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Eine mögliche Maskenpflicht in Innenräumen könnte nur für bestimmte Personen gelten. Doch die Länder sträuben sich gegen den Gesetzesentwurf der Regierung.
München/Berlin – Seit mehr als zwei Jahren beschäftigt das Coronavirus die Politik. Die aktuell gültigen Corona-Regelungen laufen im Oktober aus. Zeit also, nachzulegen.
Ein erster Gesetzentwurf hatte eine Ausnahmeregelung der Maskenpflicht in Innenräumen vorgesehen. So könnte diese für Menschen entfallen, die die vollständig geimpft sind und deren letzte Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Kritik kam von den Ländern: Die Umsetzung einer solchen Regelung sei kaum zu handhaben. Jetzt scheint die Ampel-Koalition auf die Kritik einzugehen.
Maskenpflicht in Innenräumen - Ausnahmeregelung für Länder freiwillig
Die Länder müssen diese Regelung offenbar nicht zwingend umsetzen. Sie wird in eine „Kann“-Regelung umgewandelt, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf Koalitionskreise. Die „Kann“-Ausnahme soll demnach auch im Fall von genesenen Menschen gelten. Eine zwingende Ausnahme von der Maskenpflicht soll es weiterhin nur dann geben, wenn die Person frisch getestet ist.
Mit den Änderungen an der Vorlage ging die Ampel offenbar auf die Forderung vieler Bundesländer ein. Zuvor hatte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek die im Gesetzesentwurf enthaltene Ausnahmeregelung der Maskenpflicht in Innenräumen kritisiert. Er forderte, den Entwurf vor den Beratungen anzupassen. Holetschek sagte, dass solch eine Regelung im Vollzug nicht umsetzbar sei.
Maskenpflicht in Innenräumen - Länder kritisieren Pläne der Regierung
Holetschek hat das „Drei-Monats-Intervall“ bereits mehrfach kritisiert. Es sei den Menschen kaum vermittelbar und entspreche auch nicht der Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Der Minister warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zudem vor, die Länder in die Planungen für den Corona-Herbst nicht wie angekündigt eingebunden zu haben. Die Bitte der Länder, im Infektionsschutzgesetz konkrete Parameter für das Inkrafttreten bestimmter Schutzkonzepte zu verankern, erfüllt die Koalition hingegen wohl nicht, wie das RND berichtete.
Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Grundlagen für die Corona-Schutzmaßnahmen im Herbst legen. Die Ministerrunde soll eine Formulierungshilfe von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beschließen. Diese sieht vor, dass die Länder ab dem 1. Oktober wieder eine Maskenpflicht in Innenräumen einführen können - unabhängig von der Inzidenz. Lauterbach wollte für das Tragen in Innenräume die Ausnahme einführen. (vk/AFP/dpa)
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