Cyberangriffe und Desinformation: Bedrohung der Bundestagswahl
VonKilian Beck
schließen
Der Verfassungsschutz warnt vor ausländischer Einflussnahme auf die Bundestagswahl. Besonders Russland steht im Fokus der Behörde.
Berlin – Der Verfassungsschutz hat vor ausländischen Einflussversuchen auf die anstehenden Neuwahlen zum Deutschen Bundestag gewarnt. Es wurde darauf hingewiesen, dass „Einzukalkulieren sind Aktionen der Desinformation und Diskreditierung, Cyberangriffe sowie Spionage und Sabotage“. Die Absicht dahinter sei, „im Verborgenen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen Einfluss“ auf Entscheidungsträger und den demokratischen Willensbildungsprozess in Deutschland zu nehmen.
Einflussnahme auf Bundestagswahl – Bedrohung aus Russland
Besonders Russland wurde als potenzielle Quelle solcher Einflussversuche identifiziert. Wegen des Ukraine-Krieges habe das Land ein besonderes Interesse daran Deutschland zu destabilisieren. Der Verfassungsschutz hat in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Behörden eine Task Force gebildet, um sich auf mögliche Einflussversuche, insbesondere im Cyber- und Informationsraum, vorzubereiten.
Russlands „Informationskrieg“ könnte zur Bundestagswahl gefährlich werden
Desinformation und Propaganda könnten als Mittel zur Täuschung und Beeinflussung der Bevölkerung eingesetzt werden. Es wurde auch die Möglichkeit gezielter Diskreditierungen unerwünschter Kandidaten und das Schüren von Zweifeln an der Rechtmäßigkeit und korrekten Durchführung der Wahl in Betracht gezogen.
Russland habe seit 2023 die Verbreitung prorussischer und anti-westlicher Narrative intensiviert und spricht selbst von einem „Informationskrieg“. Das Ziel dahinter ist es, „Unsicherheiten und Spaltungslinien in der deutschen Gesellschaft zu erzeugen beziehungsweise zu vertiefen, die Bereitschaft für die Unterstützung der Ukraine zu mindern und in diesem Sinne Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen“, so der Verfassungsschutz.
Auch nach „Voice of Europe“: Russlands Desinformation bleibt Gefahr bei Bundestagswahl
Als Beispiel für solche Einflussversuche wurde das mittlerweile aufgelöste Medium „Voice of Europe“ genannt, das gezielt Desinformationen verbreitet haben soll. Im Zuge von Ermittlungen wurden im Sommer 2024 mehrere Wohnungen des AfD-Politikers Petr Bystron durchsucht, dem vorgeworfen wurde, Geld aus dem Netzwerk um „Voice of Europe“ angenommen zu haben. Bystron hat alle Vorwürfe zurückgewiesen.
Cyberangriffe könnten ebenfalls zur Einflussnahme genutzt werden. Das Stehlen, Manipulieren und Veröffentlichen von Informationen gehöre heute zum Repertoire ausländischer Mächte, hieß es vom Inlandsnachrichtendienst. Künstliche Intelligenz könnte zur Verbreitung von Desinformationen eingesetzt werden. „So können täuschend echte sogenannte Deepfake-Videos oder auch -Stimmaufnahmen erstellt werden, die Wählerinnen und Wähler täuschen sollen“, so der Verfassungsschutz.
„Ghostwriter“ und „APT28“ Russlands Hacker bedrohen Wahlen in Europa und Parteien in Deutschland
Bereits bei der Bundestagswahl 2021 haben Hackergruppen versucht, das Wahlergebnis zu beeinflussen. Der politische Raum wurde damals mit Phishing-E-Mails überschwemmt, berichtete der Nachrichtendienst. Zwei Hackergruppen seien in diesem Zusammenhang besonders aufgefallen. Mindestens eine davon, die Gruppe „Ghostwriter“, konnte Russland zugeordnet werden und habe bereits versucht, sich in Polens Wahl einzumischen.
Kabinett Scholz: Nach dem Ampel-Aus kommt Rot-Grün ohne Mehrheit
Laut dem Nachrichtenmagazin Spiegel wurden auch die SPD und die CDU 2023 gehackt. Der Cyberangriff auf die SPD-Bundestagsfraktion konnte demnach einer vom russischen Militärgeheimdienst GRU gesteuerten Einheit namens „APT28“ zugeordnet werden, auf die auch der Verfassungsschutz hinwies.
Einflussnahme über Parteien und Sabotageversuche aus Russland möglich
Neben dem digitalen Raum warnte der Verfassungsschutz auch vor Einflussnahme durch bilaterale Gesprächskanäle, Thinktanks, Partnerschaftsvereine oder wirtschaftliche und wissenschaftliche Kooperationen. Auch die gezielte Förderung von Personen, Parteien und Bewegungen könnte als Mittel zur Einflussnahme aus dem Ausland dienen. Es wurde auch die Möglichkeit von Sabotageakten in Betracht gezogen, insbesondere angesichts der zunehmenden Beschädigung kritischer Infrastruktur seit Beginn des Ukraine-Krieges. (kb mit dpa)