VonUrsula Rüssmannschließen
Ein neues Gesetz erleichtert Abschiebehaft und Razzien, stellt einige Geflüchtete aber besser.
Eines war schon vor der Bundestagsabstimmung am Donnerstagabend über das sogenannte „Rückführungsverbesserungsgesetz“ klar: Es wird die immer polemischeren Rufe migrationskritischer Kreise nach weiteren Verschärfungen nicht verstummen lassen. Denn mehr als 600 Abschiebungen pro Jahr zusätzlich, das hat die Bundesregierung selbst schon vorab mitgeteilt, dürfte das Gesetz nicht bringen. Das ist angesichts der gut 16 000 Rückführungen in 2023 (3500 mehr als im Vorjahr) nicht viel. Trotzdem sagt Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD): „Diese restriktiven Maßnahmen sind notwendig, damit wir die gesellschaftliche Akzeptanz für den Schutz von Geflüchteten erhalten.“
Am Donnerstagabend verabschiedete der Bundestag das Gesetz mit der Mehrheit der Ampel. Besondere Bauchschmerzen bereitet den Grünen die Reform – einige ihrer Abgeordneten stimmten dagegen. Helge Limburg, rechtspolitischer Fraktionssprecher, sagte der Frankfurter Rundschau: „Das Gesetz ist sicher nicht das, was wir als grünes Wahlprogramm verwenden würden, es ist eben ein politischer Kompromiss.“ Denn die Verschärfungen haben es in sich: Der Ausreisegewahrsam für terminierte Abschiebungen darf künftig bis zu 28 Tage dauern statt bisher zehn; Abschiebehaft, die bis zu 18 Monaten dauern kann und bisher meist nur bei Fluchtgefahr angesetzt werden konnte, soll künftig schon bei illegaler Einreise und Aufenthalt möglich sein. Amnesty International Deutschland kritisiert das als Angriff auf ein zentrales Grundrecht, nämlich das der Freiheit der Person.
„Rückführungsverbesserungsgesetz“: Mehrarbeit für Behörden
Überhaupt läuft die für Menschenrechte und Geflüchtete engagierte Zivilgesellschaft Sturm gegen das Gesetz. Denn es gibt den Behörden deutlich ausgeweitete Befugnisse bei Durchsuchungen und der Identitätsfeststellung von Betroffenen. So dürfen in Gemeinschaftsunterkünften künftig unangemeldet und zu jeder Tageszeit auch Räume durchsucht werden, die nicht der zur Abschiebung Gesuchte bewohnt. Pro Asyl sprach denn auch von „rechtsstaatlich fragwürdigen“ Verschärfungen und „Entrechtung“ von Geflüchteten. Die Organisation rief die Ampel auf, das Gesetz zu stoppen und „Geflüchtete nicht zu Sündenböcken“ zu machen.
Der Deutsche Anwaltsverein kritisierte schon in der Bundestags-Anhörung Ende 2023, es enthalte unverhältnismäßige Maßnahmen, die nicht nur zu Lasten Geflüchteter und ihrer Helfer:innen gingen, sondern auch zu erheblichen Mehrbelastungen der beteiligten Behörden und Gerichte führen würden. Zu der Anhörung war niemand aus den Reihen der Nichtregierungsorganisationen eingeladen. Auftreten durfte dagegen auf Vorschlag der AfD der Jurist Ulrich Vosgerau. Er war auch beim heftig kritisierten Potsdamer Geheimtreffen von Rechtsextremen mit AfD- und Unions-Politiker:innen dabei, bei dem es um Pläne für die Vertreibung von Menschen mit Migrationsgeschichte ging.
Söder sieht Italien als Vorbild
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat die umstrittene Flüchtlingsvereinbarung zwischen Italien und Albanien als mögliches Modell für Europa bezeichnet. „Eine solche Lösung könnte tatsächlich helfen“, sagte der CSU-Chef am Donnerstag bei der Klausurtagung der CSU- Landtagsfraktion in Kloster Banz bei Bad Staffelstein in Oberfranken. Zu Gast war dort der sozialistische albanische Ministerpräsident Edi Rama.
Albaniens Ministerpräsident hatte im Herbst mit Italiens rechter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni eine Absichtserklärung unterzeichnet, wonach Italien zwei Flüchtlingslager in Albanien betreiben soll. Ziel ist es, Migration über das Mittelmeer nach Italien und damit in die EU einzudämmen. Doch es gibt Zweifel, ob dies juristisch machbar ist. Rama betonte, alles, was Albanien tue, geschehe im Einklang mit Gesetzen und Werten der EU. dpa
Für breite Proteste insbesondere von Seenotrettungsorganisationen sorgte am Donnerstag die Nachricht, dass trotz jüngster Anpassungen im Gesetzentwurf bestimmte Rettungseinsätze für Flüchtende künftig doch strafbar sein könnten, und zwar ausgerechnet Seenotrettungen alleinreisender Minderjähriger. Diesen Vorwurf erheben Rechtsgutachten der Jurist:innen Aziz Epik und Valentin Schatz sowie des Rechtsanwalts David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die am Mittwoch bekannt wurden. Die Befürchtung bezieht sich auf die im Gesetz vorgesehenen Strafverschärfungen für Schleusungen, die demnach nicht eindeutig von altruistischen Einsätzen unterschieden werden.
Der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg sagte der FR dazu, die Koalitionäre seien „einig, dass Seenotrettung nicht kriminalisiert werden darf.“ Man werde das neue Gutachten gründlich auswerten. „Sollten rechtliche Zweifel bestehen, ob Seenotretter:innen tatsächlich vor Kriminalisierung geschützt sind, wird es eine Klarstellung zum Gesetz geben.“ Anders gesagt: Der Wortlaut könnte sich nach Verabschiedung noch mal ändern. Limburg hob hervor, dass die Grünen im Gesetzgebungsprozess noch einige Entschärfungen durchgesetzt hätten. So sollen Geflüchtete künftig in Abschiebehaft und Abschiebegewahrsam immer einen Pflicht-Rechtsbeistand bekommen – was die Union kategorisch ablehnt, weil Anwält:innen das Verfahren verzögern könnten. Laut Limburg dürfen die umstrittenen Durchsuchungen nun nur von staatlichen Stellen, nicht von privaten Sicherheitsdiensten durchgeführt werden.
Bei aller Kritik enthält die Reform auch Punkte, die Geflüchtete besser stellen. So sollen Aufenthaltserlaubnisse für subsidiär Schutzberechtigte künftig drei Jahre (bisher ein Jahr) gelten, Asylsuchende bekommen Aufenthaltsgestattungen für sechs (bisher drei) Monate. Das soll auch die Ausländerbehörden entlasten. Die Wirtschaft lobt die Arbeitserleichterungen für Geflüchtete und Menschen mit Duldungen. Hier, wünscht sich der Grüne Limburg, „sollten wir gesetzgeberisch noch mehr tun.“
