Die Wohnungsknappheit in Deutschland verschärft sich zunehmend aufgrund steigender Mieten und der Kostenkrise im Baugewerbe.
Berlin in Deutschland - Steigende Mieten und Baugewerbe in der Kostenkrise - der Wohnungsmangel in Deutschland verschärft sich zusehends. Für den Bau- und Wohnungsgipfel im Kanzleramt hat die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket zur Ankurbelung des Wohnungsbaus erarbeitet. Bauen soll damit einfacher und Familien und Bedürftige sollen besonders gestützt werden. Ein Überblick:
Keine verschärften Energiestandards oder Sanierungspflicht
„Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten ist die Verankerung von EH-40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr nötig und wird ausgesetzt“, heißt es in dem Papier, das AFP vorlag. Laut Koalitionsvertrag sollte der Energieeffizienzstandard EH-40 eigentlich ab Anfang 2025 vorgeschrieben werden. Die Baubranche hatte dies angesichts der stark gestiegenen Baukosten seit Monaten scharf kritisiert.
Auch von ihrem Einsatz für eine Sanierungspflicht auf EU-Ebene nimmt die Bundesregierung Abstand. „Verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude“ sollen ausgeschlossen werden.
Geld für Wohneigentum und speziell für Familien
Die Bundesregierung hatte bereits das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ auf den Weg gebracht, allerdings wurde es bislang kaum genutzt. Um dies zu ändern, wurde nun eine Anhebung der Höchstgrenze beim zu versteuernden Einkommen potenzieller Empfänger beschlossen. Künftig sollen die KfW-Kredite an Haushalte mit bis zu 90.000 Euro Jahreseinkommen gezahlt werden können. Derzeit sind es 60.000 Euro. Der Kredithöchstbetrag soll zudem um 30.000 Euro steigen.
Geld für Heizungstausch
Auch an die im Zuge des Heizungsgesetzes geplanten Fördersätze für den Heizungstausch will die Bundesregierung dem Papier nach noch einmal rangehen: Der maximale Fördersatz soll von 70 auf 75 Prozent steigen. Der sogenannte Speed-Bonus, der gewährt wird, wenn Heizungen vorzeitig klimafreundlich ersetzt werden, steigt für die Jahre 2024 und 2025 von 20 auf 25 Prozent und soll nicht nur Eigentümern im Eigenheim, sondern auch Wohnungsunternehmen und Vermietern zustehen.
Geld für Sanierungsprojekte
Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen für ein Wohneigentumsprogramm „Jung kauft Alt“ bereitgestellt werden. Käufer von sanierungsbedürftigen Bestandsgebäuden sollen diese Gelder unter Sanierungsauflagen erhalten. Außerdem soll ein neuer Topf für Eigentümer und Investoren geöffnet werden, die Gewerbeimmobilien sanieren und zu Wohnraum umbauen. Die Bundesregierung verweist auf großes Potenzial in diesem Bereich, weil es seit der Corona-Pandemie mehr und mehr Leerstand etwa in Bürogebäuden gebe.
Weniger Geld für den Fiskus
Die Bundesregierung wolle „den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer (z.B. durch einen Freibetrag) ermöglichen“, heißt es in dem Papier. Ein konkreter Vorschlag dafür sei den Ländern unterbreitet worden. „Bislang lehnt eine Mehrheit der Länder, deren Belange bei Änderungen des Grunderwerbsteuergesetzes aufgrund deren alleiniger Ertragskompetenz besonderer Berücksichtigung bedürfen, den Vorschlag jedoch ab“, heißt es einschränkend weiter. Die Gespräche würden fortgesetzt.
Verfahrensbeschleunigung und Bürokratieabbau
Für Städte und Kommunen „mit angespannten Wohnungsmärkten“ soll der Bau von bezahlbarem Wohnraum vereinfacht und beschleunigt werden. Dafür soll das Baugesetzbuch um eine bis Ende 2026 befristete Sonderregelung ergänzt werden. Außerdem sollen in den Verwaltungsvorschriften zum Lärmschutz „in Form einer Experimentierklausel die Lärmrichtwerte bei heranrückender Wohnbebauung an Gewerbebetriebe“ angehoben werden. Die jeweilige Gemeinde könnte dann Gebiete etwa in der Nähe von Fabriken zur Bebauung freigeben.
Weitere Punkte
Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung listet außerdem eine Reihe von bereits angekündigten oder beschlossenen Schritten auf. Darunter sind etwa im Juli angekündigte staatliche Mittel in Höhe von 18,15 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau oder die im Entwurf für das Wachstumschancengesetz verankerte Anhebung der degressiven AfA (Absetzung für Abnutzung), die höhere steuerliche Abschreibungen von Baukosten ermöglichen soll. pe/hcy