- VonDaniel Roßbachschließen
Die EU-Organe einigen sich auf ein Gesetz zu Künstlicher Intelligenz. Ein Abgeordneter der Grünen und eine NGO kritisieren danach den starken Einfluss der Regierungen der Mitgliedsstaaten in der EU.
Ein Gesetzgebungsverfahren, das zugleich ein politisches Prestigeprojekt und ein Tauziehen um den Schutz von Freiheitsrechten, Innovationsförderung und den Einfluss verschiedener Institutionen ist: Das ist der „AI Act“ der Europäischen Union, mit dem die EU sogenannte Künstliche-Intelligenz-Technologie regulieren würde. Nach jahrelangen Beratungen und Verhandlungen steht das Gesetz nun kurz davor, verabschiedet zu werden.
Nachdem Anfang Dezember in nächtelangen Verhandlungen eine politische Einigung zwischen den EU-Institutionen zustande kam, gibt es inzwischen eine ausgearbeitete Version des Gesetzestexts, dem EU-Parlament und Mitgliedsstaaten bereits vorläufig zugestimmt haben. Mit dem Ergebnis sind aber gerade Überwachungsgegner:innen längst nicht zufrieden.
Kritik an Ausnahmen von Algorithm Watch
„Die KI-Verordnung legt wichtige grundlegende Transparenzpflichten fest, bietet aber keinen ausreichenden Schutz vor biometrischer Massenüberwachung“, sagt etwa Kilian Vieth-Ditlmann, der sich für die NGO „Algorithm Watch“ mit dem Gesetz beschäftigt hat. Hinzu kommen Ausnahmen vom Geltungsbereich des Gesetzes für „nationale Sicherheit“, aber auch Anwendungen von KI an den EU-Außengrenzen und in der Strafverfolgung. „Behörden können dadurch wesentliche Kernbestimmungen des Gesetzes umgehen“, kritisiert „Algorithm Watch“.
„Ich denke, der Text findet nun eine gute Mitte zwischen Regulierung und Offenheit etwa für Innovation“, sagt dagegen der deutsche Europaabgeordnete Sergey Lagodinsky (Grüne), der als Schattenberichterstatter an dem Gesetz mitgearbeitet hat. Der Ansatz, mit dem in dem Gesetz Bürger:innen-Rechte geschützt werden sollen, könne „wegweisend sein, wenn er in der Praxis funktioniert“. Dazu zähle etwa die Vorgabe, dass öffentliche Stellen eine Grundrechts-Folgenabschätzung aufstellen müssen, wenn sie KI-Systeme einsetzen wollen. Die Regulierung von KI-Anwendungen anhand verschiedener Risiko-Kategorien sieht der Grünen-Europaabgeordnete als einen der Erfolge in der Gestaltung des „AI Act“, ebenso wie die Implementierung von Umwelt- und Ressourcenstandards und die Einführung von hohen Hürden oder Verboten für Anwendungen von Künstlicher Intelligenz zu Überwachungszwecken – obwohl es dabei mehr Ausnahmen und weniger klare Verbote gebe, als er sich gewünscht habe.
Schadet Macht der Mitgliedsstaaten der EU und den Menschenrechten?
Das Ringen um den „AI Act“ war auch ein anschauliches Beispiel dafür, wie das Gesetze-Schreiben in der EU funktioniert. Ein dabei immer wieder auftretendes Muster: Das EU-Parlament versucht, progressivere Positionen zu vertreten, die Regierungen der Mitgliedsstaaten mehr Restriktion durchzusetzen. Diese Dynamik habe es auch beim „AI Act“ gegeben, so Lagodinsky, der mehr Einfluss für das gewählte Parlament fordert: „Es müsste in den EU-Prozessen gestärkt werden und sollte zum Beispiel ein Initiativrecht für Gesetzesvorhaben bekommen, statt auf Vorschläge der Kommission angewiesen zu sein.“ Angela Müller von „Algorithm Watch“ sieht einen systemischen Fehler bei der EU-Gesetzgebung: „Die nationalen Regierungen und die Strafverfolgungslobby haben einen unverhältnismäßig großen Einfluss. Das Interesse der Öffentlichkeit und die Menschenrechte müssen darunter leiden.“
Trotzdem hält Lagodinsky die Verabschiedung des „AI Act“ für begrüßenswert: „Das Gesetz ist das erste weltweit und kommt rechtzeitig, um nicht von der technischen Entwicklung überholt zu sein.“ Eine weitere Verzögerung hätte aus seiner Sicht auch politisch negative Folgen gehabt, weil in der neuen Legislaturperiode im EU-Parlament mit weniger Einfluss für das progressive Lager zu rechnen ist. Und überhaupt eine Regulierung einzuführen sei deutlich besser als gar keine.
Das Gesetzgebungsverfahren der EU zur ersten KI-Regulierung
Mit dem „AI Act“ wollte die EU den aufkommenden Technologie-Sektor der Künstlichen Intelligenz regulieren, bevor wichtige Entwicklungen in dem Bereich Fakten geschaffen haben. Das Verfahren der Gesetzgebung hat sich allerdings über einige Jahre erstreckt.
Die EU-Kommission hatte schon im April 2021 Entwürfe vorgelegt, seitdem wurde zwischen und in den EU-Institutionen darüber verhandelt. Eine „politische Einigung“ von Kommission, Mitgliedsstaaten und Parlament gab es Anfang Dezember in der letzten Runde des sogenannten Trilogs. Danach sollte der ausgehandelte Kompromiss in einen Gesetzestext überführt werden. Allerdings gab es noch politische Auseinandersetzungen über die Formulierungen der Regeln zu biometrischer Identifikation von Menschen in der Öffentlichkeit.
Im Februar haben nun die Fach- gremien von Parlament und Rat der letzten Fassung des Texts zugestimmt, sodass dieser höchstwahrscheinlich im April vom Parlament und den zuständigen Minister:innen der Mitgliedsländer verabschiedet wird.
Implementiert werden muss das neue Gesetz danach noch im Detail, sowohl mit gesetzlichen Regelungen auf EU- und Staaten-Ebene als auch mit der Einrichtung der Kontrollstellen.