Nach Ansicht der regierenden Berliner Bürgermeisterin Franziksa Giffey haben die vielen Pannen bei den Wahlen im September 2021 großen Schaden verursacht.
Berlin - Die Menschen in Berlin dürften erwarten, dass Wahlen reibungslos ablaufen, sagte die SPD-Politikerin aus Frankfurt (Oder) in ihrer Regierungserklärung am Donnerstag im Abgeordnetenhaus. Die Verantwortung für die Fehler bei der Organisation der Wahlen liege auf vielen Schultern. «Es sind alle gefragt, es besser zu machen», sagte Giffey.
Schon vor der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs über eine komplette Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl seien die Vorbereitungen darauf angelaufen. Im Nachtragshaushalt seien dafür 39 Millionen Euro bereitgestellt. «Jedes Wahllokal wird 140 Prozent an Ausstattung erhalten», versicherte Giffey, nachdem bei den Wahlen im vergangenen Herbst in großem Umfang Stimmzettel fehlten und nicht genügend Wahlurnen zur Verfügung standen.
Giffey sagte zu, der Senat werde weiter seine Arbeit machen. Gerade in der Krise sei es notwendig, die anstehenden dringenden Aufgaben zu lösen. «Wir kümmern uns darum, dass Berlin trotz aller Herausforderungen läuft», sagte Giffey.
Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts steht voraussichtlich am 12. Februar eine Wiederholung der Wahl zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen an.
Zwei Termine für Wahlwiederholungen angedacht
Die Berlinerinnen und Berliner müssen sich bei den aufgrund von Pannen notwendig gewordenen Wahlwiederholungen im nächsten Jahr auf zwei Termine einstellen. Wegen anderer Fristen könnten die Wahltermine auf Landes- und Bundesebene nicht zusammengelegt werden, teilte Bundeswahlleiter Georg Thiel am Donnerstag mit. Der Berliner Verfassungsgerichtshof hatte am Mittwoch die komplette Wahl zum Abgeordnetenhaus vom September 2021 für ungültig erklärt. Die Wiederholung der Abstimmung soll am 12. Februar 2023 erfolgen. Auch die Bundestagswahl soll nach einem Beschluss des Bundestages wiederholt werden - allerdings nur teilweise. Dagegen sind noch Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht möglich.
Sollten diese innerhalb der zweimonatigen Frist ausbleiben, wird die Entscheidung des Bundestages nach Angaben des Bundeswahlleiters im Januar 2023 bestandskräftig. Die Wiederholung der Bundestagswahl müsse dann spätestens nach 60 Tagen erfolgen, der 5. März 2023 wäre der letztmögliche Termin, so Thiel. Den Termin bestimmen müsse der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler.
Die Parteien im Bundestag gehen allerdings davon aus, dass der Beschluss des Bundestages angefochten wird. Auf Basis einer Empfehlung seines Wahlprüfungsausschusses beschloss der Bundestag in der vergangenen Woche mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP, dass die Bundestagswahl in 431 Berliner Urnen- und Briefwahlbezirken wiederholt werden muss. (dpa)