Völkermord-Klage

UN-Gericht fordert Israel zu Verbesserung der Lage in Gaza auf

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Eine Wand in Israels Nationalbibliothek mit den Bildern der identifizierten Toten vom 7. Oktober.
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Der Internationale Gerichtshof fordert Israel dazu auf, mehr humanitäre Hilfe für die Menschen in Gaza zu ermöglichen. Die Klage von Südafrika ist damit noch nicht erledigt.

Das Gericht hat gesprochen: „Die katastrophale humanitäre Lage in Gaza droht sich weiter zu verschlimmern“, wenn man nichts unternehme, urteilt der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag. Israel müsse handeln, ist das Gericht überzeugt – und weist damit den israelischen Vorwurf, die Klage Südafrikas sei aus der Luft gegriffen und daher zurückzuweisen, klar zurück.

Die Maßnahmen, die der Gerichtshof Israel nun auferlegt, sind aber alles andere als konkret. Von der Verhängung einer Waffenruhe sah das Gericht ab. Es trug Israel lediglich auf, auf die Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Genozidkonvention zu achten und dafür zu sorgen, dass sich die Armee im Gaza-Einsatz auch daran halte.

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Dabei geht es nicht nur um die Kampftaktik der Armee, sondern auch um die horrenden Lebensumstände im Gazastreifen. Unter anderem müsse Israel dafür sorgen, dass keine Geburten verhindert würden. Zuvor hatte der Gerichtshof UN-Zahlen zitiert, wonach die katastrophale Lage in Gaza Schwangerschaften und Geburten gefährdet.

Das Gericht trug Israel auch auf, „sofort wirksame Maßnahmen“ zu ergreifen, um etwas gegen die lebensbedrohenden Bedingungen in Gaza zu unternehmen. Wie vielfach erwartet, ließ sich das Gericht vom Vorwurf der Anstachelung zum Völkermord überzeugen: Aussagen hochrangiger Politiker, darunter Verteidigungsminister Joav Gallant und Staatspräsident Itzchak Herzog, dienten dem Gericht als Indiz, dass die israelische Justiz zu wenig gegen solche hetzerischen Aufrufe unternehme. Das müsse sich ändern, verlangt das Gericht.

Israel soll demnächst Bericht vorlegen

Ganz unkonkret blieb es dann aber doch nicht: Der Gerichtshof fordert Israel auf, binnen eines Monats einen Bericht abzuliefern, in dem dargelegt wird, was der Staat unternimmt, um all die Punkte zu erfüllen. Diesen Bericht könne Südafrika dann kommentieren. Bericht und Kommentar werden dann wohl ins weitere Verfahren einfließen.

Begeht Israel in Gaza also Völkermord? Um diese Frage ging es in diesem Verfahrensschritt noch nicht. Das Gericht muss das im Hauptverfahren klären, eine Antwort wird es wohl erst in mehreren Jahren geben. Der IGH hat Israel aber aufgetragen, alles zu tun, damit keine Beweise vertuscht werden, die für das Verfahren wichtig sein könnten.

Zwei der Maßnahmen fanden übrigens auch die Zustimmung des israelischen Ad-hoc-Richters Aharon Barak: Auch Barak war der Meinung, dass Israel konkrete Schritte unternehmen müsse, um Anstachelung zum Genozid zu verhindern und die humanitäre Lage im Gazastreifen zu entspannen. Alle Maßnahmen fanden außer bei Barak nur eine Gegenstimme, sie kam durchwegs von Richterin Julia Sebutinde aus Uganda.

„Krieg, den Israel nicht begonnen und nicht gewollt hat“

Im Vorfeld hatte die Urteilsverkündung in Israel für einige Nervosität gesorgt. Am Donnerstag hatte Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu Vertreter:innen der Justiz und der Regierung in Tel Aviv für eine kurzfristig angesetzte Strategiebesprechung zusammengetrommelt, um zu beraten, wie man sich auf den „Worst Case“ vorbereiten könnte.

Israel hatte sich vor dem Gericht damit verteidigt, dass man in Gaza in einen extrem komplexen Krieg verwickelt sei. „Ein Krieg, den Israel nicht begonnen und nicht gewollt hat“, wie einer der Juristen vor dem IGH betonte. Zudem sei die hohe Zahl an toten Zivilist:innen in Gaza Folge der Hamas’schen Taktik, sich hinter zivilen Zielen zu verstecken. Israels Armee unternehme viel, um übermäßigen Schaden in der Zivilbevölkerung abzuwenden, sagten die israelischen Vertreter:innen in der Verhandlung vor zwei Wochen in Den Haag. Sie verwiesen unter anderem auf die Evakuierungsaufrufe der Armee an die Zivilbevölkerung. Diese dienten dazu, die Menschen aus der Kampfzone und in ruhigere Gebiete im Süden des Gazastreifens zu leiten.

Südafrika argumentierte, dass selbst diese Gebiete nicht sicher seien, und dass die Evakuierung selbst schon in genozidaler Absicht stattgefunden habe. Begründet wurde dies mit der katastrophalen humanitären Lage im Süden. Denn der Massenhunger treffe alle Menschen in Gaza, nicht nur Hamas-Kämpfer – oder diese sogar am wenigsten.

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