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Mehr als 60 Millionen Menschen in Deutschland können bei der Europawahl ihre Stimme abgeben. Doch wann findet die Wahl genau statt?
Straßburg – Die Wahl des EU-Parlaments wird alle fünf Jahre durchgeführt. Die nächste Gelegenheit für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland, ihre Stimmen für die Abgeordneten des Europäischen Parlaments abzugeben, ist der 9. Juni 2024, wie die Bundesregierung im Vorjahr entschieden hat.
| Europawahl 2024 | Termin |
|---|---|
| Europäische Union | 6. bis 9. Juni 2024 |
| Deutschland | 9. Juni 2024 |
Der Rat der Europäischen Union legt den Zeitraum für die Europawahl fest. Alle Mitgliedstaaten der EU sind aufgerufen, zwischen dem 6. und 9. Juni ihre Wahl abzuhalten. Das Europawahlgesetz bestimmt den genauen Wahltermin für Deutschland und sieht vor, dass die Wahl nur an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag stattfinden kann. Daher standen nur wenige Termine zur Verfügung und es gab wenig Spielraum für Entscheidungen. Für Deutschland war daher nur der Sonntag, der 9. Juni, möglich.
Europawahl 2024 im Juni: Wer in Deutschland wahlberechtigt ist
Etwa 66 Millionen Menschen in Deutschland sind wahlberechtigt. Jeder, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, also einen deutschen Personalausweis hat, in Deutschland lebt, im Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist und mindestens 16 Jahre alt ist, darf wählen. Die Möglichkeit, ab 16 Jahren zu wählen, ist in diesem Jahr neu. Der Deutsche Bundestag hat die Wahl ab 16 im Jahr 2023 beschlossen. Die Bundeszentrale für politische Bildung weist darauf hin, dass jeder nur einmal wählen darf.
Alle wahlberechtigten Deutschen erhalten eine Wahlbenachrichtigung für die Wahlen. Diese wird per Post verschickt. Die Einladung enthält weitere Informationen über den Ort und die Zeit der Wahl. Am 9. Juni kann von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Die Adresse des Wahllokals ist ebenfalls auf dem Schreiben vermerkt.
Fristen für die Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen bei der Europawahl 2024
Aus dem festgelegten Wahltermin im Juni ergeben sich weitere wichtige Fristen. Für die Wählerinnen und Wähler ist es besonders wichtig zu wissen, bis wann sie ihre Wahlbenachrichtigung für die Europawahl erhalten und bis wann sie die Briefwahl für die EU-Wahl beantragen können. Wer drei Wochen vor der Wahl noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte bei der jeweiligen Gemeinde nachfragen, um am 9. Juni vor Ort wählen zu können.
Eine weitere Option ist die Briefwahl. Sie ermöglicht es den Wählerinnen und Wählern, auch dann abzustimmen, wenn sie am Wahltag verhindert sind. Aber Vorsicht: Die Briefwahl muss beantragt werden. Dazu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Wahlbehörde geschickt werden. Die Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Die Briefwahl kann auch online beantragt werden. Danach sendet die Wahlbehörde die erforderlichen Unterlagen zu. Es ist jedoch wichtig, die Frist für die Briefwahl einzuhalten. Der Wahlbrief muss bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein. Es wird daher empfohlen, den Stimmzettel spätestens drei Tage vor der Wahl abzusenden.
Bei der Europawahl 2024 sind rund 350 Millionen Menschen in der EU berechtigt, ihre Stimme abzugeben. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, darunter 96 aus Deutschland.
Rubriklistenbild: © Jean-Francois Badias/dpa

