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CO₂-Abgabe, Gaspreisbremse und Co.: Der Staat will Mieter finanziell entlasten. Doch wie stark werden Mieter wirklich von den Maßnahmen profitieren?
Hannover – CO₂-Abgabe, Gaspreisbremse und die Einmalzahlung sollen Mieter entlasten. Am Montag, dem 14. November, fiel der Beschluss schon mal im Bundesrat, den Weg für die Soforthilfe für Gas- und Fernwärmekunden freizumachen. Diese ist als Überbrückung gedacht, bis die Gaspreisbremse im März greift. Ab 2023 sollen zudem Vermieter sich an den Kosten der Co2-Abgaben beteiligen. Doch wie sehr werden Mieter durch die Maßnahmen tatsächlich entlastet?
Einmalzahlung als Überbrückung der Gaspreisbremse – wie sehr hilft sie Mietern wirklich?
Die Soforthilfe bzw. Einmalzahlung für Verbraucher soll im Dezember erfolgen. Gebäuden mit einer Gasheizung bleibt also die Abschlagszahlung für Dezember durch die Gaspreisbremse erspart. Gelten soll das für private Haushalte und kleine bis mittlere Unternehmen. Für Mieterinnen oder Mieter mit einem eigenen Gasanschluss soll die Pflicht, im Dezember 2022 die vertraglich vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung zu leisten, entfallen.
Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gasanschluss, welche eine Heizkostenabrechnung über Ihren Vermieter erhalten, sollen eine Gutschrift innerhalb Ihrer nächsten Betriebskostenabrechnung erhalten, sagte Julia Schröder, Projektleitung Energiepreissteigerungen, von der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Einmalzahlung bedeutet nicht, dass Mieter mit der nächsten Heizkostenabrechnung Geld zurückerhalten. Die Übernahme des Dezember-Abschlags würde für viele „nur“ bedeuten, dass ihre Nachzahlung etwas geringer ausfällt, weil die Heizkosten insgesamt deutlich steigen, so Schröder gegenüber kreiszeitung.de. Damit sollen Mieterinnen und Mieter von der Entlastung zu dem Zeitpunkt profitieren, in dem sie die gesamte Preissteigerung des Jahres 2022 durch eventuelle Nachzahlungen tragen müssten.
Einmalzahlung für Mieter ist im Bundesrat beschlossen – für einige Mieter gelten Besonderheiten
Für einige Mieter gelten laut Schröder Besonderheiten: Wurde die Betriebskostenvorauszahlung wegen gestiegener Gas- oder Wärmekosten in den letzten neun Monaten bereits vor Inkrafttreten der Einmalzahlung erhöht, muss der Erhöhungsbetrag im Dezember nicht bezahlt werden.
In Gebäuden mit Zentralheizung muss nach dem vorliegenden Entwurf außerdem ein Viertel der im Dezember 2022 anfallenden Betriebskosten nicht bezahlt werden, wenn der Mietvertrag in den letzten neun Monaten neu geschlossen wurde. Bei den Neuverträgen wurde die Höhe der Betriebskostenvorauszahlung dem aktuellen Preisniveau vermutlich angepasst.
Gaspreisbremse soll schon ab Februar greifen – was das für Mieter bedeutet
Ab März 2023, möglicherweise ab Februar, soll eine Gaspreisbremse greifen. Die Gaspreisbremse soll bis mindestens Ende April 2024 gelten. Verbraucher zahlen dann auf einen Basisverbrauch (80 Prozent des bisherigen Verbrauchs) maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Liegt der Verbrauch oberhalb des Verbrauchwerts, zahlen Mieter die Preise ihres jeweiligen Gasliefervertrags gelten. Bei einem Mehrverbrauch müssten Verbraucherinnen und Verbraucher für diesen Teil also deutlich mehr zahlen, so Schröder. Entscheidend für das Sparen beim Heizungsverbrauch ist übrigens die Temperatur: Mieter sollten ab folgender Außentemperatur die Heizung anstellen.
Co2-Abgabe: Künftig soll der Vermieter Kosten für das Heizen übernehmen
Die Kosten der CO₂-Abgaben für Wohnhäuser haben die Mieter bisher grundsätzlich alleine tragen müssen. Durch die neue Kostenregelung der CO₂-Abgaben, sollen Mieter entlastet werden. Die Kostenaufteilung soll künftig zwischen null und 95 Prozent der Abgabe betragen. Hintergrund der neuen Regelung ist, dass Vermieter dazu bewegt werden sollen, ihre Wohnhäuser klimafreundlicher umzurüsten.
Die CO₂-Kosten zwischen Mietern und Vermietern sollen künftig danach aufgeteilt werden, wie viel Brennstoff verbraucht wurde. Je ineffizienter das Gebäude, desto höher der Anteil der Vermieterin oder des Vermieters. Wie hoch die Entlastung im Einzelfall ist, hängt aber nach wie vor vom Haus beziehungsweise von dessen Effizienzklasse ab. In welcher Effizienzklasse ihr Haus eingruppiert ist, erfahren Mieter zum Beispiel aus dem Energieausweis, sagte Schröder gegenüber der Kreiszeitung.
Übrigens: Unabhängig von den Entlasungsmaßnahmen hatte ein Vermieter die Initiative ergriffen, um seine Mieter zu entlasen: Ein Vermieter erlässt seinen Mietern 120 Euro aufgrund der steigenden Energiepreise.
