Der Europäische Gerichtshof könnte Deutschland verklagen: Es gibt Zweifel um mutmaßlich diskriminierende Familienleistungen aus Bayern, die nicht aus dem Weg geräumt werden können.
Brüssel - Die EU-Kommission hatte bereits im November 2021 ein Verfahren wegen des umstrittenen Leistungssystems gegen Deutschland eingeleitet. Da die anschließende Stellungnahme aus Berlin aus Sicht der EU-Kommission die Bedenken nicht ausräumen konnte, habe die Bundesrepublik nun zwei Monate Zeit, notwendige Maßnahmen zu ergreifen - ansonsten könnte der Fall vor dem EuGH landen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.
Konkret gehe es um ein in Bayern eingeführtes System für Unterstützungen von Familien mit Kindern im Alter von bis zu drei Jahren, hieß es in der Mitteilung. Im Rahmen dieser Regelung erhielten EU-Bürger, deren Kinder in einem der 15 Mitgliedstaaten wohnten, in denen die Lebenshaltungskosten niedriger seien als in Bayern, einen geringeren Betrag.
Vonseiten der Kommission gebe es Bedenken, dass diese Vorschriften gegen EU-Recht verstoßen, da EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ungleich behandelt und somit womöglich diskriminiert werden. Darüber hinaus verstoßen die Vorschriften den Angaben zufolge gegen EU-Regeln zur Arbeitnehmerfreizügigkeit. (dpa)