VonUrsula Rüssmannschließen
Die Verfassungsbeschwerde betrifft auch rund 900 weitere Afghanen, die in Pakistan mit Aufnahmezusage auf ein Visum warten.
Die Bundesregierung muss sich für ihren Blockadekurs gegenüber rund 2000 afghanischen Gefährdeten in Pakistan, die trotz Aufnahmezusage seit Monaten keine Visa bekommen, nun vor dem Bundesverfassungsgericht rechtfertigen. Nichtsdestotrotz forciert Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) seine Anstrengungen, bald regelmäßig nach Afghanistan abzuschieben. Im Oktober sollen deutsche Beamte in Kabul direkt mit den Taliban verhandeln. Unterdessen spitzt sich die Lage in Afghanistan weiter zu, nachdem die Taliban die Internetverbindungen im Land gekappt haben – „um Unmoral zu verhindern“, so ihr oberster Führer Haibatullah Achundsada.
In Karlsruhe klagen nun ehemaliger hoher afghanischer Richter und seine Familie, der trotz deutschen Aufnahmeversprechens seit Ende 2022 in Pakistan festsitzt, um endlich Visa zu bekommen. Bei ihrer Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag werden sie von der unabhängigen Rechtshilfeorganisation „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) unterstützt.
Laut GFF ist der Jurist erheblich gefährdet, denn er hatte im Amt auch viele Taliban verurteilt, die heute teils hohe Positionen innehaben sollen. Nach der Taliban-Machtergreifung musste er untertauchen, sein Vater wurde von einem der von ihm Verurteilten ermordet. Eine Aufnahmezusage bekam die Familie deshalb schon vor drei Jahren nach dem damals geltenden „Überbrückungsprogramm“, seit zweieinhalb Jahren wartete sie in Islamabad in einem Gästehaus der Bundesregierung. Sie hat alle Prüf- und Sicherheitsverfahren durchlaufen.
Im Mai allerdings stoppte die neue schwarz-rote Regierung alle Aufnahmeprogramme. Der Richter klagte daraufhin, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin gab aber dem BMI recht und erklärte, Zusagen aus dem Überbrückungsprogramm seien rechtlich weniger bindend als solche nach dem späteren, sogenannten Bundesaufnahmeprogramm (BAP).
Aufnahmeverfahren erhöht Gefahr
Dem widerspricht die GFF mit Verweis auf den grundrechtlich verankerten Vertrauensschutz und eine deutsche Schutzpflicht. Die Familie habe nach der Zusage „ihr ganzes Leben“ auf die Perspektive Deutschland ausgerichtet, so GFF-Juristin Mareile Dedekind: „Die Familie hat im Vertrauen auf die Zusage ihr Haus und sämtliches Vermögen verkauft, um die Ausreise und das Visumverfahren zu finanzieren.“ Zudem habe sich die Gefahr der Verfolgung durch die Taliban durch die Zusage „erheblich erhöht“: Denn die Familie sei durch das Aufnahmeverfahren „exponiert und würden bei der Abschiebung nach Afghanistan mit hoher Wahrscheinlichkeit kontrolliert und erkannt“.
Inzwischen droht dem Richter demnach sogar die Rückführung nach Afghanistan durch pakistanische Behörden. 250 Afghan:innen mit Aufnahmezusagen wurden nämlich seit August bereits abgeschoben, teils nach Razzien in den deutschen Gästehäusern. Deshalb müsse sich die Familie nun in öffentlichen Parks, Grünanlagen oder Wäldern verstecken, „um dem Zugriff der pakistanischen Polizei zu entgehen“, so Wedekind. Die GFF betont zudem die grundsätzliche Bedeutung der Klage. Denn 900 weitere afghanische Schutzbedürftige in Pakistan hätten Aufnahmeversprechen auf der gleichen Rechtsgrundlage wie der Ex-Richter erhalten.
Derweil übt die Hilfsorganisation „Kabul Luftbrücke“, die betroffene Afghan:innen in Islamabad begleitet, scharfe Kritik an der Bundesregierung. Die setze sich entgegen ihrer Beteuerungen nur wenig für die 250 nach Kabul Zurückgeschobenen ein, sagte Mitarbeiterin Eva Beyer der Frankfurter Rundschau. Nach derzeitigen Informationen seien erst zwei Familien durch deutsche Vermittlung auf dem Weg zurück nach Islamabad. Dagegen habe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei mindestens einer nach Afghanistan abgeschobenen Familie die schon vor Jahren erteilte Aufnahmezusage aufgehoben.
Eltern ohne Kontakt zu zwei jungen Mädchen
Laut Beyer sind unter den aus Islamabad Abgeschobenen mit Zusage auch zwei junge Mädchen, die bei der Rückführung von ihren Eltern getrennt wurden: „Die Eltern sind nun extrem besorgt, da sie wegen des Internet-Shutdowns derzeit keinen Kontakt mehr zu ihnen haben.“ Die FR erreichte zudem ein Hilferuf eines Betroffenen, der seit April deutsche Einreisevisa hat. Zum Flug ins sichere Deutschland kam es aber nicht mehr, nun wurde er nach Kabul abgeschoben.
Unterdessen erntet Minister Dobrindt für seine Annäherung an die Taliban scharfe Kritik aus ganz anderer Richtung: vom afghanischen Generalkonsulat in Bonn. Dessen Belegschaft war noch von der alten, vom Westen unterstützten Regierung in Kabul eingesetzt worden.
Das Konsulatspersonal hat nun geschlossen gekündigt. Es protestiert damit dagegen, dass das BMI zwei Taliban die Einreise erlaubt hat, von denen einer im Bonner Generalkonsulat tätig werden soll. Das gerät in der Folge unter die Steuerung der international geächteten Kabuler Radikalislamisten. „Dieser Schritt widerspricht den Werten, die wir hochhalten“, schreibt die Konsulatsbelegschaft in einer Mitteilung, die der FR vorliegt: „Unser Team hat stets fest zu Demokratie, Menschenrechten und grundlegenden Freiheiten gestanden.“ Bisher war nur das Generalkonsulat in München auf Talibanlinie.
