohen Listennummern gehen dagegen häufig leer aus. Vereinfacht gesagt: Etwa die Hälfte der Abgeordneten gelangt über die Erststimme in den Bundestag, den Rest bestimmen die Wähler über die Zweitstimme und die Parteien über die Besetzung der Landeslisten.

Wer ist bei der Bundestagswahl 2025 wahlberechtigt?

Seit 1976 müssen aktiv und passiv wahlberechtigte Bürger am Wahltag volljährig sein, das heißt, sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sobald ein Bürger die Volljährigkeit erreicht hat, darf er einen Stimmzettel für die Bundestagswahl abgeben und sich selbst für den Bundestag zur Wahl stellen. Das war vor 1976 anders:

  • 1949 bis 1969: Wahlberechtigt war man ab Vollendung des 21. Lebensjahres und wählbar ab Vollendung des 25. Lebensjahres.
  • 1972: Wahlberechtigt war man ab Vollendung des 18. Lebensjahres und wählbar ab Vollendung des 21. Lebensjahres.
  • Seit 1976: Wahlberechtigt und wählbar ist man ab Vollendung des 18. Lebensjahres.

Es gibt keine Sonderregelungen, wenn das entsprechende Alter nur wenige Tage nach dem Wahltag erreicht wird. Vielmehr wird streng nach Stichtag vorgegangen.

Wahlberechtigt bei der Bundestagswahl sind nur deutsche Staatsangehörige, die im Wählerverzeichnis ihres Wahlkreises eingetragen sind. Anders als bei Kommunalwahlen sind EU-Ausländer, die im Wahlkreis ihren Wohnsitz unterhalten, nicht wahlberechtigt. Möchten hier geborene oder langjährig hierzulande verwurzelte Ausländer Stimmen abgeben oder sich zur Wahl stellen, ist eine vorherige Einbürgerung erforderlich. Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen zu erleichterten Bedingungen möglich.

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

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