Kein Intendant sollte mehr verdienen als der Bundeskanzler. Das ist nur eine der Forderungen im Fünf-Punkte-Plan der FDP, mit dem die Freiheitlichen die Öffentlich-Rechtlichen reformieren wollen.
Berlin - Spätestens seit dem Skandal um RBB-Intendantin Schlesinger entbrannten die Diskussionen um die Öffentlich-Rechtlichen Sender in Deutschland erneut. Am Montag schlug die FDP in einem Positionspapier eine Reform von ARD, ZDF und Co. vor. Es geht um die „Verschlankung des öffentlich-rechtlichen-Rundfunks“.
Reformen für ARD und ZDF: Das sind die Forderungen der FDP
Laut einer Studie der Unternehmensberatung Roland Berger und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster aus dem Jahr 2019 laufen Streaming-Dienste wie Netflix und Co. den öffentlich-rechtlichen Medien den Rang ab. Nur noch die Hälfte der Sehzeit verbrachten Menschen in Deutschland mit sogenanntem linearem Fernsehen. Davon entfielen zehn Prozent auf RTL, 9,8 Prozent auf ZDF und 8,8 Prozent auf ARD.
Laut FDP-Positionspapier sähen viele Menschen in Deutschland ihre politische Meinung in den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht ausreichend repräsentiert oder fühlten sich teils bevormundet. Die Vertrauenskrise der „Öffentlichen“ will die FDP mit Reformen angehen und stellte dazu am Montag in Berlin einen Fünf-Punkte-Plan vor, der das „Fehlverhalten in den Führungsstrukturen“ und den „Mangel an Transparenz und Kontrolle“ angehen soll.
- Punkt 1: Bildungs- und Informationsauftrag einhalten
- Berichte und Kommentare sollen laut FDP-Positionspapier klar getrennt werden. Unterhaltung und Sport sollen, wenn es nach dem Willen der Freiheitlichen geht, einen „untergeordneten Rang“ haben. Die Sender sollen nicht an „Überbietungswettbewerben etwa um die Übertragungsrechte großer Sport-Events“ teilnehmen. Insgesamt fordert die FDP eine „ausgewogene, politisch neutrale und regional differenzierte Berichterstattung, die ein breites gesellschaftliches Spektrum abdeckt.“
- Punkt 2: Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausetzen
- Eigentlich wird der Rundfunkbeitrag immer angepasst. In ihrem Positionspapier fordert die FDP aber, die Erhöhungen der Rundfunkbeiträge auszusetzen. „Rund 8,4 Milliarden Euro Beitragsaufkommen sind ein weltweiter Rekord“, heißt es in dem Papier.
- Punkt 3: Gehalt beim Spitzenpersonal der Sender deckeln
- Als herauskam, dass die RBB-Intendantin Patricia Schlesinger mutmaßlich in die eigene Tasche wirtschaftete, war der Ärger groß. Doch auch ganz ohne Vetternwirtschaft verdienen die Intendanten ordentlich: 413.000 Euro bekommt etwa der Intendant des WDR. Olaf Scholz kommt im Vergleich auf 200.000 Euro. In ihrem Positionspapier fordert die FDP, kein Intendant „sollte mehr verdienen als der Bundeskanzler“. Außerdem wollen die Freiheitlichen „mehr einheitliche Compliance-Regeln“ einführen.
- Punkt 4: Unabhängige Kontrolle der Rundfunkanstalten
- Aus Sicht der FDP müssen außerdem mehr Kontrollinstanzen her. ARD, ZDF und Co. sollen durch „unabhängige, anstaltsexterne Dritte“ geprüft werden. Auch die „Privilegien des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks“ gegenüber privaten Wettbewerbern sollen auf den Prüfstand.
- Punkt 5: Schlankere Verwaltungsstrukturen
- Die Freiheitlichen schlagen eine Zusammenlegung verschiedener öffentlich-rechtlicher Sender vor - etwa eine Zusammenarbeit des Saarländischen Rundfunks (SR) und des Südwestrundfunks (SWR). Digitalisierung ist offenbar nicht nur ein wichtiger Punkt im FDP-Parteiprogramm, sondern auch ein Vorschlag für die Öffentlich-Rechtlichen.
Öffentlich-Rechtlicher-Rundfunk: Wofür überhaupt?
Für manche stellt sich vielleicht die Frage: Wofür brauchen wir eigentlich den öffentlich-rechtlichen Rundfunk? Tatsächlich sind ARD, ZDF und Co. eine wichtige Säule der Medienlandschaft. Sie sind staatsunabhängig, aber nicht privatwirtschaftlich organisiert. Damit sollen sie zur freien und individuellen Meinungsbildung beitragen - wie die öffentlich-rechtlichen Sender berichten dürfen, ist klar im Medienstaatsvertrag (früher: Rundfunkstaatsvertrag) geregelt. Privatwirtschaftlich organisierte Medien müssen sich selbstverständlich auch an verfassungsrechtliche Anforderungen halten und eine „Vielfalt“ in ihrer Berichterstattung abbilden. Allerdings gelten hier laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1986 nicht die gleichen Anforderungen.
Früher hieß es GEZ-Gebühr, heute ist es der Rundfunkbeitrag. 18,36 Euro sind es pro Monat, auch für Menschen, die die öffentlich-rechtlichen Sender und Angebote nicht nutzen. Nur unter bestimmten Umständen können sich Verbraucher in Deutschland von der Beitragspflicht befreien lassen, etwa wenn sie Sozialleistungen erhalten. Die einen sprechen beim Rundfunkbeitrag deshalb von einem „Zwangsbeitrag“, andere von einer „Demokratieabgabe“, die zu einer ausgewogenen Meinungsbildung beitragen soll. ARD und ZDF haben beispielsweise Korrespondenten und ein verlässliches Netz der Informationsbeschaffung, was besonders in Krisenzeiten enorm wichtig ist.
Gleichzeitig müssen sich die Öffentlichen aber auch Kritik gefallen lassen, etwa zu mutmaßlich unnötigen Kosten. „Dass ARD, ZDF und Phoenix live und parallel vom Begräbnis der Queen aus London senden und mit jeweils eigenem Personal in London sind, belegt anschaulich, dass es erhebliches Einsparpotenzial gibt“, sagte etwa FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner der Neuen Osnabrücker Zeitung. Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Schon im Oktober könnte ein geänderter Staatsvertrag von den Ministerpräsidenten unterschrieben werden.