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Das Entlastungspaket 2022 kommt. Doch es lauern noch Stolperfallen. So wird die Energiepauschale von 300 Euro zum Bürokratie-Monster. Gibt es noch Änderungen?
Berlin – Hoher Verwaltungsaufwand für die Finanzämter oder Missbrauch durch doppelte Auszahlung: Die Energiepreispauschale sorgt weiter für hitzige Debatten. Obwohl mit dem Kabinettsbeschluss das Entlastungspaket 2022 in den Startlöchern steht und die deutschen Arbeitnehmer sehnsüchtig auf die 300 Euro als Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten warten, klemmt es noch bei der konkreten Umsetzung. „Bei der geplanten Auszahlung der Energiepreispauschale besteht noch eine Vielzahl von Problemen“, warnte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann. Die Kosten und der Aufwand in der Bürokratie seien unverhältnismäßig hoch. Doch was heißt das? Wackelt das Projekt noch?
Entlastungspaket 2022: Wann kommt die Energiepauschale von 300 Euro? Auszahlung sorgt noch für Ärger
Am Mittwoch hat die Bundesregierung schon einmal einen entscheidenden Pflock eingerammt. So billigte das Kabinett von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) das Entlastungspaket 2022. Neben einem 9-Euro-Ticket, einem Kindergeldbonus, einem Tankrabatt und einem Hartz-IV-Zuschuss ist die Energiepreispauschale der zentrale Bestandteil des Maßnahmenkatalogs. Ab September, so der Plan, sollen alle steuerpflichtigen Erwerbstätigen zusätzlich zum Gehalt einen einmaligen Bonus von 300 Euro bekommen. Dadurch sollen die hohen Preise bei Benzin, Diesel, Gas oder Öl abgefedert werden.
Energiepauschale von 300 Euro: Arbeitgeber kämpfen mit Bürokratie – Auszahlung aus dem Entlastungspaket im September
Die Auszahlung soll über die Arbeitgeber erfolgen. Doch damit beginnen die Probleme. So veranschlagt das Finanzministerium im Entlastungspaket 2022 insgesamt 13,8 Milliarden Euro, die insgesamt ausgezahlt werden müssen. Damit ist die Energiepauschale der weitaus größte Posten in dem Entlastungspaket. Doch die Arbeitnehmer müssen ihre 300 Euro versteuern, weswegen die Arbeitgeber und die Finanzverwaltungen ihre IT-Software umstellen müssen. Zudem rechnen die Ämter damit, dass es einen erhöhten Beratungs- und Prüfungsbedarf bei den Steuererklärungen gibt. Personal und Kapazitäten müssen dementsprechend umgeschichtet und umgeplant werden. Hochgerechnet auf alle Anforderungen, so berichtete das Handelsblatt, ergeben sich ab September Verwaltungskosten von 800 Millionen Euro.
Ist es das wert? In der CDU-Fraktion regt sich leises Murren. Und auch im Kreis einiger Finanzexperten regt sich Unmut. So forderte etwa zuletzt der Präsident des Deutschen Finanzgerichtstages, Jürgen Brandt, einen Verzicht auf eine Besteuerung der Energiepauschale. Er halte den erwarteten Mehrertrag eher für „begrenzt“, sagte er bei einer Expertenanhörung im Bundestag.
Entlastungspaket: Wer bekommt die Energiepreispauschale? Experten warnen vor Missbrauch
Und auch Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg scheint noch nicht restlos überzeugt zu sein. Zwar sei das Entlastungspaket grundsätzlich zu begrüßen, sagte er. Doch die Energiepreispauschale sei ein „Fremdkörper im Steuerrecht“. Zugleich verwies er auf ein weiteres Problem. Neben der Versteuerung drohe auch Missbrauch, warnte er. Denn es könne ohne Probleme zu Problemen kommen, nämlich dann, wenn Arbeitnehmer mehrere Jobs hätten. Welcher Arbeitgeber zahlt dann aus? Wie wird das nachgehalten? Insbesondere im Bereich der Minijobs, so Hechtner, drohe Verwaltungschaos.
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Vor diesem Hintergrund gibt es im Bundestag und in der Politik noch Klärungsbedarf. Nach dem Kabinettsbeschluss müssen die Abgeordneten das Gesetzespaket noch genehmigen. Auch der Bundesrat muss noch grünes Licht geben. Insofern sind kleinere Änderungen nicht ausgeschlossen. Auch beim 9-Euro-Ticket gab es zuletzt noch Streit um die Finanzierung zwischen Bund und Ländern, auch mit Niedersachsen. Dass das Billig-Ticket oder die Energiepauschale aber auf den letzten Metern noch scheitern, gilt als unwahrscheinlich. Trotz aller Ungereimtheiten wurde die grundsätzliche Notwendigkeit des Entlastungspaketes zuletzt aber nicht angezweifelt. Kleinere Anpassungen könnten aber im Mai tatsächlich noch vorgenommen werden.
Rubriklistenbild: © Christophe Gateau/Fabian Sommer/dpa

