Kontrollierte Freigabe

Anbau, Regeln, Verkauf: So soll die Cannabis-Legalisierung in Deutschland umgesetzt werden

  • schließen
  • Max Schäfer
    schließen

Die Cannabis-Legalisierung ist ein viel diskutiertes Thema. Die Ampel-Regierung will die Droge kontrolliert freigeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Die Cannabis-Legalisierung ist ein lange diskutiertes Thema in der deutschen Politik. Konsumenten sowie verschiedene Parteien und Verbände setzen sich seit langem für die Freigabe der Droge ein, die seit 1929 in Deutschland verboten ist. Kritiker, darunter die Unionsparteien CDU und CSU sowie Polizeigewerkschaften, warnen jedoch vor gesundheitlichen Folgen. Die Bundesregierung der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat die Legalisierung von Cannabis jedoch 2021 im Koalitionsvertrag als Ziel definiert. „Die Drogenpolitik muss erneuert werden. Wir wollen den Cannabiskonsum unter Gesundheitsaspekten reformieren“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Vorhaben. Die Regierung hat die Pläne zwischenzeitlich angepasst und den Entwurf im Oktober 2023 dem Bundestag vorgelegt. Die Teil-Legalisierung soll am 1. April 2024 kommen.

Inhalt

Wie will die Ampel-Koalition die Cannabis-Legalisierung umsetzen?

Die Vereinbarkeit der geplanten Cannabis-Legalisierung mit EU-Recht und anderen internationalen Abkommen war anfangs fraglich. Deshalb ließ Karl Lauterbach die Eckpunkte von der EU-Kommission prüfen. Am 12. April 2023 stellten Lauterbach und Agrarminister Cem Özdemir die Eckpunkte eines Zwei-Säulen-Modells der Legalisierung vor, welche die Erkenntnisse aus der Abstimmung mit der EU berücksichtigen. Die Legalisierung von Cannabis soll damit in zwei Schritten ablaufen:

  1. Cannabis-Anbauvereinigungen und Eigenanbau: Der gemeinsame nicht-kommerzielle Anbau von Cannabis sowie die Abgabe von Samen und Setzlingen zum Eigenanbau in Vereinen soll ermöglicht werden. Außerdem soll der Eigenanbau erlaubt werden.
  2. Regionale Modellversuche: In ausgewählten Kreisen und Städten in mehreren Bundesländern soll die gewinnorientierte Produktion und der Verkauf von Cannabis durch lizenzierte und staatlich kontrollierte Unternehmen ermöglicht werden. Die Auswirkungen der kommerziellen Lieferkette auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt sollen wissenschaftlich untersucht werden.

Die Bundesregierung plant die Legalisierung im Rahmen der Cannabis-Vereine nach vier Jahren zu überprüfen. Im Fokus stehen dabei der Gesundheits- und Jugendschutz sowie die Entwicklung des Schwarzmarkts. Die Modellversuche zur kommerziellen Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften soll zunächst fünf Jahre dauern.

Wann wird Cannabis legalisiert?

Die begrenzte Legalisierung von Cannabis in den nicht-kommerziellen Vereinigungen soll zum 1. April 2024 erfolgen. Das entsprechende Cannabis-Gesetz hatte der Bundestag im Februar verabschiedet. Zu diesem Zeitpunkt sollen Besitz und Konsum straffrei bleiben, ehe im Juli der Anbau und die Weitergabe in den „Cannabis-Clubs“ möglich ist.

Die Bundesregierung plant die Teil-Legalisierung von Cannabis.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass für den zweiten Schritt der Legalisierung eine Notifizierungspflicht gegenüber der EU-Kommission besteht. Dabei haben EU-Kommission und andere Mitgliedsstaaten die Gelegenheit, sich zu den deutschen Plänen zu äußern. Durch die Prüfung kann sich das Verfahren bis zu sechs Monate hinauszögern. In dieser Zeit darf der Entwurf nicht beschlossen werden. Sollte die Kommission entscheiden, gemeinsame Regelungen für die gesamte Union festzulegen, kann sie den Entwurf bis zu 18 Monate sperren. Zunächst geht es allerdings um Säule 1 des Cannabis-Gesetzes, also Eigenanbau und Cannabis-Clubs. Ob und wann Säule 2 mit den Modellregionen kommt, ist unklar. Ein konkreter Gesetzesentwurf exisitiert zum Stand des Inkrafttretens des Cannabis-Gesetzes nicht.

Können CDU und CSU die Legalisierung in der Gesetzgebung verhindern?

In Deutschland brauchen die geplanten Gesetzentwürfe eine Mehrheit im Bundestag, wo die Ampel-Koalition die Mehrheit hat. Trotz einzelner Kritiker der Legalisierung aus der SPD wurde das Cannabis-Gesetz im Februar mit klarer Mehrheit vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat kann das Gesetz nicht verhindern, da es nicht zustimmungspflichtig ist. Möglich ist jedoch, dass die Länderkammer den Vermittlungsausschuss anruft und die Umsetzung der Freigabe somit verzögert. Entschieden wird am 22. März.

Wie sollen die Cannabis-Vereine aufgebaut sein und welche Regeln gelten dort?

Ab Juli 2024 soll der Anbau und die Abgabe von Cannabis primär durch Cannabis-Vereinigungen erfolgen. Diese ähneln den „Cannabis Social Clubs“, die es bereits in Spanien und Malta gibt. Wer Cannabis besitzen und konsumieren möchte, kann Mitglied einer Vereinigung werden. Mitgliedschaften in mehreren Vereinen sind nicht erlaubt. Das Mindestalter von 18 Jahren und ein Wohnsitz oder dauerhafter Aufenthaltsort in Deutschland sind Bedingung für eine Mitgliedschaft. Für Mitglieder der Cannabis-Clubs sollen folgende Regeln gelten:

  • Festlegung einer maximalen Abgabemenge von 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat
  • Maximal 30 Gramm pro Monat und THC-Begrenzung von zehn Prozent für Personen unter 21 Jahre
  • Abgabe von sieben Samen oder fünf Stecklingen an Privatpersonen für den Eigenanbau
  • Straffreier Besitz von maximal 30 Gramm in der Öffentlichkeit

Die Zulassung und Überwachung des Anbaus und der Abgabe in den Vereinen soll durch Landesbehörden erfolgen. Für die Clubs gelten dabei eine Reihe weiterer Regeln:

  • Berichts- und Dokumentationspflicht über erzeugtes und abgegebenes Cannabis
  • Führung durch natürliche Personen, die ihre Zuverlässigkeit nachweisen müssen
  • Höchstens 500 Mitglieder pro Verein
  • Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte mit Sachkenntnissen müssen benannt werden
  • Konsum ist in Räumen der Vereinigung verboten
  • Ausgabe von Alkohol, Tabak und anderen Genuss- bzw. Rauschmitteln ist verboten
  • Zutritt nur für Menschen ab 18 Jahren
  • Verpflichtende Kooperation mit Suchtpräventions- und Beratungsstellen
  • Eine persönliche Haftung des Vorstands bei „Vermögensschäden“ oder Verletzung der Auflagen erfolgt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Wer soll Cannabis kaufen dürfen?

In den aktuellen Plänen zur Cannabis-Legalisierung in Deutschland ist ein Mindestalter von 18 Jahren zum Kauf von Cannabis vorgesehen. Nur Erwachsene dürfen demnach Mitglied der Vereine werden und – in Modellregionen – Verkaufsstellen betreten und Cannabis besitzen. In der Öffentlichkeit dürfen Konsumenten höchsten 30 Gramm bei sich haben. Die Bundesregierung sieht im Gesetzentwurf zudem eine Obergrenze von einem THC-Wert in Höhe von zehn Prozent für Menschen unter 21 Jahre vor.

Für Minderjährige bleibt der Besitz verboten, allerdings soll er nicht strafbewehrt bleiben. Die Teilnahme an Frühinterventions- oder Präventionsprogrammen ist jedoch für minderjährige Besitzer und Konsumenten von Cannabis verpflichtend.

Wie wird der Verkauf von Cannabis geregelt?

Der flächendeckende Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften, wie ihn noch das Eckpunktepapier vom Oktober 2022 vorgesehen hat, ist zunächst nicht mehr geplant. Stattdessen erfolgt die Abgabe von Cannabisblüten und -harz durch nicht-kommerzielle Vereinigungen. Die Abgabe von anderen Cannabisprodukten wie beispielsweise Kuchen oder Öle ist verboten, genau wie die Vermischung mit Tabak oder Aromen. Der Preis darf jedoch nur so hoch sein, dass die Produktionskosten gedeckt sind.

Der Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften soll laut Bundesregierung nur in den Modellregionen erfolgen dürfen. Dort sollen die im Oktober 2022 vorgestellten Regeln gelten. Der Verkauf findet damit in bestimmten Geschäften statt, die ausschließlich auf den Verkauf und Beratung der Cannabisprodukte ausgerichtet sind. Online-Shops und einen Versandhandel soll es zu Beginn nicht geben. Im Rahmen der nachträglichen Untersuchung des Modellversuchs soll jedoch geprüft werden, ob ein Online- bzw. Versandhandel zugelassen wird.

Die Betreiber der Verkaufsstellen benötigen eine Lizenz, die sie zeitlich befristet von Behörden ausgestellt bekommen. Die Lizenzen können mehrmals verlängert werden. Zudem sind Kontrollen vorgesehen. Bei Verstößen können die Betreiber die Lizenz verlieren.

Beim Cannabis-Verkauf gelten zudem eine Reihe von Regeln:

  • Maximale Abgabemenge pro Person
  • Keine Verbindung mit dem Verkauf von Tabak und Alkohol
  • Bereitstellung von Informationen zu risikoarmen Konsum, Risiken und Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen
  • Ernennung einer Ansprechpartnerin bzw. eines Ansprechpartners für den Jugendschutz
  • Werbeverbot (sachliche Informationen sind erlaubt, z.B. zum Verkaufsort)

Auch die Betreiber der Verkaufsstellen und ihr Personal müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllen, wenn sie Cannabis verkaufen wollen:

  • Sachkundenachweis
  • Nachweis über Beratungs- und Präventionskenntnisse
  • Nachweis über Zuverlässigkeit

Welche Regeln sollen für den Cannabis-Anbau gelten?

Nicht nur der Verkauf, sondern auch der Cannabis-Anbau soll laut Ampel-Plänen durch zugelassene Vereinen und – im Falle der Modellversuche – lizenzierte Unternehmen erfolgen. Im Rahmen der Legalisierung will die Bundesregierung den gesamten Prozess – von Anbau über Herstellung, Transport und Verkauf – streng regulieren und behördlich überwachen lassen. Als Produktionsstätten sieht die Regierung vor allem den Indoor-Anbau sowie Gewächshäuser vor.

Für den Anbau von Cannabis durch die Vereine und Unternehmen gelten eine Reihe von Regeln:

  • Anbau- und Erntemengen werden begrenzt und sind auf die Deckung des Bedarfs ausgerichtet (in den Vereinigungen)
  • Berichts- und Dokumentationspflicht zu erzeugten Mengen (in den Vereinigungen)
  • Vorgaben zu Qualität und Reinheit, Pflanzenschutzmitteln, Mykotoxinen und Mikroorganismen
  • Vorgaben zu Kontrollsystemen
  • Anforderungen an Qualifikation, Zuverlässigkeit und Bonität an Produzenten
  • Produktion ausschließlich in Deutschland

Auch Eigenanbau von Cannabis soll erlaubt werden. Das Eckpunktepapier sieht dabei drei Pflanzen pro volljähriger Person vor. Die Pflanzen und ihre Erträge müssen vor Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Privatpersonen dürfen ihr selbst angebautes Cannabis jedoch nicht an Dritte weitergeben.

Die nötigen Samen und Stecklinge sollen ebenfalls über die Cannabis-Vereine abgegeben werden – auch an Nicht-Mitglieder. Zusätzlich soll der Kauf von Cannabissamen aus dem EU-Ausland erlaubt sein.

Führerschein: Wirkt sich die Cannabis-Legalisierung auf die Regeln im Straßenverkehr aus?

Ob die Grenzwerte für den Cannabis-Wirkstoff THC im Straßenverkehr im Rahmen der Legalisierung angepasst werden, sollen Fachgremien überprüfen. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2024 feststehen. Das gilt auch für andere Verkehrsbereiche, also die Luft- und Schifffahrt.

Aktuell begehen Fahrer eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie unter Einfluss von Cannabis am Steuer sind. Entscheidend ist dabei der Nachweis der Droge im Blut. Derzeit gilt für THC ein Grenzwert von einem Nanogramm pro Milliliter. Je nach Konsumhäufigkeit wird der Wert noch mehrere Tage nach dem Cannabiskonsum überschritten.

Was passiert nach der Legalisierung mit laufenden Strafverfahren und früheren Verurteilungen wegen Cannabis-Delikten?

Das Cannabis-Gesetz sieht vor, dass rechtskräftige und bisher nicht vollständig vollstreckte Strafen für Cannabis-Delikte, die vom 1. April an nicht mehr strafbar sind, erlassen werden. Bis das Gesetz in Kraft tritt, müsste die Staatsanwaltschaft also zahlreiche Altfälle überprüfen. Die Länder kritisieren diese Mehrbelastung für die Justiz. Der Bund sieht in der Amnestie, also im Straferlass, eine Frage der Gerechtigkeit. Für etwas, das nicht (mehr) verboten ist, dürfe man nicht verurteilt werden.

Welche Maßnahmen gibt es für den Jugendschutz?

Die Bundesregierung und insbesondere Gesundheitsminister Lauterbach argumentieren, dass die Cannabis-Legalisierung einen besseren Gesundheits- und Jugendschutz ermöglicht. Das Eckpunktepapier nennt dabei eine Reihe von Maßnahmen.

Die bedeutendste Maßnahme zum Jugendschutz ist die Altersgrenze von 18 Jahren. Kinder und Jugendliche dürfen kein Cannabis und keine Cannabisprodukte besitzen, Geschäfte nicht betreten und nicht Mitglied in Cannabis-Vereinen werden. Bei einem Verstoß gegen die Alterskontrolle droht den Verkäuferinnen und Verkäufern der Entzug ihrer Lizenz sowie ein Strafverfahren.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung sieht zudem eine Reihe von weiteren Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz vor:

  • Mindestabstände der Clubs und Verkaufsstellen zu Kitas, Schulen sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen (100 Meter beziehungsweise „in Sichtweite“)
  • Begrenzung der Anzahl der Geschäfte in einer Gegend entsprechend der Bevölkerungsdichte
  • Konsumverbot an Orten, an denen sich Kinder und Jugendliche regelmäßig aufhalten (einschließlich Fußgängerzonen bis 20 Uhr)
  • Konsumverbot in der unmittelbaren Nähe von Minderjährigen
  • Frühinterventions- oder Präventionsprogramme bei Erwerb und Besitz von Cannabis durch Jugendliche
  • Flächendeckende Frühinterventionsangebote zur Konsumreflexion
  • Beratungs- und Behandlungsangebote
  • Familiengerichtliche Maßnahmen gegen Sorgeberechtigte, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wird bzw. die Eltern nicht in der Lage sind, etwas dagegen zu tun
  • Strafen für den Verkauf oder die Überlassung von Cannabis an Kinder oder Jugendliche

Welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz plant die Regierung bei der Cannabis-Legalisierung?

Allgemein will die Bundesregierung im Zuge der Legalisierung Aufklärung, Prävention, Beratung und Behandlungsangebote ausbauen. Diese sollen laut Eckpunktepapier vom Oktober 2022 möglichst in der Lebenswelt der Menschen stattfinden. Als mögliche Orte werden dabei Schulen, Berufsschulen, soziale Medien, Sportvereine und die Arbeitswelt genannt. Zusätzlich soll im Rahmen der Cannabis-Legalisierung auch der Nichtraucherschutz ergänzt werden. Die entsprechenden Regeln gelten dann auch, wenn Produkte mit Cannabis geraucht wird.

Diese Maßnahmen zum Gesundheitsschutz nennt die Bundesregierung:

  • Begrenzung der Menge auf 25 Gramm am Tag bzw. 50 Gramm im Monat
  • Beschränkung des Eigenanbaus auf drei weiblich blühende Pflanzen pro Erwachsenen
  • Begrenzung des THC-Werts für Menschen zwischen 18 und 21 Jahren auf 10 Prozent
  • Abgabe von Cannabis nur in Reinform (Blüten oder Harz)
  • Verbot der Abgabe von Alkohol in Vereinen
  • Generelles Werbeverbot für Cannabis und Clubs
  • Ausbau der Präventionsangebote
  • Beratung bei der Abgabe in Vereinen und beim Verkauf in Geschäften
  • Verpackungshinweise zu Risiken und zum THC-Gehalt
  • Optional für Länder: Festlegung maximal eines Cannabis-Vereins pro 6000 Einwohner eines Kreises oder einer Stadt

Die Auswirkungen der Cannabis-Legalisierung auf den Jugend- und Gesundheitsschutz sollen laut der Pläne der Bundesregierung nach vier Jahren überprüft werden. Das Gesetz kann daraufhin angepasst werden.

Wie hoch soll die Cannabissteuer werden?

Zunächst hatte die Bundesregierung mit der Legalisierung auch die Einführung einer besonderen Verbrauchssteuer geplant. Die umgangssprachliche „Cannabissteuer“ ist jedoch nicht mehr vorgesehen. Darin ist lediglich davon die Rede, dass die Umsätze aus dem Verkauf von Cannabisprodukten in den Modellprojekten der Umsatzsteuer unterliegt.

Die „Cannabissteuer“ sollte sich am THC-Gehalt der Cannabisprodukte orientieren, was potenziell gesundheitsschädlichere Produkte teurer machen sollte. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch, dass die neue Steuer zum Gesundheitsschutz beiträgt.

Die Cannabis-Legalisierung würde dem Staat jedoch jährlich einen Milliardenbetrag einbringen. Justus Haucap, Professor am Düsseldorfer Institute for Competition Economics (DICE), und sein Mitarbeiter Leon Knoke gehen von insgesamt 4,7 Milliarden Euro pro Jahr aus. Die Summe setzt sich aus Einnahmen aus einer „Cannabissteuer“, weiteren Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen sowie eingesparten Kosten bei Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden zusammen.

Die Effekte einer möglichen „Cannabissteuer“ auf die staatlichen Einnahmen und Ausgaben der Düsseldorfer Studie vom 21. November 2021 im Überblick:

Art der Einnahmen bzw. AusgabenBeträge in Euro
Cannabissteuer1,8 Milliarden
Umsatzsteuer650 Millionen
Gewerbesteuer26 Millionen
Körperschaftssteuer58,9 Millionen
Lohnsteuer280 Millionen
Sozialversicherungsaufkommen526 Millionen
Eingesparte Polizeikosten1,05 Milliarden
Eingesparte Justizkosten (Staatsanwaltschaft, Gerichte, Vollzug)313 Millionen
Quelle: DICE

Welche Kritik gibt es an der Cannabis-Legalisierung?

Die geplante Cannabis-Legalisierung sorgt trotz der Hoffnungen auf einen besseren Jugend- und Gesundheitsschutz, Entlastung von Polizei und Justiz sowie die Verdrängung des Schwarzmarkts für Kritik. Kritiker warnen dabei vor allem vor den gesundheitlichen Folgen des Cannabiskonsums und Folgestörungen wie Abhängigkeiten, Depressionen, Angststörungen, Psychosen sowie Entwicklungsrückstände bei Jugendlichen. Zudem befürchten sie einen Anstieg von Verkehrsunfällen.

Der Schwarzmarkt kann laut Kritikern nicht verdrängt werden, da sich der illegale Markt Jugendlichen anpasse, die vom legalen Markt ausgeschlossen würden.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) sieht die Cannabis-Legalisierung als „fatales Signal“. „Wir dürfen nicht die Botschaft aussenden, der Konsum von Drogen sei nicht so schlimm.“ Auch die Gewerkschaft der Polizei Bayern (GdP Bayern) warnt davor, „Cannabis ‚weich‘ zu reden und durch eine Teillegalisierung salonfähig zu machen“. Es werde suggeriert, es sei nicht gefährlich, Cannabis zu konsumieren, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der GdP Bayern, Florian Leitner, in einer Mitteilung.

Cannabis-Verbot in Deutschland: Welche Regeln gelten aktuell?

Cannabis gilt bisher noch als „nicht verkehrsfähiges“ Betäubungsmittel und ist daher verboten. Für Anbau, Herstellung, Handel, Import, Export, Kauf und Besitz ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich.

Bei einer geringen Menge können Behörden auf ein Strafverfahren verzichten. Die Richtwerte dazu unterscheiden sich – und sind für Richter sowie die Staatsanwaltschaft nicht bindend.

Was ändert sich für medizinisches Cannabis?

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland bereits seit 2017 erhältlich. Ärzte können bei schweren Krankheiten Cannabis, Cannabisblüten oder -extrakte verschreiben, wenn Alternativen bereits ausgeschöpft sind. Der Anbau von legalem, medizinischen Cannabis wird von einer Agentur gesteuert. Die Agentur vergibt die Produktion von medizinischem Cannabis in einem europaweiten Ausschreibungsverfahren an Unternehmen.

Die Regeln für medizinisches Cannabis sollen durch die Freigabe zu Genusszwecken erleichtert werden. Fortan soll es einfacher für Ärzte werden, Medizinalcannabis zu verschreiben. Es ist weiterhin verschreibungspflichtig. Die sozialrechtlichen Voraussetzungen müssen weiterhin erfüllt werden. Ein besonderes Betäubungsmittelrezept ist künftig aber nicht mehr nötig, ein reguläres Rezept reicht dann aus. Experten gehen davon aus, dass daher künftig mehr Medizinalcannabis verschrieben wird.

Seit wann ist Cannabis in Deutschland verboten?

Das bisher geltende Cannabis-Verbot existiert seit 1929. Nach der Aufnahme von Indischem Hanf in das „Internationale Abkommen über die Betäubungsmittel“ durch den Völkerbund 1925 war Deutschland gezwungen, Herstellung, Import und Export, Handel und Verwendung zu erlassen. Lediglich zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken durfte Cannabis noch genutzt werden.

Am 10. Dezember 1929 wurde Indisches Hanf in das auch Opiumgesetz genannte „Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln“ aufgenommen. Im 1972 in Kraft getretenen Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist Cannabis auch wörtlich erwähnt. Schon seit 1929 gilt: Anbau, Handel, Kauf und Besitz von Cannabis sind in Deutschland strafbar. SPD, Grüne und FDP wollen das jetzt – über 90 Jahre später – ändern.

Quellen

Koalitionsvertrag 2021: „Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“

Karl Lauterbach bei der Bundespressekonferenz am 26. Oktober 2022

Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)

Karl Lauterbach und Cem Özdemir bei der Bundespressekonferenz am 12. April 2023

Bundesgesundheitsministerium: Kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene Eckpunkte eines 2-Säulen-Modells vom 24. März 2023

Deutscher Bundestag: Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Oktober 2023

Rahmenbeschluss 2004/757/JI des Rates vom 25. Oktober 2004 zur Festlegung von Mindestvorschriften über die Tatbestandsmerkmale strafbarer Handlungen und die Strafen im Bereich des illegalen Drogenhandels

Bernhard Wegener: Völker- und europarechtliche Grenzen einer Cannabis-Legalisierung in Deutschland. Rechtsgutachten für die Bayerische Landesregierung

Justus Haucap, Leon Knoke: Fiskalische Auswirkungen einer Cannabislegalisierung in Deutschland: Ein Update

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Fällt das Cannabis-Produkt unter das Betäubungsmittelgesetz?; https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/FAQ/DE/02_Unternehmer/01_Lebensmittel/03_FAQ_Hanf_THC_CBD/01_FAQ_Cannabidiol_CBD.html

Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)

Deutscher Verkehrssicherheitsrat: § 24 a Abs. 2 StVG Grenzwerte; https://drogen.dvr.de/StVG_p24a_a2_Grenzwerte.html

Miriam Frank: Cannabis in der deutschen Geschichte – Allheilmittel oder Droge?; https://www.mdr.de/geschichte/zeitgeschichte-gegenwart/politik-gesellschaft/cannabis-droge-legalisierung-100.html

Rubriklistenbild: © IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON

Kommentare