Gastbeitrag

Ehegattensplitting: Die antiquierte Subvention der Ehe

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Das Ehegattensplitting ist ein Steuermodell, das sich günstig auswirkt, wenn einer mehr und eine weniger verdient.
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Das Ehegattensplitting benachteiligt Frauen. Die Ampel-Koalition sollte es abschaffen und mit den Einnahmen die Grundsicherung für Kinder bestreiten, findet Gastautor Rudolf Hickel.

Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil hat ziemlich überraschend in den Streit um die Finanzierung der Kindergrundsicherung mit der Forderung eingegriffen: „Wir schaffen endlich das Ehegattensplitting ab“ – zumindest für künftige Ehen. Seit Jahrzehnten wurde immer wieder die Abschaffung, zumindest jedoch die Einschränkung dieser Ehesubvention gefordert. Hat Klingbeil mit dem Revival Recht? Der Blick auf die Steuertechnik und deren Wirkung auf die Ehepartner verschafft Klarheit.

Das Steuerprivileg gilt für Ehepaare und seit 2013 auch für Lebenspartnerschaften, die eine gemeinsame Veranlagung wählen. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert. Durch den hier geltenden Steuersatz ergibt sich der halbierte Steuerbetrag. Die gesamte Steuerlast für die Eheleute wird durch dessen Ver-doppelung erreicht. Da jedoch der Grenzsteuersatz beim halbierten Einkommen niedriger ist als der bei der Veranlagung des gemeinsamen Einkommens, schrumpft die Belastung. Gegenüber einer Individualveranlagung (Grundtabelle) errechnet sich der Splittingvorteil (Splittingtabelle) wie folgt:

Maßgeblich ist der Progressionsverlauf: Bei steigendem zu versteuerndem Einkommen nimmt zwischen dem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent (Progressionszone) der darauf erhobene Steuersatz zu. Der maximale Steuervorteil aus dem Splitting wird erreicht, wenn nur einer der Ehepartner mit seinem zu versteuernden Einkommen die Zone des Spitzensteuersatzes erreicht. Allerdings reduziert sich der Steuervorteil in dem Ausmaß, in dem der andere Ehepartner dazu verdient. Ist das zu versteuernde Einkommen der beiden Ehepartner identisch, dann entfällt das Steuerprivileg.

Zwei Beispiele zur Steuerersparnis bei der Einkommenssteuer plus 5,5 Prozent Soli-Zuschlag soweit noch relevant (ein Verdiener, keine Kinder laut Datev-Tabellen): 2023 monatlich 60 000 Euro zu versteuerndes Einkommen wird bei der Individualbesteuerung mit 15 242 Euro und beim Splitting mit 9400 Euro belastet. Der Splittingvorteil liegt bei 5842 Euro. Beim gemeinsam veranlagten Einkommen über 600 000 Euro (plus Soli) liegt der Steuervorteil bei 19 315 Euro.

Klingbeil hat mit seiner Begründung für die Abschaffung des Ehegattensplitting recht: Es handelt sich um ein „antiquiertes Steuermodell, das die klassische Rollenverteilung zwischen Mann und Frau begünstigt“. Dies belegt der Blick ins Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1957, dem das Gesetz zur Einführung des Ehegattensplittings folgte: Es geht um den steuerpolitischen Schutz der damals üblichen Ehe mit dem Alleinverdiener und der im Prinzip berufslosen Frau, die für die (nicht entlohnte) Hausarbeit zuständig ist. Die Ehe wird als „Gemeinschaft des Erwerbs und Verbrauchs“ definiert. Sie ist eine steuerliche Einheit ungeachtet der „ehelichen Aufgabenteilung“ mit und ohne Erwerbseinkommen.

Dieses Steuerprivileg benachteiligt Frauen. Denn es fehlt für Frauen der steuerliche Anreiz, erwerbstätig zu sein. Und wenn sie Arbeitseinkommen beziehen, darf es nicht viel sein. Denn, wenn beide Eheleute dasselbe verdienen, ist der Splittingvorteil weg. Daher „lohnt“ sich nur ein Minijob bzw. die Teilzeitarbeit. Empirische Untersuchungen zeigen, dass in Deutschland dieses konservative Steuerrecht eine Vielzahl von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung ausbremst.

Wer heute am Ehegattensplitting festhält, erschwert die berufliche Entfaltung der Frauen und trägt zur Belastung der Arbeitsmärkte bei. Diese Kritik betont auch die OECD und die EU-Kommission. Zweifellos würde die komplette Streichung des steuerlichen Ehe-Privilegs bei den bisherigen Nutznießern zu unter-schiedlich verteilten Verlusten beim Nettoeinkommen führen.

Nur künftigen Ehen dieses Steuerprivileg zu entziehen, brächte jedoch in den kommenden Jahren kaum Einkommen. Dieser Steuerverzicht nach dem geltenden Recht von jährlich etwa 25 Milliarden Euro sollte schrittweise für alle Ehen abgebaut werden. Zur Abfederung der Belastungen bis zum mittleren Einkommensbereich sind bei Härtefällen Übergangslösungen vorzusehen. Die frei werdenden Steuereinnahmen fließen in die gerechte Unterstützung von Familien mit Kindern, für die das Ehegattensplitting nicht taugt.

Das lehrt auch der Vergleich mit der Praxis vergleichbarer Länder, die ein Ehegattensplitting nicht kennen. In Deutschland werden die Einnahmen aus dem demontierten Steuerprivileg für die Ehe unabhängig von Kindern vor allem zur Kindergrundsicherung, zugunsten der ökonomischen Unterstützung von Kindern in armen Familien und Lebensgemeinschaften gebraucht. Diese durch die Steuereinnahmen im Zuge der Abschaffung des Ehegatten-Privilegs zu finanzieren, ist die Alternative.

Rudolf Hickel ist Forschungsleiter am Institut Arbeit und Wirtschaft der Universität Bremen

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