Entlastungspaket

Jetzt auch für Rentner? Top-Ökonom fordert neue Energiepauschale

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Kampf gegen Teuer-Schock: Im September winkt die Energiepauschale. Doch reicht das? Ein Top-Ökonom fordert eine Neuauflage. Auch Rentner sollen profitieren.

Berlin – Die Debatte um ein neues Entlastungspaket gewinnt deutlich an Fahrt: Als Hilfe in der Gaskrise wird in Deutschland der Ruf nach einer Ausweitung der Energiepauschale lauter. So forderte der Top-Ökonom Sebastian Dullien eine Neuauflage der Einmalzahlung. Dabei sollten auch Haushalte berücksichtigt werden, die bislang weitgehend leer ausgegangen seien, sagte der Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der Hans-Böckler-Stiftung laut des Spiegels. Angesichts der steigenden Energiekosten halte er das für „denkbar“ und „sinnvoll“.

Vor der Auszahlung ist nach der Auszahlung: Debatte um eine neue Energiepauschale nimmt Fahrt auf.

Neues Entlastungspaket: Ökonom fordert neue Energiepauschale – Nicht nur Arbeitnehmer sollen von Auszahlung profitieren

Die Energiepreispauschale ist Teil des Entlastungspaketes 2022, mit dem die Bundesregierung von Olaf Scholz (SPD) auf die rasant steigenden Energiekosten in Deutschland reagiert hat. Bei dem Energiebonus handelt es sich um eine Einmalzahlung von 300 Euro. Die Auszahlung der Energiepauschale erfolgt im September an alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Rentnerinnen und Rentner profitieren bislang nicht von der Energiepauschale. Nach Ansicht von Dullien sollte das aber bei der Neuauflage geändert werden.

Energiepreispauschale: Wer bekommt sie?

Arbeitnehmer kriegen im September 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen
Arbeitnehmer in Deutschland kriegen im September einmalig 300 Euro Energiepreispauschale überwiesen. © Sebastian Gollnow/dpa/imago/Montage
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Energiepreispauschale
Arbeiter und Arbeiterinnen in Deutschland profitieren von der Einmalzahlung der im Entlastungspaket niedergeschriebenen Energiepreispauschale. © Lars Klemmer/dpa
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen
Auch Angestellte dürfen sich ab dem 01.09 über den kleinen Bonus freuen. © Marijan Murat/dpa
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen
Neben ihrem Ausbildungsgehalt dürfen sich die Auszubildenden ebenfalls über den Bonus von 300 Euro freuen. © Waltraud Grubitzsch/dpa
Energiepauschale auch für Richterinnen und Richter
Die Energiepauschale richtet sich an alle sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Darunter auch Richterinnen und Richter. © Daniel Vogl/dpa
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht
Soldaten sind ebenfalls anspruchsberechtigt, was die Energiepauschale angeht. © Sina Schuldt/dpa
Minijobber bekommen die Energiepreispauschale
Etwa 44 Millionen Menschen in Deutschland werden im September von der Politik mit diesem Zuschuss unterstützt. Menschen, die einen Minijob ausführen, wird dieser Zuschuss auch gewährt. © Sebastian Gollnow/dpa
Aushilfskräfte im Bereich Land und Forstwirtschaft bekommen Energiepauschale
Aushilfskräfte im Bereich Land- und Forstwirtschaft gehören laut Bundesfinanzministerium auch zum Kreis, welche die Energiepreispauschale bekommen. © Philipp Schulze/dpa
Bundesfreiwilligendienst oder auch Jugenddienst bekommen die EPP
Junge Leute, die gerade ihren Bundesfreiwilligendienst oder Jugenddienst absolvieren, kommen ebenfalls in den Genuss der „EPP“. © Andreas Gebert/dpa
Studenten bekommen die Energiepreispauschale
Werkstudenten oder auch Studenten, die sich in einem entgeltlichen Praktikum befinden, gehören auch zu den Nutznießern der Energiepreispauschale. © Jan Woitas/dpa
Tätige Personen in einer Behindertenwerkstatt bekommen die EPP
Wer tätig in einer Behindertenwerkstatt ist, bekommt die Energiepreispauschale im September mit ausgezahlt. In einigen Fällen kann die Auszahlung auch erst im Oktober stattfinden. © Daniel Karmann/dpa
Ehen und Familien bekommen alle die Energiepreispauschale
In Ehen und Familien bekommen alle erwerbstätigen Personen im Haushalt den Zuschuss aus dem Entlastungspaket 2022. © Frank Leonhardt/dpa
Energiepreispauschale 2022 welche Personengruppen bekommt sie
Auch mit dabei: Wer Zuschüsse des Arbeitgebers erhält wie z. B. für den Mutterschutz oder ausschließlich steuerfreien Lohn bezieht, beispielsweise ehrenamtliche Übungsleiter. © Eibner/imago/Symbol
Unternehmen bezahlen die Energiepreispauschale und bekommen sie später vom Staat zurück
Bis allerspätestens Jahresende sollen die Arbeitgeber den Bonus bezahlen. Die Unternehmen können sich den Betrag später vom Staat wieder zurückholen. © Finn Winkler/dpa

Energiepauschale: Wird Neuauflage ein Teil vom dritten Entlastungspaket – Scholz verspricht Lösung

Eine Forderung über die genaue Höhe oder einen möglichen Zeitpunkt für eine neue Energiepauschale stellte der Ökonom nicht auf. Unklar ist auch, ob sein Vorschlag in der Ampel-Koalition Gehör finden wird. In der Regierung hat sich zwar die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Deutschen ein neues Entlastungspaket brauchen. Es liegen dazu bereits viele Vorschläge auf dem Tisch. Jedoch streiten sich SPD, Grüne und FDP noch über die einzelnen Maßnahmen. Doch die Zeit drängt für die Politik, denn die Gasumlage belastet ab Oktober zusätzlich Millionen Haushalte. Bis dahin will Scholz sich Scholz eigenen Angaben zufolge mit seinen Koalitionspartnern auf ein drittes Entlastungspaket geeinigt haben.

Rubriklistenbild: © Sascha Steinach/imago

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