Abtreibung

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Missachtung des werdenden Lebens“

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In Polen protestieren die Menschen gegen das rigide Abtreibungsrecht - in Deutschland dagegen steht eine Lockerung im Raum.
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Stephanie Schlitt, Vize-Vorsitzende von Pro Familia, zu Abtreibungen ohne Strafen und Fristen, eine Entstigmatisierung des Eingriffs und Klageandrohungen aus Bayern

Frau Schlitt, warum ist die Debatte um den Paragrafen 218 Strafgesetzbuch in den vergangenen Jahren so hochgekocht?

Viele Menschen haben persönliche Erfahrungen mit einem Schwangerschaftsabbruch und wollen nicht, dass die Betroffenen dabei Schwierigkeiten bekommen. Doch weil das bisher geltende Gesetz Schwangeren das Vertrauen entzieht und sie bevormundet, weil es Abbrüche stigmatisiert und kriminalisiert, stoßen Beratung und medizinische Versorgung an Grenzen. Dadurch wird es in Deutschland immer schwieriger, keine problematischen Erfahrungen beim Abbruch zu machen. Betroffene, aber auch Ärzt:innen, gehen deshalb verstärkt an die Öffentlichkeit und fordern, das Gesetz zu ändern.

Laut Bundesverfassungsgericht gibt es eine „Rechtspflicht zum Austragen des Kindes“. So werden Schwangere für unmündig erklärt.

Ja, es ist das Gegenteil von Mündigkeit, die wir als Staatsbürgerinnen für uns in Anspruch nehmen können. Frauen sollen sich zur Mutterschaft entscheiden, auch wenn die Schwangerschaft ungewollt ist, da dies angeblich natürlich und selbstverständlich sei. Unsere Rechte stehen dabei nicht im Vordergrund. Als würde eine Frau ihren Wertekompass verlieren, sobald sie schwanger ist ...

... zudem gibt es für Männer kein vergleichbares Gesetz, das dermaßen stark in ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung eingreift.

Genau. Und dennoch wird die Debatte um Gleichstellung hier nicht geführt. Nur weil eine Person schwanger ist, verliert sie ja nicht ihre Menschenrechte. Und dazu gehört das Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung und auf die entsprechende Gesundheitsversorgung. Das Ziel des Gesetzes sollte nicht sein, den Schwangerschaftsabbruch zu stigmatisieren, sondern schwangeren Menschen die notwendige Unterstützung bei der Frage zu bieten, ob sie Eltern werden wollen oder nicht. Sex ist ja nicht immer geplant und kein Verhütungsmittel ist hundertprozentig sicher. Deshalb ist die Möglichkeit eines legalen Schwangerschaftsabbruchs auch zentral dafür, dass Menschen ihre Sexualität selbstbestimmt und nicht schicksalhaft erleben.

Muss der Staat nicht auch den werdenden Menschen schützen – möglicherweise vor der eigenen Mutter?

Schwangere bringen den Respekt vor dem werdenden Leben mit – selbst wenn sie sich für einen Abbruch entscheiden. Was ist das für ein Menschenbild, diesen Respekt unter Strafandrohung einzufordern? Beim Schutz des embryonalen Lebens darf es nicht darum gehen, Einfluss oder gar Druck auf die unmittelbare Entscheidung der Schwangeren auszuüben. Diese ist höchstpersönlich und wird von der schwangeren Person alleine verantwortet. Als Gesellschaft haben wir diese Entscheidung zu akzeptieren, sie darf nicht dem Schutz des embryonalen Lebens untergeordnet werden ...

... was sogenannte Lebensschützer:innen allerdings anders sehen.

Ein Schwangerschaftsabbruch ist doch keine Missachtung des werdenden Lebens, sondern eine hochindividuelle Entscheidung über den eigenen Körper und das eigene Leben. Zuallererst muss es darum gehen, Schwangeren zu vertrauen. Lebensschutz geschieht nicht durch die Kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs, sondern durch soziale Rahmenbedingungen, die Schwangeren helfen, sich mit voller gesellschaftlicher Unterstützung für Elternschaft zu entscheiden.

Die Ampelregierung hat im Koalitionsvertrag versprochen, sich um eine Neuregelung des Paragrafen 218 zu kümmern. Das im Blick hat die Bundesdelegiertenversammlung von Pro Familia ein Positionspapier mit radikalen Forderungen verabschiedet. Radikal für deutsche Verhältnisse, versteht sich. (siehe nebenstehende Box)

Die Forderungen von Pro Familia sind umfassend und weitreichend. Wir wollen eine gesetzliche Regelung, die der schwangeren Person die Entscheidung für einen Schwangerschaftsabbruch zugesteht – frei von Strafandrohung, staatlicher Einflussnahme und Stigmatisierung.

Zur Person und Sache

Stephanie Schlitt ist seit 2019 stellvertretende Vorsitzende des Pro-Familia-Bundesverbands. Seit fast 20 Jahren engagiert sie sich in Deutschland und international in Verbänden, Forschung und Politik für Menschenrechte, Geschlechtergerechtigkeit und Frauengesundheit – auch als Referentin im Internationalen Sekretariat von Amnesty International und bei der UN-Weltgesundheitsorganisation.

Bisherige gesetzliche Regelung:

• Der Paragraf 218 Strafgesetzbuch stellt Schwangerschaftsabbrüche insgesamt unter Strafe: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

• Dazu gibt es Ausnahmen, die in 218a geregelt sind.

• Straffrei bleibt ein Schwangerschaftsabbruch, wenn er bis zur 12. Schwangerschaftswoche erfolgt und von einem Arzt vorgenommen wird. Die Schwangere muss sich vorher beraten lassen und eine Pflichtwartezeit von drei Tagen bis zum Eingriff einhalten.

Eckpunkte für eine gesetzliche Neuregelung von Pro Familia:

• Pro Familia fordert, die Paragrafen 218/219 zu streichen.

• Der Schwangerschaftsabbruch soll nicht mehr strafrechtlich geregelt und damit entkriminalisiert werden.

• Nur der Abbruch ohne Zustimmung oder gegen den Willen der Betroffenen soll strafrechtlich sanktioniert werden.

• Statt der Pflicht zur Beratung soll es einen rechtlichen Anspruch auf eine freiwillige, kostenlose Beratung zu allen Aspekten der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte geben.

• Die Pflichtwartezeit soll aufgehoben werden.

• Die Bundesländer sollen durch ein Bundesgesetz verpflichtet werden, ein plurales, qualitätsgesichertes Beratungsangebot sicherzustellen.

• Der Zugang zum Schwangerschaftsabbruch soll wie der zu anderen Gesundheitsleistungen geregelt werden, mit den gleichen Zuständigkeiten für die Sicherstellung der Versorgung.

• Die Kosten für Verhütungsmittel und für einen Schwangerschaftsabbruch sollen von den Krankenkassen übernommen werden. mik

Entscheidungsfreiheit für Schwangere ohne Fristen und Indikation. Was ist dann mit der Position des Bundesverfassungsgerichts?

Die Urteile des Gerichts gehören nach gut dreißig Jahren auf den Prüfstand. Unseres Erachtens ist ein Paradigmenwechsel angezeigt, der den Fokus auf die schwangere Person setzt. Sie soll selbstbestimmt über Fortführung oder Abbruch einer Schwangerschaft entscheiden können und dafür die nötigen Rahmenbedingungen haben. Dazu gehört auch die Möglichkeit, sich professionell beraten zu lassen. Das hilft Menschen, ihre Handlungsspielräume auszuloten, tragbare Entscheidungen zu treffen und umzusetzen.

Aber Gegner:innen ihrer Position könnten doch sofort das Bundesverfassungsgericht anrufen, um die Abschaffung des Paragrafen 218 zu verhindern. Die bayerische Landesregierung hat das bereits angedroht.

Es ist gut, wenn das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung von damals angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen kritisch überdenkt und weiterentwickelt. Auch andere Verbände vertreten ähnliche Positionen, so zum Beispiel der Deutsche Juristinnenbund. Hier geht es ja nicht nur um Entkriminalisierung, sondern um eine angemessene Wertschätzung der schwangeren Person, die bei der bisherigen Rechtsprechung nachgerade in den Hintergrund rückt.

Würde eine Entkriminalisierung automatisch zur Entstigmatisierung der abbruchwilligen Schwangeren führen?

Nein, dafür muss sehr viel mehr geschehen, das ist ein bisschen wie Huhn und Ei. Einerseits bedarf es – um das Gesetz zu ändern – der Anerkennung, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig ist. Andererseits braucht es die Gesetzesänderung, um die Rahmenbedingungen grundlegend zu verändern. Allein für Ärzt:innen würde es einen Riesenunterschied machen, wenn sie bei Abbrüchen nicht mehr in den Dunstkreis des Strafrechts gezogen würden. Auch die mangelnde Medizinausbildung für diesen Eingriff hat mit der jetzigen Gesetzeslage zu tun.

Was ist mit den Abtreibungsgegner:innen? Würde eine Entkriminalisierung sie an der sogenannten Gehsteigbelästigung hindern?

Sie würde das gesellschaftliche Verständnis fördern, dass Schwangere selbstbestimmt entscheiden dürfen. Insofern könnten sich Abtreibungsgegner nicht länger auf die Unterstützung durch das Gesetz berufen.

Bei seiner Positionierung zum Schwangerschaftsabbruch orientiert sich Pro Familia an den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation. Warum werden die in Deutschland bisher missachtet?

Deutschland hat sich bisher auf die geltende Gesetzeslage berufen. Nichtsdestoweniger sind internationale Erfahrungen und Richtlinien zur Gesundheitsversorgung auch hier relevant. Die Forschung zeigt, dass ein Gesetz wie unseres viele negative Folgen mit sich bringt. Und es funktioniert noch nicht einmal in Bezug auf das Ziel – das Pro Familia nicht teilt –, den Zugang zum Schwangerschaftsabbruch so zu erschweren, dass er keine Option mehr ist. Es gibt evidenzbasierte, alternative Regelungen in anderen Ländern, von denen Deutschland lernen kann.

Wie will Pro Familia mit dafür sorgen, dass sich eine politische Mehrheit für seine Position findet?

Für uns als Beratungsorganisation sind Sexualität, Partnerschaft, Verhütung und Elternschaft zentrale Aspekte von Selbstbestimmung, Lebensplanung und Teilhabe an der Gesellschaft. Deshalb wollen wir einen fachlichen Impuls setzen – auf Grundlage unserer Beratungsarbeit und den daraus resultierenden Erfahrungen. Das Rahmenwerk für Schwangerschaftsabbrüche darf nicht nur abstrakt moralisch diskutiert werden, sondern muss sich immer wieder auf die konkrete Lebenslage von betroffenen Menschen beziehen.

Stephanie Schlitt.

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