Mal angenommen, die AfD würde verboten: Das würde passieren
VonFlorian Weber
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Was würde passieren, wenn das Bundesverfassungsgericht die extrem rechte Partei morgen untersagte? Ein Szenario.
Die Titelseiten der Zeitungen und Nachrichtenportale wären voll. Die Diskussion in den sozialen Medien unerbittlich. Und Ingo Zamperoni würde wahrscheinlich elegant durch eine ARD-Sondersendung moderieren. Ein AfD-Verbot, das ist sicher, würde Wellen schlagen, irre hohe Wellen. Denn für ein Parteiverbot in dieser Größenordnung gibt es keine Erfahrungswerte. Grund genug, um das Szenario eines Verbots einmal zu entwerfen.
Die erste Frage, die sich stellen würde: Könnte die AfD gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Einspruch erheben? „Nein, auf nationaler Ebene gibt es überhaupt keine Möglichkeit gegen das Parteiverbotsurteil vorzugehen“, sagt Kathrin Groh, Verfassungsrechtlerin von der Universität der Bundeswehr München, im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. Die nächstmögliche Instanz wäre der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Rom. „Wenn man Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegt, hat das allerdings auf die Vollziehbarkeit des Verfassungsgerichtsurteils überhaupt keine Auswirkung“, sagt Groh.
AfD-Verbot: Politische und finanzielle Konsequenzen würden sofort eintreten
Das heißt: Die AfD würde am Tag der Urteilsverkündung aufgelöst werden. Die Bundesgeschäftsstelle, die 16 Geschäftsstellen der Landesverbände und die Kreisgeschäftsstellen müssten sofort schließen. Alle Mitarbeitenden der Partei wären ihren Job los. Razzien in allen Büros der AfD wären nötig. Die Unterlagen und Kommunikationskanäle der Partei würden sichergestellt werden.
Auch finanziell würde die Partei enteignet werden. Erstens würde mit der Auflösung der Organisation kein Geld mehr über die staatliche Parteienfinanzierung fließen. Im Jahr 2023 erhielt die AfD dadurch mehr als zehn Millionen Euro. Zweitens würde das Parteivermögen der AfD eingezogen werden. Vollstreckt werden würde das nach dem Vereinsgesetz. Demnach würde das Vermögen der Partei über das Bundesinnenministerium dem Bund zufließen – „und der kann das Geld dann beispielsweise für gemeinnützige Zwecke verwenden“, sagt Groh. Laut des Rechenschaftsbericht 2023 belief sich das Reinvermögen der AfD damals auf rund 38 Millionen Euro.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Die AfD-Vertreter:innen würden diese Razzien sicherlich filmen und über die parteinahen Social-Media-Kanäle ihr eigenes Narrativ zum Parteiverbot verbreiten. Framing und Falschinformationen würden sich rasant verbreiten. Der Kampf um die Deutungshoheit wäre unerbittlich. Auch, weil die parlamentarischen Folgen des Verbots enorm wären.
Die AfD würde nach einem Verbot sämtliche Mandate verlieren
AfD sitzt mittlerweile mit 151 Abgeordneten im Bundestag, mit 278 Abgeordneten in den 16 Landtagen und mit mehr als Eintausend Abgeordneten in den 294 Kreistagen der Bundesrepublik. Was würde mit denen passieren?
„Die Partei würde automatisch alle ihre Mandate in den Kreistagen, Landtagen, dem Bundestag und dem Europäischen Parlament verlieren“, sagt Groh. „Die Fraktionen dort würden aufgelöst werden.“ Unter Verfassungsrechtler:innen gibt es keine komplette Einigkeit darüber, ob alle AfD-Abgeordneten direkt aus allen deutschen Parlamenten fliegen würden. Widersprüchliche Vorschriften in den Paragrafen 46 und 47 des Bundeswahlgesetzes könnten auch dazu führen, dass Einzelfallprüfungen notwendig würden.
„Da ist das Gesetz nicht ganz klar“, sagt Fabian Wittreck, Verfassungsrechtler von der Universität Münster, im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. „Es gibt juristische Stimmen, die auf Basis dieser Paragrafen den unmittelbaren Mandatsverlust aller Abgeordneten als kritisch einstufen“, sagt Wittreck. Das sei aber eine klare Minderheit. Die Mehrheit der Verfassungsfachleute lege die Rechtsprechung so aus, dass aus einem Parteienverbot der Mandatsverlust aller Abgeordneten der Partei folge, führt Wittreck aus.
Die Folgen des Mandatsverlust aller AfD-Abgeordneten wären immens. Denn in diesem Fall müssten innerhalb von 60 Tagen Nachwahlen der Direktmandate stattfinden, so sieht es das Bundeswahlgesetz vor. Das bedeutet: In den Wahlkreisen, die infolge des Verbots mit keinem Direktmandat mehr im Bundes- oder Landtag vertreten wären, würde wieder gewählt werden.
Am Beispiel Bundestag würde das in seiner aktuellen Zusammensetzung bedeuten, dass in insgesamt 46 Wahlkreisen nachgewählt werden würde. Und zwar in Berlin-Marzahn-Hellersdorf und in allen ostdeutschen Wahlkreisen außerhalb Berlins mit Ausnahme von Erfurt-Weimar-Weimarer Land II und Leipzig II). In Westdeutschland würde hingegen in keinem einzigen Wahlkreis nachgewählt werden.
Ende von Schwarz-Rot? AfD-Verbot würde plötzlich neue Koalitionen ermöglichen
Gleichzeitig würden sich trotz dieser Nachwahlen die Mehrheitsverhältnisse in sämtlichen Parlamenten so sehr verschieben, dass plötzlich neuen Regierungskoalitionen möglich wären. Im Bundestag gäbe es in seiner aktuellen Zusammenstellung plötzlich eine Rot-Rot-Grüne-Mehrheit. Hinzu kommt: Bis zu den nächsten regulären Wahlen auf kommunaler Ebene, Landes- und Bundesebenen wären zig Millionen Wähler:innen nicht repräsentiert. Denn bei der Bundestagswahl 2025 haben mehr als zehn Millionen Menschen die AfD gewählt.
Neuwahlen für alle betroffenen Parlamente wäre eine denkbare Lösung, aber dafür gibt es keinen gesetzlichen Automatismus. Abgesehen davon wäre das infrastrukturell und organisatorisch eine enorme Herausforderung.
„Für die Funktionsfähigkeit einer Demokratie wäre ein Verbot extrem heikel“, sagt Emanuel Richter, emeritierter Professor für Politische Wissenschaft an der RWTH Aachen, im Gespräch mit der Frankfurter Rundschau. „Die Debatte, die wir theoretisch unter dem Stichwort ‚wehrhafte Demokratie‘ diskutieren, würden sich dann ganz praktisch stellen.“ Die zentrale Frage dabei lautet: Was darf eine Demokratie tun, um sich selbst zu erhalten? Darf sie ihre Feinde institutionell so bekämpfen, dass undemokratische Momente wie der vorhin beschriebene entstehen, oder muss sie die Angriffe ihrer Feindinnen und Feinde wehrlos erdulden – und auch erdulden, dass sie zu Ende ist, wenn sie keine ausreichende Zustimmung mehr im Volk hat?
„Ein weiteres Problem wäre die Kränkung der AfD-Wähler durch den Gesetzgeber“, sagt Richter. „Wenn der Gesetzgeber zu dem Schluss kommt, das eine Partei, die mehr als 20 Prozent der Stimmen bekommen hat, verfassungsfeindlich ist, unterstellt das, dass diese Leute kein ausreichendes Wissen über die Funktionsfähigkeit des Systems haben, in dem sie leben.“
AfD-Verbot: Das Misstrauen könnte sich vertiefen
Eine Möglichkeit wäre, dass die AfD-Wähler:innen ihr persönliches Urteil über die AfD nach einem Verbot des Bundesverfassungsgerichtes hinterfragen. Immerhin genießt das Bundesverfassungsgericht das höchste Vertrauen aller Staatsorgane. Es könnte aber auch in die andere Richtung laufen: Das Vertrauen in den Staat könnte weiter sinken oder das Misstrauen derjenigen, die dem Staat ohnehin schon misstrauen, könnte sich vertiefen – bis hin zu einer Radikalisierung. Darauf weist auch Richter hin: „Dass sich einige der Wähler radikalisieren werden, ist durchaus denkbar, denn die Möglichkeit einer demokratisch erfolgten Willensäußerung wäre ihnen genommen.“
Umfragewerte
Für welche Partei würde die AfD-Wählerschaft stimmen, wenn die Partei nicht mehr auf dem Stimmzettel stünde? Das hat das Institut Insa untersucht. Demnach würde am meisten das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) profitieren, das dann aktuell auf elf Prozent käme. Die FDP käme auf sechs Prozent. Die Union würde um 1,4 Prozentpunkte auf 30 Prozent zulegen. Jede dritte AfD wählende Person würde demnach gar nicht mehr wählen.
Denn auch Nachfolgeorganisationen der AfD wären von einem Verbot betroffen. „Bei einer Neugründung eines AfD-Klons würden die Regeln des Vereinsverbots greifen“, erklärt Verfassungsrechter Wittreck. „Das heißt, dass das Bundesinnenministerium die Folgeverbote aussprechen würde – und das geht dann sehr viel schneller.“ Wie das Innenministerium erkennen würde, dass es sich um eine Nachfolgepartei handelt? „Sobald jemand, der schon in den vom Verfassungsschutz beobachteten Netzwerken auftaucht, in einer Nachfolgepartei aktiv würde, wäre das sicherlich festzustellen und namhaft zu machen.“
Die Möglichkeit, dass sich eine Nachfolgepartei gründen könnte, die die gleichen Ziele verfolgt, schätzt Wittreck als sehr gering ein. „Allerdings will ich hier darauf hinweisen, dass uns dazu jede Empirie fehlt“, schiebt Wittreck nach und liefert damit den Wahnhinweis für die gesamte Diskussion. Denn im Grunde steht bei aller Unsicherheit bezüglich eines AfD-Verbots nur eines fest: Es wäre ein Wagnis.