Bundestag berät erstmals über AfD-Verbot – zwei Anträge eingebracht
VonPaula Völkner
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124 Abgeordnete haben einen Antrag für ein AfD-Verbotsverfahren eingebracht. Eine weitere Gruppe will zunächst eine rechtliche Prüfung. Der Bundestag berät.
Update vom 30. Januar, 19.31 Uhr: Ein Verbotsverfahren gegen die AfD bleibt im Bundestag umstritten. Bei einer emotionalen Plenardebatte zeigte sich, dass die Meinungsverschiedenheiten mitunter quer durch die einzelnen Parteien gehen. Der CDU-Abgeordnete Marco Wanderwitz betonte, der deutsche Staat könne die AfD nicht länger ertragen, „ohne langfristig irreparablen Schaden an seiner Substanz zu nehmen“. Sein Parteikollege Philipp Amthor warnte hingegen vor der Gefahr, dass sich die AfD bei einem Scheitern des Verfahrens „ein demokratisches Gütesiegel anheftet, das ihr nicht zusteht“.
Noch skeptischer zeigte sich FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle. Er sagte, schon jetzt gebe es bei vielen Menschen eine Entfremdung zu den Institutionen der liberalen Demokratie. Diese Entwicklung würde durch ein Verbotsverfahren nicht beendet, sondern noch verstärkt. Der AfD-Parlamentarier Peter Boehringer bezeichnete die Forderung nach einem Verbot seiner Partei naturgemäß als absurd: „Selbstverständlich liegt der AfD in ihrer gesamten Breite nichts ferner als die Verletzung des Demokratieprinzips.“
Erste Debatte im Bundestag über AfD-Verbot – zwei fraktionsübergreifende Anträge
Erstmeldung: Berlin – Nach einem turbulenten Tag im Deutschen Bundestag geht die Sitzungswoche am Donnerstag (30. Januar) weiter. Nach dem Eklat um die AfD-Zustimmung eines Migrations-Antrags der Union steht zum ersten Mal eine Debatte über ein AfD-Verbot auf der Tagesordnung im Bundestag. Zwei Anträge werden im Plenum beraten.
Eine Gruppe aus 124 fraktionsübergreifenden Abgeordneten hat einen Antrag eingebracht, der auf ein AfD-Verbotsverfahren abzielt. Sie wollen erreichen, dass der Bundestag beim Bundesverfassungsgericht ein AfD-Parteienverbot beantragt. Eine zweite Gruppe von rund 40 Grünen-Abgeordneten will einem möglichen Verbotsantrag eine rechtliche Prüfung vorschalten.
Die AfD-Spitze im Wandel der Zeit: von Bernd Lucke bis Alice Weidel
Zur sofortigen Abstimmung wird es wahrscheinlich nicht kommen. Der Antrag könnte stattdessen an den Innenausschuss überwiesen werden.
Bundestag berät über AfD-Verbot: Juristen veröffentlichen Gutachten - „Aussicht auf Erfolg“
Zuletzt erhielten die Antragsteller Unterstützung von Juristen für ihr Vorhaben. Ende November wandten sich 17 Verfassungsrechtler mit einer „Rechtswissenschaftlichen Stellungnahme zu einem Parteiverbotsverfahren gegen die AfD“ an den Innen- und den Rechtsausschuss des Bundestags. Das Fazit lautete: „Wir sind der Auffassung, dass ein solches Parteiverbotsverfahren (…) Aussicht auf Erfolg hat.“
Auch richteten sich jüngst mehr als 200 Juristen in einem offenen Brief mit der Forderung nach einem AfD-Verbotsverfahren an die Bundesregierung und Abgeordnete. Demzufolge seien sämtliche Voraussetzungen für ein Verfahren gegeben.
Debatte über AfD-Verbot nach Abstimmung über Migrations-Pläne der Union am Mittwoch
Die Diskussion über ein mögliches Verbot der AfD wird mit Spannung erwartet, insbesondere im Kontext der jüngsten Entwicklungen im Bundestag am Mittwoch. Die Union bekam mit Unterstützung der AfD eine Mehrheit für einen Antrag für eine strengere Migrationspolitik, was zu einem beispiellosen Eklat führte. Vertreter von SPD, Grünen und Linken verurteilten die Zusammenarbeit mit den Rechtspopulisten scharf. Dennoch äußerten sich zuletzt auch SPD-Politiker wie Kanzler Olaf Scholz skeptisch gegenüber einem AfD-Verbotsverfahren zu diesem Zeitpunkt – wenige Wochen vor der Bundestagswahl.
Debatte über AfD-Verbot im Bundestag: Hürden für ein Parteienverbot
Ein Verbotsverfahren können die Verfassungsorgane Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beantragen. Im Bundestag ist dafür eine Mehrheit der Abgeordneten erforderlich, was aktuell 367 Parlamentariern entspricht. Über das Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. Die Richter in Karlsruhe würden dann prüfen, ob die AfD nach Artikel 21 Grundgesetz verfassungswidrig ist. Ihr müsste in einem solchen Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. (pav mit Agenturen)