Teilnahme an der EU-Wahl 2024

Wahlberechtigung bei der Europawahl 2024: Wer bei der EU-Wahl wählen darf

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Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt: Wahlberechtigt sind rund 350 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger – in Deutschland dieses Mal sogar ab 16 Jahren.

Straßburg/Brüssel – In wenigen Monaten ist es so weit: Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 findet die Europawahl statt. In diesem Zeitraum dürfen alle Bürger und Bürgerinnen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in freier, gleicher und geheimer Wahl die neue Zusammensetzung des Europäischen Parlaments bestimmen. Zur Wahl stehen in den jeweiligen Mitgliedstaaten die nationalen Parteien, die je nach ihren Anteilen anschließend Abgeordnete von zuvor erstellten Listen ins Europaparlament entsenden dürfen.

Die Namen der Personen, auf den Listenplätzen eins bis zehn, finden sind auch auf den Stimmzetteln unter dem jeweiligen Parteinamen aufgelistet. Da es sich bei dem Ablauf der Wahl durchaus um einen komplizierten Prozess handelt, die Wahl wird schließlich parallel in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig durchgeführt, finden sich nachfolgend ein paar Grundlagendetails dazu, wer eigentlich alles im Juni 2024 genau wählen darf.

In Deutschland sind bei der Europawahl 2024 rund 66 Millionen Bürger und Bürgerinnen wahlberechtigt

In der Europäischen Union können rund 350 Millionen Bürgerinnen und Bürger an der Wahl teilnehmen. In Deutschland sind rund 66 Millionen Menschen wahlberechtigt. Grundsätzlich muss man dafür in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein und seit mindestens drei Monaten einen Wohnsitz in Deutschland oder der Europäischen Union haben. Außerdem darf zuvor kein Ausschluss vom Wahlrecht von offizieller Stelle vorgenommen worden sein.

Auch in Österreich feiern die Parteien den Europawahl-Auftakt: Eine Europaflagge vor dem österreichischen Parlament in Wien.

Wer in Deutschland einen gemeldeten Wohnsitz hat, wird auf üblichem Weg direkt in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde eingetragen. Wahlberechtigte, die bislang noch in kein Wählerverzeichnis eingetragen sind und oder zwischenzeitlich länger im Ausland gelebt haben, können bis zum 21. Tag vor der Wahl einen „Antrag eines Unionsbürgers auf Eintragung in das Wählerverzeichnis“ stellen. In Deutschland wird die Wahl am 9. Juni 2024 durchgeführt.

Europa wählt 2024: Voraussetzungen für europäische Bürgerinnen und Bürger sowie Deutsche, die im Ausland leben

Ebenfalls teilnehmen an der Wahl können EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Ausland leben, dazu zählen auch Beamte und Beamtinnen beziehungsweise Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund eines Dienstauftrags für längere Zeit ins Ausland versetzt wurden. Sie können beispielsweise am Ort ihres Wohnsitzes oder in ihrem Herkunftsland wählen. Angehörige andere EU-Staaten können ebenfalls in Deutschland wählen. Wichtig ist in jedem Fall, dass jede Stimme pro Person nur einmal abgegeben werden darf.

Auch alle Deutschen, die im Ausland leben und volljährig sind, dürfen an der Wahl teilnehmen. Sie müssen sich nur sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz oder in Deutschland persönlich wählen möchten. In jedem Fall müssen Deutsche, die im Ausland leben, aber in Deutschland an der Wahl persönlich oder per Briefwahl teilnehmen möchten, sicherstellen, dass sie in ein Wählerverzeichnis, beispielsweise der letzten Gemeinde, in der sie zuletzt gemeldet waren, eingetragen sind.

Wer darf bei der Europawahl 2024 nicht wählen?

Nicht wahlberechtigt sind Personen, bei denen zuvor durch ein richterliches Urteil ein Ausschluss vom Wahlrecht vorgenommen worden ist. Gleichwohl sind Personen, bei denen die Betreuung öffentlicher und privater Angelegenheiten von einer anderen Person durch eine Vormundschaft übernommen wurde, nicht wahlberechtigt.

Körperlich oder geistig gehandicapte Menschen, die eine Vollbetreuung in Anspruch nehmen, können durch einen Antrag anmelden, dass sie ihr Wahlrecht in Anspruch nehmen wollen. Dies hatte das Bundesverfassungsgericht im Vorfeld der letzten Europawahl entschieden. Personen dürfen ebenfalls nicht wählen, wenn sie sich im Zustand der Schuldunfähigkeit und deswegen richterlich angeordnet in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.

In Deutschland greift bei der Europawahl 2024 erstmals die Senkung des Wahlalters von 18 auf 16 Jahren

In Deutschland gibt es in diesem Jahr eine besondere Neuheit: Erstmals wurde das Wahlalter für die Europawahl bundesweit von 18 auf 16 Jahren herabgesenkt. Bei der letzten Europawahl im Mai 2019 gingen bereits rund 5 Millionen deutsche Erstwählende zur Wahl, in diesem Jahr dürften es durch das niedrigere Wahlalter noch mehr sein. In drei anderen EU-Staaten, namentlich Österreich, Belgien und Malta, darf ebenfalls ab 16 gewählt werden – in Griechenland ab 17 Jahren.

Beim Europäischen Parlament handelt es sich um die größte transnationale Bürger- und Bürgerinnenversammlung eines einzigartigen Staatenverbundes. Beobachtende bezeichnen diesen auch häufig aufgrund seiner politischen Originalität, angelehnt an ein Zitat des ehemaligen EU-Kommissions-Präsidenten Jacques Delors, als Organisation sui generis. Für diese Organisation und ihr Herzstück, das Parlament, bleibt eine hohe Wahlbeteiligung im Juni 2024 in jedem Fall wünschenswert. (soru)

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