Eingetütet: Die Ampel bringt ein Gesetz zur Legalisierung von Cannabis auf den Weg. Mit dem Entwurf ist kaum jemand zufrieden.
Berlin – Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland wird konkreter – das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine teilweise Freigabe zum privaten Gebrauch gebilligt. Aber nicht so weitreichend, wie es Regierung und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gerne wollten.
Nichtsdestotrotz wählte Lauterbach große Worte, als er nach Beratungen im Kabinett vor die Presse trat: Nicht weniger als „eine Wende in der deutschen Drogenpolitik“ sei das Vorhaben. Dass das geplante Gesetz manchen zu weit gehe und anderen nicht weit genug, wertete er als „gutes Zeichen“. Schließlich solle der Konsum begrenzt und nicht ausgedehnt, der Jugendschutz ernstgenommen werden: „Niemand darf das Gesetz missverstehen. Cannabiskonsum wird legalisiert. Gefährlich bleibt er trotzdem.“ Gerade bei Menschen bis zum 25. Lebensjahr, hob Lauterbach hervor, würde der Konsum das Gehirn schädigen. Deshalb werde man bei Prävention und Aufklärung nicht lockerlassen.
Der Gesetzentwurf wird dann im Bundestag debattiert und beschlossen. Der Bundesrat muss nicht zustimmen. Kiffen könnte also, wenn alles glatt läuft, noch 2023 legal werden. Wie genau die Legalisierung umgesetzt werden soll – ein Überblick:
Warum will die Bundesregierung Cannabis legalisieren?
Als Hauptziele werden ein besserer Gesundheitsschutz genannt, eine Eindämmung des Schwarzmarkts und der Drogenkriminalität sowie der Ausbau von Präventions- und Beratungsangeboten sowie des Jugendschutzes.
Laut Gesundheitsministerium zieht die bisherige Drogenpolitik bei Cannabis nicht, der Konsum nehme zu. Dem Schwarzmarkt soll die Grundlage entzogen und aus gesundheitlicher Sicht der Konsum sicherer werden – unter anderem durch die kontrollierte Abgabe von Cannabis-Produkten, da der Gehalt des psychoaktiven Wirkstoffs THC bei Schwarzmarktprodukten oft nicht bekannt ist, was „häufig mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden“ sei, heißt es auf der Ministeriums-Webseite. Dort wird auch darauf verwiesen, dass keine validen Daten zum Konsum vorliegen. Erhebungen hätten ergeben, dass 4,5 Millionen Erwachsene wenigstens einmal Cannabis konsumiert haben. Am beliebtesten ist es demnach in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen.
Wie viel Gramm ist Eigenbedarf?
Cannabis und THC sollen künftig keine Betäubungsmittel mehr sein. Volljährige sollen bis zu 25 Gramm (beziehungsweise 50 Gramm) legal besitzen und bis zu drei Pflanzen für den Eigenbedarf anbauen dürfen. Samen dafür dürfen aus EU-Ländern eingeführt und online bestellt werden.
Wer selbst anbaut, darf Cannabis nicht an andere weitergeben. Die Ausnahme sind Erwachsene, die „im Bereich der Wohnung der anbauenden Person“ anwesend sind „zum unmittelbar auf die Weitergabe folgenden gemeinschaftlichen Konsum“. In einfachen Worten: Zum Mitkiffen vorbeikommen, geht klar.
Was wird die Rolle von „Anbauvereinigungen“ sein?
Das sind eingetragene Vereine für den Eigenkonsum, die an ihre zahlenden Mitglieder Cannabis und beispielsweise Samen weitergeben können, aber keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Sie benötigen eine Erlaubnis der Landesbehörden und dürfen maximal je 500 Mitglieder haben. Ihre Mitglieder bekommen höchstens 50 Gramm Cannabis im Monat – gratis, 18- bis 21-Jährige weniger. Diese Vereinsform unterliegt noch vielen weiteren Vorgaben: So müssen etwa Vereinsräume speziell gesichert werden, der Konsum ist dort nicht erlaubt, ferner gibt es Vorgaben zum THC-Gehalt der Produkte. Die Räume müssen in einem bestimmten Abstand zu Bildungseinrichtungen und Spielplätzen liegen, es braucht ein Jugendschutzkonzept und Präventionsbeauftragte.
Von diesen Vereinen verspricht sich Lauterbach zudem, wie er am Mittwoch sagte, dass sie mit Preisen für Cannabisprodukte unter denen des Schwarzmarkts bleiben könnten.
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Die Weitergabe von Cannabis-Produkten an Minderjährige ist und bleibt eine Straftat. Freuen dürfen sich womöglich Personen, die einen Eintrag wegen Vergehen mit Cannabis im Bundeszentralregister haben: Eingetragene Verurteilungen wegen etwas, das dann straffrei werden soll, können auf Antrag womöglich bald gelöscht werden.
Was ist mit dem freien Handel?
Einen freien Verkauf von Cannabis-Produkten über spezielle Läden soll es vorerst nicht geben. Hierbei spielt auch das EU-Recht eine Rolle, denn eigentlich soll Deutschland gemäß Schengener Abkommen den Cannabis-Verkauf verhindern. Da sind wohl weitere Abstimmungen auf EU-Ebene nötig, was auch auf der Webseite des Gesundheitsministeriums angemerkt wird.
Ein freier Verkauf soll später in Modellprojekten wissenschaftlich begleitet werden, wofür es aber ein weiteres Gesetz braucht. Berichten zufolge haben mehrere Städte daran Interesse bekundet, während unionsgeführte Länder, allen voran Bayern, das gerne verhindern würden.
Änderst sich etwas für den medizinischen Konsum?
Das Gesetz hat auf ärztliche Verschreibungen von medizinischem Cannabis keinen Einfluss.
Was bedeutet die Legalisierung für den Straßenverkehr?
Vorerst nichts. THC-Grenzwerte am Steuer müssten festgelegt werden, sagte Gesundheitsminister Lauterbach am Mittwoch, „diese werden derzeit wissenschaftlich ermittelt“. Aufgrund dieser Studienlage würden dann Empfehlungen vorgelegt.
Was wird kritisiert?
Eigentlich sollte das Gesetz Behörden bei der Strafverfolgung entlasten. Viele befürchteten zuletzt aber das Gegenteil. Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt, sagte am Mittwoch, das Gesetz sei „ein Bürokratiemonster ersten Grades“. Jeder Verstoß erfordere „umfangreiche Ermittlungsarbeit“, klagte Wendt.
Weiterhin auf breite Ablehnung stößt das Gesetz vor allem in der Union. „Ich halte dieses Gesetz für einen Fehler, einen schweren Fehler“, sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann am Mittwoch der Deutschen Presseagentur. Es dürfe „erst gar nicht auf den Weg gebracht werden“. Dass der Schwarzmarkt damit bekämpft werden könne, hält Linnemann nicht für schlüssig.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nannte das Vorhaben „absolut verantwortungslos“. „Wohl nie zuvor hat sich eine Bundesregierung in so einer sensiblen Frage so dreist über die Warnungen nahezu aller Experten aus Medizin, Polizei und Justiz hinweggesetzt.“
Kritik kommt aber auch aus der FDP-Bundestagsfraktion: Deren drogenpolitische Sprecherin Kristine Lütke wünscht sich noch Nachbesserungen: „Durch viele kleinteilige Regularien entsteht ein unkontrollierbares Bürokratiemonster, das die Strafverfolgungsbehörden zusätzlich belastet.“ Da sind also Änderungsanträge in der Bundestagsdebatte zu erwarten. Der deutsche Richterbund fürchtet Mehrbelastung für die Justiz. Das „sehr kleinteilige Gesetz“ würde zu einem höheren Kontrollaufwand, neuen Streitfragen und vielen Verfahren führen, sagte Richterbund-Geschäftsführer Sven Rebehn kürzlich.
Was sagen Befürworter:innen?
Positive Reaktionen gab es am Mittwoch vor allem aus dem Kabinett selbst: Justizminister Marco Buschmann (FDP) sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe, der Entwurf verbinde „Realismus mit Prävention“. Denn „die repressive Drogenpolitik der vergangenen Jahrzehnte ist gescheitert“. Der Konsum wurde nicht eingedämmt, Kriminalisierung ebenso und es gebe „einen blühenden Schwarzmarkt“.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) sprach von einer überfälligen Entkriminalisierung und einem „bedeutenden Schritt für eine fortschrittliche, realitätsnahe Drogenpolitik“. Wie Gesundheitsminister Lauterbach selbst mit der geplanten neuen Freiheit umgehen möchte, beantwortete er am Mittwoch auch noch: „Ich werde selbst nicht konsumieren.“ (Andreas Sieler)