Energiekosten

Energiepauschale versteuert: Was von den 300 Euro netto übrig bleibt

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Gaskrise in Deutschland: Verbraucher erwarten hohe Kosten. Zum Glück gibt es die Energiepauschale. Doch die 300 Euro werden versteuert. Was bleibt netto übrig?

Berlin – Ob Strom, Gas oder Sprit: Die Deutschen müssen bei den Energiekosten immer tiefer in die Tasche greifen. Experten halten eine Verdreifachung der Nebenkostenabrechnung durchaus für möglich. Vor allem die neue Gasumlage treibt vielen Hausbesitzern und Wohnungsmietern die Sorgenfalten auf die Stirn. Als Ausgleich winkt bislang nur die Auszahlung der Energiekostenpauschale aus dem Entlastungspaket 2022. Doch die 300 Euro sind nur für eine kleine Personengruppe steuerfrei. Die meisten Arbeitnehmer müssen dem Fiskus einen Anteil zurückzahlen. Doch wie viel bleibt dann übrig? Hier der Brutto-Netto-Vergleich.

Energiepauschale: Was von den 300 Euro versteuert werden muss und was netto nach Auszahlung übrig bleibt

Die Energiepauschale ist von der Ampel-Koalition als Einmalzahlung geplant. Ab September werden die Arbeitnehmer in Deutschland die 300 Euro bekommen. Die Auszahlung der Energiepreispauschale an die Deutschen muss nicht extra beantragt werden. Sie soll von den Arbeitgebern direkt auf das Konto überwiesen werden. Doch die Ausgleichszahlung für die hohen Energiekosten, die vor allem durch den Ukraine-Konflikt so in die Höhe geschossen sind, sind für die meisten Empfänger nicht steuerfrei. Für den Großteil ist die Energiepauschale steuerpflichtig.

Will von der Energiepauschale bei der Steuer was zurück: Finanzminister Christian Lindner (FDP).

Bei dem Energiebonus gilt ein Freibetrag. Nur wer unter dieser Einkommensgrenze verdient, wird die vollen 300 Euro behalten dürfen. Im Jahr 2022 soll der Freibetrag bei 10.347 Euro liegen. Für Verheiratete gilt eine Grenze von 20.694 Euro. Nur Arbeitnehmer, die mehr verdienen, sind verpflichtet Einkommenssteuer zu bezahlen – und ergo die Energiepauschale zu versteuern. Alle mit einem höheren Haushaltseinkommen müssen den Bonus beim Fiskus angeben.

300 Euro Energiepauschale: Einmalzahlung ist steuerpflichtig – Brutto-Netto-Vergleich zeigt Staffelung

Für alle Arbeitnehmer in Deutschland ist die Steuerabgabe auf die ausgezahlte Einmalzahlung gestaffelt – je nach Bruttojahreseinkommen. Im Schnitt bleiben den meisten Bezieher von den 300 Euro brutto am Ende nur 193 Euro netto übrig. Das geht aus Berechnungen des Bundesfinanzministeriums hervor, über das kürzlich die Funke Mediengruppe berichtete. Dies bezieht sich auf Vollzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Bruttojahresgehalt von 54.304 Euro. Wer höher verdient, muss mehr bei der Steuer abgeben. Dem Bericht zufolge reicht die individuelle Spanne dabei von 0 Euro bis zur Höchstgrenze von 142 Euro.

Nach Abzug der Steuer: Was landet von der Energiepreispauschale auf dem Konto – die Übersicht

Die genaue Höhe der Abgabe hängt aber von vielen Faktoren ab: Höhe des Einkommens, Steuerklasse, Familienstand. Der Bund der Steuerzahler hat bereits mehrere Vergleichsrechnungen angestellt. Daraus geht hervor: Wer bekommt von der Energiepauschale wie viel? Wieviel bleibt vom Energiebonus netto auf dem Konto? Hier eine detailiertere Übersicht:

  • Beispiele im Brutto-Netto-Rechner – das bleibt von der Energiepreispauschale übrig
  • Jahresgehalt von 72.000 Euro: Ein Single in der Steuerklasse 1 mit diesem Verdienst erhält am Ende 181,80 Euro Energiepreispauschale. Der Spitzensteuersatz kommt in dieser Steuerklasse voll zum Einsatz. Für einen verheirateten Arbeitnehmer mit einem Kind, Steuerklasse 4 und dem gleichen Jahresgehalt, fällt nach den steuerlichen Abzügen eine Energiepauschale in Höhe von 184,34 Euro an.
  • Jahresgehalt von 45.000 Euro: Ein verheirateter Arbeitnehmer mit Kind, Steuerklasse 4, kann immerhin mit einer Energiepauschale in Höhe von 216,33 Euro rechnen.
  • Jahresgehalt von 15.000 Euro: Der Arbeitnehmer darf sich über 248,83 Euro freuen. Ist er aber in Steuerklasse 3 eingetragen, bleibt er unter dem Grundfreibetrag und muss keine Steuern auf die Energiepauschale zahlen. In diesem Fall bekommt er die kompletten 300 Euro.

Energiepauschale von 300 Euro aus dem Entlastungspaket 2022 berechnen – wer bekommt die 300 Euro?

Die Energiepreispauschale richtet sich vor allem aber an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer. Selbstständige bekommen die Einmalzahlung nicht. Sie sollen über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung entlastet werden. Auch Rentnerinnen und Rentner gehen im Entlastungspaket leer aus – sehr zum Verdruss vieler Sozialverbände. Aber Arbeitnehmer, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dadurch unbegrenzt steuerpflichtig sind, werden die einmalige 300 Euro Energiepauschale bekommen. Nach Darstellung vom Bundesfinanzministerium sind das:

  • Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Richter, Soldaten
  • Minijobber und alle Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
  • Arbeitnehmer in der passiven Phase der Altersteilzeit
  • Wer ein Wertguthaben bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) anspart
  • Wer Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst leistet
  • Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält (etwa für den Mutterschutz) 
  • Wer ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht (etwa ehrenamtliche Übungsleiter)
  • Werkstudenten oder Studenten im entgeltlichen Praktikum
  • Wer in einer Behindertenwerkstatt tätig ist
  • Wer in einem aktiven Dienstverhältnis Lohnersatzleistungen bezieht, darunter Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Verdienstausfallentschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz und Transferkurzarbeitergeld

Insgesamt pumpt die Politik mehr als 13 Milliarden Euro in die Sonderzahlung. Die Energiepauschale ist dabei das Herzstück in dem Entlastungspaket 2022, zu dem auch das 9-Euro-Ticket, der Tankrabatt, der Hartz-IV-Zuschuss und der Kinderbonus zählen. Nachdem die Energiepreise bereits Anfang des Jahres unter Druck geraten waren, liefen sie infolge des Ukraine-Krieges und der anschließenden Gaskrise in Deutschland aus dem Ruder. Experten halten es durchaus für möglich, dass die Preise für Strom, Gas, Benzin und Diesel weiter steigen werden, weswegen der Ruf nach einem neuen Entlastungspaket bereits laut geworden ist.

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Neues Entlastungspaket: Finanzminister Christian Lindner steht bei neuen Vorhaben auf der Bremse

Vorschläge zu einem dritten Entlastungspaket gibt es reichlich. Zuletzt stand Finanzminister Christian Lindner (FDP) aber auf der Bremse und vertröstete die Deutschen. Der Staat könne nicht alle Belastungen ausgleichen und der Bundeshaushalt sei durch das aktuelle Entlastungspaket bereits über Gebühr belastet, sagte der Liberale mantramäßig.

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Doch nachdem Russland seine Gaslieferung durch die Nordstream 1-Pipeline weiter gedrosselt hat, steuert Deutschland auf einen harten Winter zu. Einschnitte sind wegen eines drohenden Engpasses zu befürchten. Weil die Energieversorger jetzt am Weltmarkt teuer Alternativen einkaufen müssen, sind die Kosten weiter unter Druck. Mit einer Gasumlage sollen die Preissteigerungen aufgefangen werden. Doch auf die Verbraucher kommen damit neue Kosten zu. Die Energiepauschale ist für viele Haushalte dringend nötig. Doch durch den Steuerabzug bleibt netto nicht alles übrig.

Rubriklistenbild: © Jörg Carstensen/Axel Heimken/Jasper Jacobs/dpa/Sascha Steinach/imago/Montage

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