Zeit für Umsetzung reicht nicht aus

„Rechtswidrige Zustände“: Sogar Ampel-Landesminister wollen Cannabis-Gesetz noch verzögern

Die Ampel hat die Teil-Legalisierung von Cannabis beschlossen. Einige Bundesländer wollen die Umsetzung hinauszögern – sie nennen die Pläne „ignorant“

Berlin – Mehrere Bundesländer wollen das Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April verhindern und um sechs Monate verschieben – Warnungen gibt es sogar von Ministern der Ampel-Parteien Grüne und SPD. Die Zeit von fünf Wochen zwischen Verabschiedung und Inkrafttreten des Gesetzes reiche „nicht annähernd“ aus, „damit die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Nordrhein-Westfalen die Regelungen zum rückwirkenden Straferlass fristgerecht umsetzen können“, sagte NRW-Justizminister Benjamin Lambach (Grüne) dem digitalen Medienhaus Table.Media.

Allein in Nordrhein-Westfalen müsse „in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, erklärte Limbach. Auf diese Problematik habe er früh hingewiesen, sei damit aber von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nicht gehört worden.

Cannabis-Gesetz der Ampel: Justizministerin in Niedersachsen rügt „Ignoranz“

Auch die niedersächsische Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) zeigte sich verärgert, die Justiz sei mit der geplanten Amnestie in rund 16.000 Fällen überfordert. „Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, sagte Wahlmann Table.Media.

Die Ampel-Koalition hat die Teillegalisierung von Cannabis beschlossen. Verantwortlich für das Gesetz ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD)

„Wenn der Bund die Justizbehörden der Länder sehenden Auges in eine solche Situation laufen lässt, zeugt das von einer gehörigen Ignoranz gegenüber den tatsächlichen Gegebenheiten“, sagte die Ministerin weiter. Das Mindeste, auf das sich die Bundesregierung nun einlassen müsse, sei eine Verschiebung des Inkrafttretens um sechs Monate.

Im Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetzentwurf. Dort zeichnet sich dem Bericht zufolge eine Mehrheit für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. In den kommenden Tagen werden die Ausschüsse des Bundesrats das Gesetz behandeln, das als Einspruchsgesetz eingestuft ist.

Bisherige Cannabis-Politik laut FDP „gescheitert“

Die FDP-Gesundheitsexpertin Christine Aschenberg-Dugnus warb indes für die geplante Neuregelung. „Das Gesetz ist Wegbereiter für eine moderne Drogenpolitik, die Konsumentenschutz in den Mittelpunkt stellt und wichtige Regelungen zum Schutz von Kinder- und Jugendlichen enthält“, erklärte sie in Berlin. Die bisherige Drogenpolitik hingegen sei „gescheitert“, fügte sie hinzu.

Deutschland: Cannabis, Gehalt, Pfand - die Änderungen 2024 in einer Fotogalerie

Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.
Zum 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht auch für kleinere Transporter mit mehr als 3,5 Tonnen.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).
Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus. Die ersten Regelungen des Heizungsgesetzes greifen 2024 (Symbolfoto).  © Carsten Koall/dpa
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.
Die verpflichtende Kennzeichnung über die Herkunft wird ab dem 11. Februar 2024 auf unverpacktes Fleisch von Schweinen, Schafen, Ziegen und Geflügel ausgedehnt.  © Bernd Weißbrod/dpa
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.
Zum 1. April 2024 soll für Erwachsene ab 18 Jahren der Besitz von 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum erlaubt werden.  © William Archie/Detroit Free Pre/dpa
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.
Ab Oktober 2024 müssen Autofahrerinnen und -fahrer ihren Autos bei Winterwetter Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol aufziehen. Die sogenannten M+S Reifen (Matsch und Schnee) sind dann nicht mehr zulässig.  © Patrick Pleul/dpa
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.
In der Gastronomie gilt vom 1. Januar an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt vorübergehend 7 Prozent.  © Jens Kalaene/dpa
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.
Ein Ladekabel mit USB-C-Stecker liegt neben einem Bündel unterschiedlicher Anschlusskabel. Der einheitliche Ladestandard USB-C für Smartphones und andere Geräte in der Europäischen Union kommt.  © Jens Büttner/dpa
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Vertragsärzte sind ab Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel E-Rezepte auszustellen. Zur Einlösung haben Versicherte drei Optionen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte. © Annegret Hilse/dpa
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben.
Den sogenannten Umweltbonus zur Unterstützung beim Kauf eines Elektroautos wird es 2024 nicht mehr heben. © Martin Gerten
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen.
Noch unklar ist, wie sich 2024 der Preis für das Deutschlandticket entwickelt. Die 49 Euro im Monat waren als Einführungspreis gedacht. Der Betrag könnte also im Laufe des Jahres steigen. © Christoph Soeder/dpa

„Dieser Realität sollten auch die Länder ins Auge sehen und gemeinsam mit uns einen neuen Weg einschlagen“, erklärte Aschenberg-Dugnus mit Blick auf die Beratungen im Bundesrat. Es gehe um „die Schaffung eines legalen Angebots für Erwachsene für einen sicheren Konsum, ohne den Einstieg zu fördern“.

Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch war am 23. vergangenen Freitag vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition beschlossen worden. Dagegen wandten sich vor allem Union und AfD. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von Cannabis von bis zu 25 Gramm sollen künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt, sofern die Rauschmittel vor dem Zugriff durch Minderjährige geschützt werden. (AFP)

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